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Link pdf - Agentur für Gleichstellung im ESF

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– 402 –Angestelltenberuf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen Arbeiterberuf. Die Auszubildenden sinddeshalb in den Zahlen der Angestellten bzw. Arbeiter/-innen enthalten.Beamtinnen und BeamtePersonen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeindenund sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter/-innen undder Beamten und Beamtinnen <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst), Richter/-innen sowie Soldaten undSoldatinnen. Dagegen zählen Geistliche und Beamte bzw. Beamtinnen der zur Evangelischen Kirchein Deutschland gehörenden Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche zu den Angestellten.Beruflicher Bildungsabschluss (Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung oder einerAusbildung an Fachhochschule oder Hochschule)Berufliches Praktikum und Anlernausbildung: Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige(früher 6–monatige) praktische Ausbildung <strong>im</strong> Betrieb (z. B. technisches Praktikum).Berufsvorbereitungsjahr: Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertragauf eine berufliche Ausbildung vor.Lehrausbildung: Die Lehrausbildung setzt den Abschluss einer mindestens zwei Jahre dauerndenAusbildung voraus.Berufsfachschulabschluss: Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Berufe, für die nur eineBerufsfachschulausbildung möglich ist, z. B. Höhere Handelsschule oder einer Kollegschule inNordrhein-Westfalen sowie einer einjährigen Schule des Gesundheitswesens.Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss: Ein Meisterabschluss liegt vor,wenn der (oder die) Befragte eine Meisterprüfung vor einer Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer,Handwerkskammer usw.) abgelegt hat. Fach-/Technikerschulen werden in der Regelfreiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufserfahrung, teilweiseauch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischenBegabung besucht und vermitteln eine vertiefte berufliche Fachbildung. Einbezogen ist auch derAbschluss an einer zwei- oder der dreijährigen Fachakademie und einer Berufsakademie.Abschluss einer Fachschule in der ehemaligen DDR: Diesen Abschluss haben Personen erworben,die dort eine Fach- und Ingenieurschule, z. B. für Grundschullehrer, Ökonomen, Bibliothekare,Werbung und Gestaltung abgeschlossen haben.Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule: beinhaltet das Studium an einerVerwaltungsfachhochschule zwecks Ausbildung von Nachwuchskräften für den gehobenennichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder.Fachhochschulabschluss (auch Ingenieurabschluss): beinhaltet das Studium an Fachhochschulen(ohne Verwaltungsfachhochschulen). Gleichwertig sind hier auch die früheren Ausbildungsgänge anHöheren Fachschulen für Sozialwesen, Sozialpädagogik, Wirtschaft usw. und an Polytechniken sowiefrüheren Ingenieurschulen anzusehen.Abschluss einer Universität (wissenschaftliche Hochschule, auch Kunsthochschule)/Promotion: AlsUniversitätsabschluss gelten Staatsexamen an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten,technischen Hochschulen und pädagogischen sowie theologischen und Kunst- und Musikhochschulen.Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfungvoraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.Beteiligung am ErwerbslebenNach dem <strong>im</strong> Mikrozensus zu Grunde liegenden Labour-Force-Konzept der International LabourOrganisation (ILO) gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben inErwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.Bevölkerung am Haupt- und NebenwohnsitzZur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz, früher auch als wohnberechtigte Bevölkerungbezeichnet, zählen alle in der Gemeinde wohnhaften Personen, unabhängig davon, ob sie noch eineweitere Wohnung oder Unterkunft besitzen und von wo aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gehen,beziehungsweise wo sie sich überwiegend aufhalten (Mehrfachzählungen). Ferner ist es unerheblich,ob eine Person in einem Privathaushalt lebt (siehe Bevölkerung in Privathaushalten) oder zurBevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (siehe Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften) zählt,d. h. dort wohnt und keinen eigenen Haushalt führt. Zur Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitzzählen alle gemeldeten Ausländer/-innen (einschließlich der Staatenlosen). Aus melderechtlichenGründen werden Soldat(en)/-innen <strong>im</strong> Grundwehrdienst oder auf Wehrübung der Wohngemeinde vorihrer Einberufung zugeordnet. Entsprechend wird bei Patient(en)/-innen in Krankenhäusern sowie beiPersonen in Untersuchungshaft verfahren. Berufssoldat(en)/-innen, Soldat(en)/-innen auf Zeit,Angehörige der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei in Gemeinschaftsunterkünften werdenStatistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

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