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N i e d e r s c h r i f t - Marktgemeinde Finkenstein

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Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Finkenstein</strong> am Faaker See istdie Parz. 146/16, KG. Fürnitz, als "Bauland–Wohngebiet/Aufschließungsgebiet" gewidmet.Gemäß § 4 Abs. 3 a des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 hat der Gemeinderat dieFestlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet weiters ohne Bedachtnahme auf die vorhandenenund verfügbaren Baulandreserven in der Gemeinde aufzuheben, wenna) die Aufhebung den im örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Zielen der örtlichenRaumplanung nicht widerspricht,b) hinsichtlich der betroffenen Grundflächen keine Gründe nach § 3 Abs. 1 lit. a bis lit. c (d.s.ungünstige örtliche Gegebenheiten, Gefährdungsbereich und Erschließung) vorliegen,c) die Anschlüsse für Kanal, Wasser und Strom vorhanden sind.Die wegmäßige Erschließung des unbebauten Grundstückes, Parz. 146/16, KG. Fürnitz, istüber Fremdgrund, Parz. 147, KG Fürnitz (Eigentümer: Josef REIF - Dienstbarkeit Gehen undFahren grundbücherlich festgehalten) sowie über die sich im Eigentum des Antragstellersbefindliche Wegparz. 146/5, KG. Fürnitz, gegeben.Weiters teilte der Antragsteller mit, dass im Falle eines Verkaufes der Parz. 146/16, KG. Fürnitz,auch die Wegparz. 146/5, KG. Fürnitz, anteilsmäßig veräußert wird, um ein Zufahrtsrechtzu ermöglichen.Die Kundmachung erfolgte in der Zeit vom 17.10.2012 bis 14.11.2012 und sind während derKundmachungsfrist keine Einwendungen eingelangt.Seitens des Bauamtes wird beantragt, die Freigabe des Aufschließungsgebietes für die Parz.146/16, KG 75413 Fürnitz, im Ausmaß von 663 m², positiv vorzuberaten und dem Gemeinderatzur Beschlussfassung vorzulegen.Der Bauausschuss schlägt e i n s t i m m i g vor, wie vorgetragen, zu beraten und zu beschließen.Der Gemeinderat beschließt e i n s t i m m i g die Freigabe des Aufschließungsgebietes fürdie Parz. 146/16, KG 75413 Fürnitz, im Ausmaß von 663 m², wie vom Berichterstatter vorgetragenund entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten.Zu Punkt 18) der Tagesordnung:Beratung und Beschlussfassung über den Selbständigen Antrag der Mitgliederdes Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Finkenstein</strong> am Faaker See Dipl.-Ing.Hannes POGLITSCH, Christa PRANTL-BADER, Christian OSCHOUNIG,Hermann DOLEZAL, Franz RABITSCH und Ing. Johannes SCHEIBER betreffendRadweganbindung der Ortschaft Fürnitz an den Gailradweg R3:VM. Ingo W u c h e r e r berichtet, dass von den Gemeinderatsmitgliedern Dipl.-Ing. HannesPOGLITSCH, Christa PRANTL-BADER, Christian OSCHOUNIG, Hermann DOLE-ZAL, Franz RABITSCH und Ing. Johannes SCHEIBER am 18. Oktober 2012 ein selbständigerAntrag eingebracht wurde, der wie folgt lautet:Die unterfertigten Mitglieder des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Finkenstein</strong> am FaakerSee stellen gem. § 41 K-AGO nachstehenden selbständigen Antrag:Radweganbindung der Ortschaft Fürnitz an den Gailradweg R3.Es wird beantragt, dass die Ortschaft Fürnitz an den Gailradweg R3 angebunden wird.Begründung:Fürnitz verfügt derzeit über keine radwegmäßige Anbindung zum Gailradweg R3. Mit einerRadwegerrichtung entlang der Kärntner Bundesstraße B83 (Rückbau der überdimensioniertenGailbrücke) wird nicht nur dem Trend zum Radfahren entsprochen, sondern auch eine Ver-Gr-13-03-211 Seite 28 von 44

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