10.07.2015 Aufrufe

PDF (56.6 Mb)

PDF (56.6 Mb)

PDF (56.6 Mb)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

durch den Architekten Ernst Aisenpreis). Offensichtlich ist, daß es zu einer Lösungder Probleme im Sommer und Frühherbst 1924 nicht mehr gekommen ist, daRudolf Steiner wenige Tage später nach England reiste und nach seiner Rückkehr,Anfang September, aufgrund mehrerer zum Teil parallellaufender Fachkurseaufs höchste beansprucht war. Der Beginn seines Krankenlagers, Ende September,machte weitere Schritte zunächst unmöglich.Wie einer Notiz Rudolf Steiners (siehe Beilage S. 43) zu entnehmen ist, hatte erzwischenzeitlich einen Brief von Amtsschreiber Altermatt erhalten, in dem dieserum ein Gespräch über die «Gründung der Anthroposophischen Gesellschaft» nachsuchte.Es müssen wohl einige Monate vergangen sein, ehe die Verhandlungenwieder aufgenommen worden waren. So berichtete Guenther Wachsmuth auf denGeneralversammlungen der Jahre 1934 und 1935 über die mit der Eintragung derStatuten verbundenen Umstände (lt. Protokoll) folgendes:«1925, als Dr. Steiner schon krank darniederlag, da mußte ich die Eintragung behördlicherseitsbesorgen. Innert Jahresfrist mußte die Eintragung ins Handelsregistermöglichst erfolgt sein. Damals bin ich hinuntergegangen zu einem Amtsschreiberin Dornach. Es war nicht sehr leicht, mit ihm die Statuten einer AnthroposophischenGesellschaft zu besprechen. Nicht, daß er nicht außerordentlich willig gewesenwäre, aber es war nicht sehr einfach, ihm die Gesichtspunkte klar zu machen.Aber da er nicht mehr unter den Lebenden weilt, möchte ich da nicht weiter darübersprechen. Aber diese Statuten, wie sie dann entstanden, kamen dabei so unvollkommenund unadäquat zu den Prinzipien heraus, daß Dr. Steiner sagte: Ja, dieseStatuten sind eben nicht das, was wir wollen; man wird sie eben langsam ändernmüssen, und für uns sind eben die Prinzipien das Maßgebende.»Und 1935 führte er darüber folgendes aus:«Als die Statuten eingetragen werden sollten, war Dr. Steiner bereits krank. Er beauftragteDr. Wachsmuth, die Verhandlungen mit dem Registerbeamten zu führen.Dr. Wachsmuth legte Anderungsvorschläge des Registerbeamten Dr. Steiner vor.Mit einigen Punkten in der Art der Formulierung war Dr. Steiner noch nicht einverstanden.Er veranlaßte aber dennoch die Eintragung mit der Bemerkung, daß manvon Zeit zu Zeit die Möglichkeit habe, Änderungen vorzunehmen.» (Nachrichtenblatt1935, Nr. 20).Am 8. Februar 1925 war es schließlich so weit, daß auf der 4. außerordentlichenGeneralversammlung des «Vereins des Goetheanum», die ohne Rudolf Steinerstattfinden mußte, die neuen Statuten verabschiedet werden konnten. Diese spiegelneinerseits wider, was bereits am 29. Juni und im Entwurf vom 3. August1924 Gegenstand der Verhandlungen war bzw. werden sollte. Andererseits enthaltensie grundlegende Neuerungen: So erscheint die Allgemeine AnthroposophischeGesellschaft in § 1 als Rechtsnachfolgerin des «Vereins des Goetheanum».Ferner wurde die im Statutenentwurf vom 3. August festgehaltene Unterscheidungin «leitende (ordentliche)» und «teilnehmende (außerordentliche)» Mitgliederabgeändert in «ordentliche» und «beitragende» Mitglieder. Während vormalsdie ordentlichen Mitglieder, die ja eine leitende Funktion innehatten, alleindurch den Vorstand berufen wurden, kann jetzt die Mitgliedschaft auf eine schriftlicheAnmeldung hin erworben werden. Auch der Gesichtspunkt, daß in den

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!