Der Beschluss des Bauausschusses wurde Herrn GRABER mit Schreiben vom 11.10.2012mitgeteilt. Daraufhin wurde von der DI Helmut ISEP ZT-Gesellschaft für VermessungswesenGmbH, 9500 Villach, eine entsprechende Vermessungsurkunde (GZ 4087/12 v. 17.12.2012)erstellt und dabei der Grenzverlauf an die in der Natur vorhandenen Gegebenheiten angepasst.GraberOfnerIm Zuge dieser Neuvermessung wurden auch Teilflächen des Grundstückes, Parz. 1633/2, KGFerlach - Eigentümer: Peter OFNER, miteinbezogen. Es handelt sich dabei um die Trennstücke"7" im Ausmaß von 25 m² und "8" im Ausmaß von 52 m², welche in das öffentlicheGut übernommen werden sollen.Herr Peter OFNER hat dem neuen Grenzverlauf mit Zustimmungserklärung vom 04.12.2012zugestimmt und eine entsprechende Grundabtretungsvereinbarung über die kostenlose Abtretungder oben genannten Teilflächen an die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Finkenstein</strong> am Faaker See unterfertigt.Die Kosten der Vermessung sowie der grundbücherlichen Durchführung sind von HerrnGRABER Guido zu tragen.Seitens des Bauamtes ergeht das Ersuchen an den Gemeinderat auf Basis der Vermessungsurkundedes Herrn DI Helmut ISEP-ZT-Gesellschaft für Vermessungswesen GmbH, 9500 Villach,vom 17.12.2012 - GZ 4087/12, die Auflassung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes -Trennstück "3" der Parz. 1632/2, KG. Ferlach, im Ausmaß von 404 m² und den Verkauf dieserFläche an Herrn GRABER Guido zu einem Verkaufspreis von € 5,-/m², da diese Flächeaus dem öffentlichen Gut entbehrlich ist sowie die kostenlose Übernahme von Teilflächen indas öffentliche Gut - Trennstück "7" im Ausmaß von 28 m² und Trennstück "8" im Ausmaßvon 52 m² der Parz. 1633/2, KG. Ferlach, Trennstück "1" im Ausmaß von 12 m² und Trennstück"5" im Ausmaß von 1 m², zu beraten und zu beschließen.Gr-13-03-211 Seite 22 von 44
Der Bauausschuss schlägt e i n s t i m m i g vor, wie vorgetragen, zu beraten und zu beschließen.Der Gemeinderat beschließt e i n s t i m m i g , auf Basis der Vermessungsurkunde desHerrn Dipl.-Ing. Helmut ISEP-ZT-Gesellschaft für Vermessungswesen GmbH, Villach,vom 17.12.2012 - GZ 4087/12, die Auflassung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes -Trennstück "3" der Parz. 1632/2, KG. Ferlach, im Ausmaß von 404 m² und den Verkaufdieser Fläche an Herrn GRABER Guido zu einem Verkaufspreis von € 5,-/m², da dieseFläche aus dem öffentlichen Gut entbehrlich ist sowie die kostenlose Übernahme von Teilflächenin das öffentliche Gut - Trennstück "7" im Ausmaß von 28 m² und Trennstück "8"im Ausmaß von 52 m² der Parz. 1633/2, KG. Ferlach, Trennstück "1" im Ausmaß von12 m² und Trennstück "5" im Ausmaß von 1 m², wie vom Berichterstatter vorgetragen undentsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten.Zu Punkt 15) der Tagesordnung:Beratung und Beschlussfassung über die Auflassung und den Verkauf einer Teilflächeaus dem öffentlichen Gut, Parz. 17/4, KG 75413 Fürnitz ("Lederersiedlung"), und Abschlusseiner entsprechenden Vereinbarung mit den Fam. BADER/WOSCHITZ:VM. Ingo W u c h e r e r berichtet, dass über die Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichenGut, Parz. 17/4, KG. Fürnitz ("Lederersiedlung"), neuerlich beraten werden sollte.Hierbei handelt es sich um einen bereits in der GR-Sitzung vom 14.04.2011 beschlossenenAntrag, welcher nun nochmals eingebracht wurde, da die Antragsteller mit den Auflagen desBeschlusses nicht einverstanden sind.Amtsvortrag vom 11.02.2011Die Familien BADER und WOSCHITZ haben mit Antrag an die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Finkenstein</strong>am Faaker See die Auflösung einer Teilfläche von ca. 31 m² aus dem öffentlichen Gut der<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Finkenstein</strong> am Faaker See im Bereich der Stichstraße mit der Parz. 17/4,KG. Fürnitz, in der "Lederersiedlung" angesucht.Grundsätzlich kann die Auflassung dieser Teilfläche seitens des Bauamtes befürwortet werden,da sämtliche Parzellen der Umgebung weiterhin durch öffentliches Gut erschlossen bleibenund für die abgetretene Fläche Gemeinschaftseigentum beantragt wird. Es ist jedoch zubedenken, dass die Schneeräumung und das Wenden von Fahrzeugen und auch der Ver- undEntsorgerverkehr dadurch erschwert wird und bei einer eventuellen Errichtung eines Einfahrtstoresso gut wie unmöglich ist. Derzeitige Wegbreite 4,0m!Durch die Lage der beschriebenen Ausscheidungsfläche wird bei einem Verkauf seitens desBauamtes vorgeschlagen, einen Wert von € 15,--/m² als Verkaufspreis für die Fläche anzusetzen,da sich das Teilstück in der Natur als ausgebaute und asphaltierte Fläche darstellt.Gr-13-03-211 Seite 23 von 44