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Link pdf - Agentur für Gleichstellung im ESF

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– 397 –Verzeichnis der Fußnoten1) Am Ort der Hauptwohnung.2) Im Ergebnis für das Land NRW sind 138 000 Deutsche mit Migrationshintergrund nachgewiesen,die in den landeseigenen Veröffentlichungen nicht dieser Bevölkerungsgruppe zugeordnetwurden. In den landeseigenen Veröffentlichungen werden Personen mit deutscherStaatsangehörigkeit ohne Angabe zum Zuzugsjahr, vor 1949 Zugewanderte sowie Kinder vonEltern mit Migrationshintergrund, die selbst aber bereits <strong>im</strong> Inland geborene Deutsche sind, alsDeutsche ohne Migrationshintergrund ausgewiesen.3) Soweit Land Baden-Württemberg.4) Für Bayern werden die 18 bayerischen Regionen nachgewiesen. Wegen der zum Teil nicht mitden Kreisgrenzen (und damit auch Regierungsbezirksgrenzen) identischen Regionsgrenzen, giltfür Daten, die nur auf Kreisebene vorliegen, die Regelung, dass die Daten nur der Regionzugeordnet werden, die den überwiegenden Teil des Kreises beinhaltet. Daher gilt für diefolgende Gemeinschaftsveröffentlichung:Der bayerische Landkreis Kelhe<strong>im</strong> wird auf der Regionsebene der Region Regensburg(Regierungsbezirk Oberpfalz) zugerechnet. Auf der Regierungsbezirksebene gehört der LandkreisKelhe<strong>im</strong> dagegen zum Regierungsbezirk Niederbayern. Deshalb ergibt die Summe der RegionenLandshut und Donau-Wald nicht die Regierungsbezirkssumme Niederbayern. Dementsprechendergibt die Summe der Regionen Regensburg und Oberpfalz-Nord auch nicht dieRegierungsbezirkssumme Oberpfalz.5) Geringfügige Abweichungen zu den Veröffentlichungen des AfS Berlin-Brandenburg für Berlinkönnen sich aus der ausschließlichen Verwendung eines speziellen, für tief regionalisierteErgebnisse vorgesehenen Hochrechnungsfaktors durch das AfS Berlin-Brandenburg ergeben.6) Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss einschl. Abschluss der PolytechnischenOberschule der DDR.7) Fachhochschulreife und allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur).8) Einschl. eines beruflichen Praktikums, eines Berufsvorbereitungsjahres, einesberufsqualifizierenden Abschlusses an Berufsfach-/Kollegschulen sowie eines Abschlusses einereinjährigen Schule des Gesundheitswesens.9) Einschl. eines Fachschulabschlusses, eines Abschlusses der Fachschule der DDR, einesAbschlusses einer 2- oder 3-jährigen Schule des Gesundheitswesens, Abschluss einer FachoderBerufsakademie und Abschluss an einer Verwaltungsfachhochschule.10) Einschl. Ingenieurabschluss.11) Einschl. Wissenschaftliche Hochschule, auch Kunsthochschule.12) Einschl. der Haushalte, in denen mindestens eine Person in ihrer Haupttätigkeit selbstständig inder Landwirtschaft tätig ist.13) In Privathaushalten.14) Rente, Pension sowie Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung,Altenteil.15) Staatliche Transfer- und Versicherungsleistungen, wie Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt,Grundsicherung <strong>im</strong> Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderenLebenslagen (z. B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege), Leistungen nach Hartz IV (ALG II,Sozialgeld), Arbeitslosengeld I, Sonstige Unterstützungen (z. B. BAföG, Vorruhestandsgeld,Stipendium, Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen) und Elterngeld, Erziehungsgeld.16) Auszubildende in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen sind bei denAngestellten, Auszubildende in gewerblichen Ausbildungsberufen bei den Arbeitern erfasst.Statistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

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