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Senioren - Baden-Baden

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7.7 Vollstationäre Pflege<br />

Pflegeheime bieten älteren Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen<br />

eigenen Haushalt mehr führen können, Unterkunft, Versorgung und Betreuung.<br />

Die Leistungsbereiche der einzelnen Häuser sind allerdings recht unterschiedlich.<br />

So gibt es „reine Pflegeheime“ und gemischte Einrichtungen (z. B. Wohnstifte mit<br />

Pflegeabteilung). Welches Haus für den Einzelnen letztlich geeignet ist und den<br />

individuellen Wünschen entspricht, muss sorgfältig überlegt sein. Soweit möglich,<br />

sollte man sich in jedem Falle vorher ausführlich informieren und ggf. ein<br />

„Probewohnen“ vereinbaren. Für nähere Informationen stehen Ihnen die nachfolgenden<br />

Einrichtungen gerne zur Verfügung.<br />

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz können Sie bei den jeweiligen Pflegeheimen<br />

erfragen. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Pflegekasse, beim Amt für Familien,<br />

Soziales und Jugend oder bei der Stadtklinik <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>. Dort erhalten Sie entsprechende<br />

Preis-Leistungsverzeichnisse für stationäre Pflegeeinrichtungen.<br />

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit zahlen die Pflegekassen für die vollstationäre<br />

Pflege derzeit<br />

� Pflegebedürftige in Pflegestufe I 1.023,– € monatlich<br />

� Pflegebedürftige in Pflegestufe II 1.279,– € monatlich<br />

� Pflegebedürftige in Pflegestufe III 1.432,– € monatlich<br />

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten. Die tatsächlichen<br />

Pflegeheimkosten errechnen sich aus<br />

� pflegebedingtem Aufwand<br />

� Aufwand für Unterkunft und Verpflegung<br />

� Investitionskostenaufwand<br />

Wenn das persönliche Einkommen und Vermögen nicht bzw. nicht auf Dauer ausreicht,<br />

muss ein Antrag beim Amt für Familien, Soziales und Jugend gestellt<br />

werden. Die Heimträger sind Ihnen hier ggf. behilflich. Vor Aufnahme in ein<br />

Pflegeheim muss die Kostenfrage geklärt sein.<br />

Wenn die Kosten für den Heimplatz anteilig oder ganz vom Sozialhilfeträger (Amt<br />

für Familien, Soziales und Jugend) übernommen werden, erhalten die Heimbewohner/Innen<br />

einen monatlichen Barbetrag für ihre persönlichen Bedürfnisse des<br />

täglichen Lebens (Friseur, Tageszeitung, Besuch kultureller Veranstaltungen,<br />

usw.). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf einmalige Beihilfen,<br />

z. B. für Bekleidung, zu beantragen.<br />

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