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Es erwächst nämlich sogleich für dasjenige Mitglied, das in irgendeinerArt tätig in der Gesellschaft für diese wird, eine große Verantwortlichkeitund ein ernster Pflichtenkreis. Wer zu einer solchen Tätigkeitnicht überzugehen die Absicht hat, dem sollte man seine stillenKreise nicht stören. Wer aber in der Gesellschaft irgend etwas tun will,der darf nicht außer acht lassen, daß er die Angelegenheiten der Gesellschaftzu seinen eigenen machen muß.Will jemand ein stilles Mitglied sein, dann muß es an ihm begreiflichsein, wenn er zum Beispiel sagt: ich kann mich nicht darum bekümmern,was die Gegner der Gesellschaft über diese sagen. Das hört sogleich auf,wenn er über den Kreis der stillen Anteilnahme hinausgeht. Dannerwächst ihm sogleich die Aufgabe, auf die Gegnerschaft hinzusehenund an der Anthroposophie und Gesellschaft das zu verteidigen, wasan ihr in berechtigter Art zu verteidigen ist.Daß dieser ganz notwendigen Tatsache nicht immer Rechnung getragenworden ist, war der Gesellschaft nicht förderlich. Es muß die Mitglieder,die von der Gesellschaft mit allem guten Recht fordern können,daß sie ihnen zunächst gibt, was sie ihnen verspricht, sonderbar berühren,wenn man sogleich von ihnen denselben Pflichtenkreis verlangt,den diejenigen sich auferlegen müssen, welche diese Versprechungenmachen.Wenn man von Pflichten der Mitglieder im Hinblick auf die Gesellschaftredet, so kann sich dieses also nur auf die tätig sein wollendenMitglieder beziehen. Das soll natürlich nicht verwechselt werden mitdem Sprechen von Verpflichtungen der Menschen als solchen, das ausder Anthroposophie selbst heraus sich ergibt. Diese Dinge werden aberimmer den ganz allgemeinen menschlichen Charakter tragen und nurden Anschauungskreis darüber so erweitern, wie sich das aus der Einsichtin die geistige Welt ergibt. Redet die Anthroposophie von solchenVerpflichtungen, so kann sie damit nie meinen, daß man damit etwasnur für die Anthroposophische Gesellschaft Verbindliches sagt, sondernetwas, das sich aus der recht verstandenen Menschen Wesenheit alssolcher ergibt.Aber gerade deswegen, weil aus dem Wesen der AnthroposophischenGesellschaft für die in ihr tätigen Mitglieder der Pflichtenkreis erwächst,

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