Senioren - Baden-Baden
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7.1 Leistungen der Pflegeversicherung – ein Überblick<br />
Für erheblich Pflegebedürftige, Schwerpflegebedürftige und Schwerstpflegebedürftige<br />
sind folgende Leistungen möglich:<br />
Häusliche Plege<br />
� Pflegesachleistung<br />
� Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen<br />
� Kombination von Geldleistung und Sachleistung<br />
� Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson<br />
� Pflegehilfsmittel und technische Hilfen<br />
(einschl. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes)<br />
� Beitragszahlung zur Rentenversicherung für Pflegepersonen<br />
� Beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen<br />
� Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich tätige Personen<br />
Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege. Deshalb bilden die<br />
Leistungen zur Verbesserung der häuslichen Pflege den Schwerpunkt des Gesetzes.<br />
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege<br />
� Tages- und Nachtpflege<br />
� Kurzzeitpflege<br />
� Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson<br />
Vollstationäre Pflege<br />
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen,<br />
wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit<br />
des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.<br />
Für <strong>Baden</strong>-Württemberg gilt nach der Vereinbarung der Pflegesätze und Entgelte<br />
in Pflegeheimen ein – nicht nur für ältere Menschen – schwer durchschaubares<br />
und kompliziertes Verfahren. Danach berechnen sich die Kosten für die Unterbringung<br />
in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) wie folgt:<br />
� Pflegevergütung (je nach Pflegestufe)<br />
� Entgelt für Unterkunft und Verpflegung<br />
� Investitionskosten<br />
� zzgl. berechnet werden ggf. Zusatzleistungen<br />
(besondere Leistungen bei Unterkunft)<br />
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