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Link pdf - Agentur für Gleichstellung im ESF

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– 403 –ebenso wie die Strafgefangenen sowie alle Dauerinsassen von Gemeinschaftsunterkünften und das indiesen Unterkünften wohnende Personal sowohl in den Gemeinden, in denen diese Unterkünfteliegen, als auch in den Gemeinden, in denen sie eventuell einen weiteren Wohnsitz haben, erfasst.Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen undkonsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden grundsätzlich nicht statistischermittelt.In der vorliegenden Veröffentlichung wird grundsätzlich die Bevölkerung am Hauptwohnsitznachgewiesen. Dies geschieht vor allem, um Doppelzählungen wirksam ausschließen zu können.Bevölkerung in GemeinschaftsunterkünftenZur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle Personen, die dort wohnen und nicht fürsich wirtschaften, d. h. keinen eigenen Haushalt führen. Vorübergehend Anwesende inGemeinschaftsunterkünften, z. B. Gäste in Hotels, Patient(en)/-innen in Krankenhäusern, Heil-,Pflegeanstalten, Insassen von geschlossenen He<strong>im</strong>en oder Mitbewohner/-innen in Klöstern, die sichdort nur vorübergehend, d. h. weniger als drei Monate aufhalten, werden nicht in die Erhebungeinbezogen. Kranke in Heil- und Pflegeanstalten oder Sanatorien o. Ä. werden nur dann in dieErhebung einbezogen, wenn sie wegen der Länge des Aufenthaltes dort gemeldet sind oderaußerhalb der Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohnraum) haben. AusländischeArbeitnehmer/-innen in Arbeitsunterkünften werden in die Befragung einbezogen.Im Gegensatz zu Privathaushalten werden <strong>im</strong> Mikrozensus nicht alle Bewohner/-innen vonGemeinschaftsunterkünften befragt. Die Auswahl erfolgt in den ausgewähltenGemeinschaftsunterkünften über vorgegebene Buchstaben für Nachnamen. Dieser Auswahl liegenbesondere Regeln zu Grunde. Für diese Personen gibt die Auswahlbezirksbeschreibung durchbest<strong>im</strong>mte Buchstabenkombinationen für die Nachnamen eine Auswahl vor (zum Beispiel alleNachnamen beginnend mit „HET-PAP“ oder mit „GLE-LAT“). Nur diese Bewohner/-innen werdenbefragt.Bevölkerung in PrivathaushaltenFür die Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zuGrunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein(Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) einewirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet.Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (siehe Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften)wird nicht berücksichtigt, wohl aber Privathaushalte <strong>im</strong> Bereich von Gemeinschaftsunterkünften.Standardmäßig wird bei der Bevölkerung in Privathaushalten nicht zwischen Haupt- undNebenwohnsitz unterschieden. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt seinkann, sind entsprechend Mehrfachzählungen möglich. So ist zum Beispiel der abwesendeHaupteinkommensbezieher des Haushalts (siehe Haupteinkommensbezieher), der in einer anderenGemeinde arbeitet und dort eine zweite Wohnung hat, Angehöriger von zwei Haushalten. Einmal zählter zum Haushalt seiner Familie, zum anderen bildet er als Untermieter einen weiteren Haushalt. DieseRegelung ist mit Blick auf Fragestellungen der Infrastrukturplanung dadurch gerechtfertigt, dassHaushalte an jedem Wohnsitz Wohnraum in Anspruch nehmen und die Einrichtungen der jeweiligenGemeinde nutzen.In der vorliegenden Veröffentlichung wird abweichend davon unter der Bevölkerung inPrivathaushalten nur die Bevölkerung am Hauptwohnsitz nachgewiesen. Damit ergeben sichinsgesamt weniger und kleinere Haushalte als bei der üblichen Darstellung.Bevölkerung in Familien/Lebensformen am HauptwohnsitzGrundlage für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus nach dem Lebensformenkonzept istdie Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz, in früheren Veröffentlichungen auchals „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ bezeichnet. Sie wird von der Bevölkerung inPrivathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Nicht zur Bevölkerung inFamilien/Lebensformen am Hauptwohnsitz gehört die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften.Personen mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Nebenwohnsitze) werden bei derBevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz — <strong>im</strong> Gegensatz zur Bevölkerung inPrivathaushalten — nur einmal erfasst.Zur Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz zählen — unabhängig vom eigenenAufenthaltsort zum Berichtszeitpunkt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) — alle Mitglieder einerFamilie/Lebensform (zum Beispiel nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kindern), derenBezugsperson (siehe Bezugsperson der Familie/Lebensform) am Ort der Hauptwohnung lebt. Insofernkönnen einzelne Mitglieder der Familie/Lebensform selbst am Nebenwohnsitz leben, während siegleichzeitig — entsprechend dem Wohnsitz der Bezugsperson ihrer Familie/Lebensform — zurStatistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

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