Senioren - Baden-Baden
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7.7 Vollstationäre Pflege<br />
Pflegeheime bieten älteren Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen<br />
eigenen Haushalt mehr führen können, Unterkunft, Versorgung und Betreuung.<br />
Die Leistungsbereiche der einzelnen Häuser sind allerdings recht unterschiedlich.<br />
So gibt es „reine Pflegeheime“ und gemischte Einrichtungen (z. B. Wohnstifte mit<br />
Pflegeabteilung). Welches Haus für den Einzelnen letztlich geeignet ist und den<br />
individuellen Wünschen entspricht, muss sorgfältig überlegt sein. Soweit möglich,<br />
sollte man sich in jedem Falle vorher ausführlich informieren und ggf. ein<br />
„Probewohnen“ vereinbaren. Für nähere Informationen stehen Ihnen die nachfolgenden<br />
Einrichtungen gerne zur Verfügung.<br />
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz können Sie bei den jeweiligen Pflegeheimen<br />
erfragen. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Pflegekasse, beim Amt für Familien,<br />
Soziales und Jugend oder bei der Stadtklinik <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>. Dort erhalten Sie entsprechende<br />
Preis-Leistungsverzeichnisse für stationäre Pflegeeinrichtungen.<br />
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit zahlen die Pflegekassen für die vollstationäre<br />
Pflege derzeit<br />
� Pflegebedürftige in Pflegestufe I 1.023,– € monatlich<br />
� Pflegebedürftige in Pflegestufe II 1.279,– € monatlich<br />
� Pflegebedürftige in Pflegestufe III 1.432,– € monatlich<br />
Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten. Die tatsächlichen<br />
Pflegeheimkosten errechnen sich aus<br />
� pflegebedingtem Aufwand<br />
� Aufwand für Unterkunft und Verpflegung<br />
� Investitionskostenaufwand<br />
Wenn das persönliche Einkommen und Vermögen nicht bzw. nicht auf Dauer ausreicht,<br />
muss ein Antrag beim Amt für Familien, Soziales und Jugend gestellt<br />
werden. Die Heimträger sind Ihnen hier ggf. behilflich. Vor Aufnahme in ein<br />
Pflegeheim muss die Kostenfrage geklärt sein.<br />
Wenn die Kosten für den Heimplatz anteilig oder ganz vom Sozialhilfeträger (Amt<br />
für Familien, Soziales und Jugend) übernommen werden, erhalten die Heimbewohner/Innen<br />
einen monatlichen Barbetrag für ihre persönlichen Bedürfnisse des<br />
täglichen Lebens (Friseur, Tageszeitung, Besuch kultureller Veranstaltungen,<br />
usw.). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf einmalige Beihilfen,<br />
z. B. für Bekleidung, zu beantragen.<br />
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