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Hausordnung - Edith Stein Gymnasium

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2.2 Sportunterricht2.2.1 Schülerinnen, die vom Sportunterricht befreit sind, müssen beim Sportunterricht anwesend sein.2.2.2 Schmuckstücke und Uhren müssen für die Dauer des Sportunterrichts abgelegt oder ggf. abgeklebtwerden.2.2.3 Sportkleidung darf nicht im Klassenschrank aufbewahrt werden.2.3 Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen2.3.1 Die Meldung eines unvorhergesehenen Schulversäumnisses (z.B. Krankheit) muss telefonisch, perFax oder E-Mail ab 7:30 Uhr bis spätestens 8:30 Uhr am ersten Tag erfolgen. Eine schriftliche Entschuldigungist spätestens am 3. Tag nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs dem Klassenleitervorzulegen. Diese muss die Dauer und den Grund des Versäumnisses (z.B. Krankheit) enthalten.Wird die Entschuldigung nicht fristgerecht eingereicht, gilt das Versäumnis als unentschuldigt.2.3.2 Für die MSS gibt es besondere Regelungen, die den Schülerinnen eigens vorgestellt werden.2.3.3 Eine Beurlaubung aus wichtigen Gründen muss mindestens eine Woche im Voraus beantragt werden,wenn der Beurlaubungsgrund vorhersehbar ist.Für einzelne Stunden beurlaubt der Fachlehrer, bis zu drei Unterrichtstagen der Klassenlehrer, darüberhinaus die Schulleitung.2.3.4 Arztbesuche sind grundsätzlich auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Liegen sie in begründeten Fällenin der Unterrichtszeit, muss eine vorherige Beurlaubung erfolgen.2.3.5 Beurlaubungen vor und nach den Ferien können normalerweise nicht ausgesprochen werden. EineBeurlaubung für eine schon gebuchte Reise wird grundsätzlich abgelehnt.2.3.6 Wird während der Zeit der Beurlaubung eine Klassenarbeit geschrieben, muss auch der entsprechendeFachlehrer über diese Beurlaubung informiert werden.2.3.7 Anträge auf Beurlaubung und Entschuldigungen erfolgen auf einem im Sekretariat oder auf der Homepageder Schule erhältlichen Formular.2.3.8 Wird eine Schülerin bis einschließlich Klasse 9 krankheitsbedingt vor dem planmäßigen Ende desUnterrichts entlassen, meldet sie sich im Sekretariat ab.3 Schulgebäude und Unterrichtsräume3.1 Alle Fachräume dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden.3.2 Die vom Klassenleiter bzw. Fachlehrer vorgenommene Sitzordnung ist einzuhalten.3.3 Die Sitzmöbel in den Unterrichtsräumen dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrperson umgestellt werden.3.4 Alle Klassen sind aufgerufen, ihre Klassenräume ansprechend zu gestalten. Die Pläne zur Klassenraumgestaltungmüssen mit dem jeweiligen Klassenlehrer – und ggf. mit der Schulleitung abgestimmtwerden.3.5 Für die Pflege von Topfpflanzen ist die jeweilige Klasse verantwortlich. Vor längeren Ferien sinddiese Pflanzen zur Pflege mit nach Hause zu nehmen.3.6 Geräte und Arbeitsmittel dürfen nur nach Absprache mit einem Fachlehrer benutzt werden.3.7 Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden anrichtet, haftet dafür. Entstehende Kosten müssen dieErziehungsberechtigten tragen.3.8 Verlässt eine Klasse bei Stundenwechsel den Saal, werden die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltetund der Raum abgeschlossen. Die Tische sind so abzuräumen, dass andere Lerngruppen diesenRaum benutzen können.3.9 Jede einzelne Schülerin ist für die Sauberkeit an ihrem Platz selbst verantwortlich. Es ist nicht Aufgabedes Reinigungspersonals groben Schmutz, wie Papiertaschentücher, Tüten und Papierschnipsel,wegzuräumen.3.10 Aus Umwelt- und Kostengründen wird der anfallende Abfall nach wiederverwertbarem Material undRestmüll getrennt.3.11 Der zuständige Ordnungsdienst sorgt dafür, dass nichts im Klassenzimmer bzw. Fachraum liegenbleibt. Er achtet auf korrekte Mülltrennung und sorgt für Kreide. Er hat das Recht und die PflichtMitschülerinnen aufzufordern, ihren Platz in Ordnung zu bringen.3.12 Die Klassen- und Fachsäle sind nach Unterrichtschluss so herzurichten, dass die Arbeit der Reinigungskräfteerleichtert wird. (Putzen der Tafel, Auswaschen der Tafellappen und des Schwamms,Hochstellen der Stühle, Beseitigung von Schmutz, Entleerung der verschiedenen Müllbehälter in dierichtigen Sammelgefäße).

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