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pyroplast -HW 130

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SchlußanstrichUm die Brandschutzbeschichtung vor Abrieb, Verschmutzung und kurzzeitigerFeuchtigkeit zu schützen und eine gleichmäßige, dekorative Oberflächezu erreichen muß <strong>pyroplast</strong> ® -<strong>HW</strong> <strong>130</strong> top aufgebracht werden. Dieserdeckende Lack stellt mit <strong>pyroplast</strong> ® -<strong>HW</strong> <strong>130</strong> ein geprüftes System dar. AndereLacke dürfen nicht verwendet werden.Aufbringmenge: 80 g/ m² ≙ 67 ml/m²Farbton: Alle RAL-, DB und NCS-Farbtöne sind möglich.Zwischen Brandschutzbeschichtung und Endlackierung muß eine Trockenzeitvon mindestens 2 Tagen eingehalten werden.Bei der Verarbeitung darf die Raumtemperatur nicht unter + 10 °C und dierel. Luftfeuchtigkeit nicht über 70 % liegen.<strong>pyroplast</strong> ® -<strong>HW</strong> <strong>130</strong>-Reste mit Wasser entfernen.Dichte Ca. 1,2 g/ cm³ bei + 20 °CFlammpunktReinigung der ArbeitsgeräteGefahrstoffverordnungEU-Verordnung2004/42 (Decopaint-Richtlinie)ArbeitssicherheitLagerung/ TransportUmweltschutzEntfällt.Das Produkt ist gemäß 91/155/EWG nicht kennzeichnungspflichtig.Der in der EU-Verordnung 2004/42 erlaubte maximale Gehalt an VOC (Produktkategorie1i / Wb) beträgt im gebrauchsfertigen Zustand 140 g/l (2007) /140 g/l (2010). Der maximale Gehalt von <strong>pyroplast</strong> ® -<strong>HW</strong> <strong>130</strong> im gebrauchsfertigenZustand ist 17 g/l VOC.Bei der Anwendung sind die für den Arbeits- und Unfallschutz geltendenVorschriften zu beachten. Die Zulassung und das Technische Merkblattmüssen an der Verwendungsstätte vorliegen.Vor dem Essen und nach Abschluß der Arbeit Gesicht und Hände gründlichreinigen. Bei der Verarbeitung Gesicht, Hände und Augen schützen (fett-freieSchutzcreme, ölbeständige Kunststoffhandschuhe, Schutzbrille). Lichtschalterund elektrische Anlagen abdecken. Darf nicht in Eß-, Trink- odersonstige für Lebensmittel vorgesehene Behältnisse abgefüllt werden. Darfnicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränkenund Futtermitteln fernhalten.Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.Mindestens 24 Monate lagerfähig. Vor Frost schützen auch beim Transport.Im Originalgebinde und so lagern, daß es nur sachkundigen Personen zugänglichist. Angebrochene Gebinde gut verschließen.RID/ADR: Entfällt.<strong>pyroplast</strong> ® -<strong>HW</strong> <strong>130</strong> darf nicht ins Erdreich, in Gewässer oder in die Kanalisationgelangen. Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung). EAV-Abfallschlüsselnr. 08 01 12Auf den gültigen Zulassungsbescheid wird verwiesen. Er muß an der Verwendungsstättevorliegen. Brandschutzmaßnahmen dürfen nur von geschulten Fachkräften durchgeführtwerden.Dieses Merkblatt soll Sie beraten. Im Hinblick auf die vielseitige Anwendungsmöglichkeit kann jedochkeine Gewähr für den Einzelfall übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn von uns eineanwendungstechnische Beratung erbracht wurde. Solche Beratungen erfolgen unverbindlich, jedochnach bestem Wissen auf der Basis unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Mündliche Vereinbarungenund Zusicherungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.W601216 / Ausgabe 2009-06-19RÜTGERS Organics GmbH • Oppauer Str. 43 • D-68305 Mannheim • Tel: +49-(0)621-7654-213/225 • Fax +49-(0)621-7654-454www.<strong>pyroplast</strong>.de

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