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Muster Vertrag Geheimhaltungsvereinbarung - Bundesanzeiger ...

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Auszug aus "Praxishandbuch internationaler Know-how-Schutz", Stand: 4. EL April 2009T6 Arbeitshilfenbesondere Manuskripte, Texte, technische Ausführungen, Fotografien,Filme, Videos, Aufzeichnungen, Software, Tonaufnahmen sowie ähnlicheRechte und Gegenstände.2. RückgabepflichtFI und .... können die gegenseitig übergebenen Unterlagen bis zum ...........prüfen. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind sämtliche Unterlagen zurückzugebenund eventuell davon gefertigte Kopien zu vernichten. Dies ist jeweilsschriftlich zu bestätigen, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere Vereinbarungabgeschlossen wird.3. Pflicht zur VertraulichkeitFI und .... verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen undUnterlagen streng geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zutreffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden. Die Pflicht zurVertraulichkeit gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmernoder Kunden, die in irgendeiner Form Zugang zu den geheimhaltungsbedürftigenInformationen erhalten. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt unabhängigdavon, ob Informationen mündlich, dokumentiert, maschinenlesbar, elektronischoder in anderer Form, zum Beispiel als Ausrüstungen, Proben, <strong>Muster</strong>oder Produkte, zugänglich gemacht wurden oder werden.4. Ausschluss von LizenzrechtenFI und .... verpflichten sich, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durchgesonderten <strong>Vertrag</strong>, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrücklicheschriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten und besonderskeine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen. Der <strong>Vertrag</strong> begründet keinerleiLizenz- oder sonstige Nutzungsrechte eines <strong>Vertrag</strong>spartners an den vertraulichenInformationen des anderen, weder ausdrücklich noch auf sonstigeWeise. Im Falle weiterer Forschungs-, Entwicklungs- oder sonstiger Verträgewerden darin Rechte, Lizenzen und sonstige Nutzungsrechte an vertraulichenInformationen gesondert geregelt. Veröffentlichungen sind nur mit ausdrücklichergegenseitiger Zustimmung möglich.5. Verpflichtung für MitarbeiterFI und .... verpflichten sich, ihren Angestellten und Personen, die in Kenntnisder ausgetauschten Informationen kommen, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen,wie sie FI und .... hierzu eingegangen sind. Im Rahmen der gesetzlichenMöglichkeiten werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheidenvon ............... (Mitarbeiter) auferlegt.2 PHiKS – Grundwerk · Juni 2007© <strong>Bundesanzeiger</strong> Verlag

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