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N i e d e r s c h r i f t - Marktgemeinde Finkenstein

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In der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2011 wurde über den Antrag bereits folgender Beschlussgefasst:Der Gemeinderat beschließt e i n s t i m m i g die Auflassung von Teilflächen des öffentlichenGutes der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Finkenstein</strong> am Faaker See, Parz. 17/4, KG. Fürnitz ("Lederersiedlung"),mit der Auflage, dass vor der Auflassung die Parz. 17/1, 17/3 und die aufgelasseneTeilfläche der Parz. 17/4, alle KG. Fürnitz, zusammengelegt werden müssen, wie vomBerichterstatter vorgetragen und entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses.Herr DI Arno POSSNIG wurde von der Familie BADER/WOSCHITZ mit der Neuvermessungbeauftragt und eine Vermessungsurkunde (GZ 84/10, Datum 25.05.2011) hieramtsvorgelegt. In der Vermessungsurkunde wurde die Teilfläche der Parz. 17/4, KG. Fürnitz imAusmaß von 31 m² herausgeteilt und eine neuen Parzellenbezeichnung, Parz. 17/6, KG. Fürnitz,zugeteilt. Es erfolgte jedoch keine Zusammenlegung der Grundstücke, wie im Beschlussverlangt. Daraufhin wurde seitens des Bauamtes der Familie BADER/WOSCHITZ mitgeteilt,dass die vorliegenden Vermessungsunterlagen nicht dem Gemeinderatsbeschluss entsprecheund neue Unterlagen vorgelegt werden müssen.Die Familie BADER/WOSCHITZ teilte dazu mit, dass eine Zusammenlegung der Grundstückenicht gewünscht ist und brachte mit Eingabe vom 14.03.2012 einen neuerlichen Antragein.Anmerkung: Die Kundmachung über die Auflassung dieser Teilfläche erfolgte bereits nachdem ersten Antrag in der Zeit von 06.04.2011 bis 04.05.2011 und es sind während der Kundmachungsfristkeine Einwendungen eingelangt.Durch das Bauamt ergeht das Ersuchen an die Gemeindegremien, über den Antrag der FamilieBADER/WOSCHITZ neuerlich zu beraten und beschließen.Beschluss des Bauausschusses vom 08.10.2012Der Bauausschuss beschließt mit 5 : 2 Stimmen (Stimmenthaltung Vbgm. Dipl.-Ing. HannesPOGLITSCH und VM. Christa PRANTL-BADER), den neuerlichen Antrag der Fam.Paul und Ilse WOSCHITZ sowie Johann und Renate BADER, auf Auflassung einer Teilflächeder Parz. 17/4, KG. Fürnitz ("Lederersiedlung"), abzuweisen. Das Bauamt wird jedochdamit beauftragt, den Antragstellern den Erwerb der gesamte Parz. 17/4, KG. Fürnitz, anzubieten,vorab ist die Zustimmung des Eigentümers der Parz. 17/5, KG. Fürnitz, FrauBENIGNI Sandra Maria, einzuholen.Gr-13-03-211 Seite 24 von 44

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