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Senioren - Baden-Baden

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2. Individuelle Information und Beratung<br />

2.1 Betreuung für Volljährige<br />

Eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder psychische Erkrankung<br />

– ausgelöst durch einen Unfall, eine Krankheit oder Altersgebrechlichkeit<br />

– kann dazu führen, dass man als Volljähriger plötzlich nicht mehr in der<br />

Lage ist, seine eigene rechtliche Vertretung wahr zu nehmen. Man verliert vielleicht<br />

die Fähigkeit seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, Sozialleistungsansprüche<br />

geltend zu machen, die Versorgung zu organisieren, Entscheidungen<br />

im Gesundheitsbereich zu treffen.<br />

In einer solchen Situation kann eine rechtliche Betreuung auf Grundlage eines<br />

vormundschaftsgerichtlichen Beschlusses erforderlich sein. Das Vormundschaftsgericht<br />

hat dann evt. auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen für<br />

konkret erforderliche Aufgaben einen Betreuer zu bestellen.<br />

Dem Betreuer obliegt es, den Betroffenen in dem ihm übertragenen Wirkungskreis<br />

zu vertreten. Die Betreuung ist von ihm so zu führen, dass sie den Wünschen<br />

und dem Wohl des betreuten Menschen entspricht. Zum Wohl des Betreuten<br />

gehört auch, sein Leben im Rahmen seiner noch vorhandenen Fähigkeiten nach<br />

eigenen Wünschen und Vorstellungen selbst zu gestalten.<br />

Eine Betreuung ist keine Entrechtung und hat nicht zur Folge, dass der Betreute<br />

seine Geschäftsfähigkeit verliert. Nur soweit das Gericht ausnahmsweise einen<br />

so genannten Einwilligungsvorbehalt anordnet, sind Willenserklärungen des<br />

Betroffenen ohne Einwilligung des Betreuers unwirksam.<br />

Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Vormundschaftsgerichtes.<br />

2.2 Möglichkeiten der Vorsorge<br />

Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um für den Fall der späteren krankheitsoder<br />

behinderungsbedingten Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit rechtliche<br />

Vorkehrungen zu treffen:<br />

� In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man seinen<br />

Willen bezüglich medizinischer Behandlung / Nichtbehandlung oder Behandlungsgrenzen<br />

angesichts einer aussichtslosen Erkrankung, insbesondere<br />

in der letzten Lebensphase, dokumentieren.<br />

� Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, beim Erfordernis einer gerichtlichen<br />

Betreuerbestellung Einfluss zu nehmen auf die Betreuerauswahl und<br />

Betreuungsführung.<br />

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