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Link pdf - Agentur für Gleichstellung im ESF

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– 405 –Nach diesem Konzept gelten auch alle Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ <strong>im</strong> Sinne derSozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Die Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsverhältnisseist geregelt in § 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus § 8SGB IV (u. a. bei einer Arbeitszeit von längstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb einesKalenderjahres und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitet).FamilienDie Familie <strong>im</strong> statistischen Sinn umfasst <strong>im</strong> Mikrozensus — abweichend von früherenVeröffentlichungen — alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche(gemischtgeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie allein erziehendeMütter und Väter mit ledigen Kindern <strong>im</strong> Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff — nebenleiblichen Kindern — auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit bestehteine statistische Familie <strong>im</strong>mer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile und<strong>im</strong> Haushalt lebende ledige Kinder.Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinderversorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit eine(m)/r Partner/-in in einerLebensgemeinschaft leben, werden <strong>im</strong> Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondernzählen als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.Nicht zu den Familien zählen <strong>im</strong> Mikrozensus Ehepaare und Lebensgemeinschaften ohne Kindersowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer,! die noch keine Kinder haben,! deren Kinder noch <strong>im</strong> Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen,! deren Kinder nicht mehr ledig oder Partner/-in einer Lebensgemeinschaft sind,! deren Kinder bereits aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind oder! die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft kinderlos waren.GemeindegrößenklassenDie Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl derGemeinden am 31.12. des Jahres vor der Erhebung.GemeinschaftsunterkünfteGemeinschaftsunterkünfte sind öffentliche und private Einrichtungen (z. B. Altenhe<strong>im</strong>e), die einembest<strong>im</strong>mten sozialen oder religiösen Zweck dienen. Die in Gemeinschaftsunterkünften lebendenPersonen sind gemeinschaftlich untergebracht und führen keinen eigenen Haushalt, weil ihreVersorgung und/oder ihre Betreuung vollständig durch die Einrichtung übernommen werden.Haupteinkommensbezieher des HaushaltsUm Haushalte statistisch auswerten und darstellen zu können, ermittelt der Mikrozensus seit 2005eine(n) Haupteinkommensbezieher/-in <strong>im</strong> Haushalt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichenNettoeinkommen <strong>im</strong> Haushalt. Die gesamte Einheit „Haushalt“ wird stellvertretend durch dieErhebungsmerkmale des Haupteinkommensbeziehers des Haushalts (zum Beispiel Alter, Geschlecht,Familienstand) statistisch nachgewiesen.Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche monatliche Nettoeinkommen verfügen,entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen <strong>im</strong> Fragebogen eingetragen sind.Haupteinkommensbezieher ist dann — aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicherNettoeinkommensklasse <strong>im</strong> Haushalt — das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer.Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht oderhat sich die Bezugsperson des Haushalts (erste <strong>im</strong> Fragebogen eingetragene Person) alsselbstständiger Landwirt in der Haupttätigkeit (Vollzeit) eingestuft, ist die Haushaltsbezugspersongleichzeitig Haupteinkommensbezieher des Haushalts.In der vorliegenden Veröffentlichung werden Haushalte abweichend davon nicht nur nach demMigrationsstatus des Haupteinkommensbeziehers <strong>im</strong> Haushalt nachgewiesen, sondernzusätzlich alle Haushaltsmitglieder nach dem jeweils eigenen Migrationsstatus.HaushaltAls (Privat-)Haushalt zählt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildendePersonengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften(Einpersonenhaushalte, z. B. auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte undfamilienfremde Personen gehören (z. B. Hauspersonal). Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht alsHaushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt des Anstaltsleiters).Haushalte mit mehreren Wohnsitzen (Wohnungen am Haupt- und einem oder mehrerenStatistische Ämter des Bundes und der Länder – Bevölkerung nach Migrationsstatus regional 2008

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