VERTRAG
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10.5 Vertragsauflösung im Insolvenzfall<br />
CONFIDENTIAL<br />
Hauptteil<br />
10.5.1 Hutchison 3G und der Zusammenschaltungspartner sind berechtigt, das<br />
Vertragsverhältnis mit Ablauf eines jeden Werktages unter Einhaltung einer<br />
sechstägigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem (oder mit sonstigem<br />
Absendenachweis übermittelten) Brief außerordentlich zu kündigen, wenn über das<br />
Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die<br />
außerordentliche Kündigung die Fortführung des Unternehmens des anderen<br />
Vertragspartners nicht gefährdet.<br />
10.5.2 Wenn über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wird und eine Vertragsauflösung (ordentlich oder außerordentlich) des<br />
Vertragsverhältnisses die Fortführung des Unternehmens des anderen<br />
Vertragspartners gefährden könnte, kann der Vertragspartner des insolventen<br />
Vertragspartners das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf von sechs Monaten nach<br />
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem Grund auflösen.<br />
10.5.3 Wird das Zusammenschaltungsverhältnis nach Insolvenzeröffnung fortgeführt, ist der<br />
Vertragspartner – unbeschadet sonstiger vertatrgsgegenständlicher Regelungen<br />
(insbesondere Punkt 4.12.3) - des insolventen Vertragspartners berechtigt, die<br />
Zahlungsfrist für sämtliche, anfallenden Entgelte auf fünf Tage zu verkürzen.<br />
Ungeachtet dieser Regelung, ist der Vertragspartner des insolventen<br />
Vertragspartners allein aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt,<br />
allfällige ihm bereits gewährte Sicherheiten für offene Forderungen zu verwerten.<br />
Darüber hinaus kann der Vertragspartner vom insolventen Vertragspartner die<br />
Beibringung von (zusätzlichen) Sicherheiten fordern.<br />
10.5.4 Wird das Unternehmen des insolventen Vertragspartners nicht fortgeführt, kann der<br />
andere Vertragspartner den Vertrag außerordentlich kündigen. Es reicht hierfür aus,<br />
dass der Insolvenzverwalter dem anderen Vertragspartner mitgeteilt hat, dass eine<br />
Fortführung des Unternehmens weder beabsichtigt ist oder auch tatsächlich erfolgt.<br />
Ein allfälliger gerichtlicher Schließungsbeschluss muss nicht vorliegen.<br />
10.5.5 Befindet sich der insolvente Vertragspartner mit der Zahlung von Forderungen aus<br />
der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Verzug, steht dem anderen<br />
Vertragspartner das außerordentliche Kündigungsrecht zu.<br />
10.6 Fristbeginn<br />
Der Fristbeginn richtet sich bei Kündigungen jeglicher Art jeweils nach dem Datum des<br />
Postaufgabestempels oder der Faxbestätigung; die Aufgabe hat im Inland zu erfolgen.<br />
10.7 Anpassung an Empfehlungen multilateraler Arbeitsgruppen<br />
Kommt es im Rahmen von multilateralen Arbeitsgruppen bzw. den jeweiligen AK-TK unter<br />
nachweislicher Zustimmung beider Zusammenschaltungspartner zu einvernehmlich<br />
abgestimmten schriftlichen Empfehlungen die den in den Anhängen geregelten<br />
administrativen Abläufen und technischen Prozessen widersprechen, wenden die<br />
Zusammenschaltungspartner die in diesen Empfehlungen vereinbarten Regelungen ab dem<br />
Zeitpunkt ihrer Abstimmung an.<br />
Hutchison 3G: __________ Zusammenschaltungspartner: __________<br />
Erstelldatum 12.03.2012 17:35:00; Seite 30 von 168