Integrationskonzept der Fraktion DIE LINKE - Dagmar Enkelmann
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und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichenerwirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse“ (§ 19, 3) zulässig. Derart offen undallgemein gehaltene Formulierungen lehnt <strong>DIE</strong> <strong>LINKE</strong>. ab. Sie öffnen Diskriminierungen im WohnbereichTür und Tor und führen das AGG im Grunde ad absurdum.Zwar kann Gleichbehandlung durch Antidiskriminierungsgesetze nicht für alle Lebensbereichestaatlicherseits verordnet werden. Allerdings kann durch entsprechende Sanktionsmechanismen klargemacht werden, dass - ähnlich wie bei Vorbil<strong>der</strong>n aus dem Bereich <strong>der</strong> Geschlechterdiskriminierung- bei rechtlich relevanten Handlungen (z.B. bei Stellenausschreibungen und Wohnungsangeboten)diskriminierendes Verhalten gegenüber Menschen mit sog. Migrationshintergrund nicht akzeptiertwird. Dabei geht es vor allem darum, die im Völker-, Europa- und Verfassungsrecht verankertenDiskriminierungsverbote durch gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen, die sowohl direkte als auchindirekte Diskriminierungen erfassen und auf Privatpersonen unmittelbar und mittelbar wirken,institutionelle und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die <strong>der</strong> Umsetzung und Weiterentwicklung<strong>der</strong> jeweiligen rechtlichen Maßnahmen dienen, und durch öffentliche Information, Aufklärung undErziehung zur Sensibilisierung <strong>der</strong> Bevölkerung beizutragen.For<strong>der</strong>ung(en):‣ Beseitigung <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ungen im Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, Transfers undDienstleistungen;‣ Beseitigung arbeitsrechtlicher Behin<strong>der</strong>ungen zur Erreichung eines gleichberechtigten Zugangszum Arbeitsmarkt;‣ Verbesserungen wie Verbandsklagerecht, Beweislastumkehr etc. im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(Antrag BT-Drs. 16/2034).24