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Brandschutz - Adjutum

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4/2006LESERBRIEFFragen, die Sie und vermutlich auch andere „brennend“ interessieren . . .Wir sind ein vor kurzem neu gegründetes Unternehmen mit derzeitnur wenigen Mitarbeitern und haben uns in einem Objekt in einemmehr als 30 Jahre alten Betriebsanlagenareal eingemietet. Für dieberufliche Ausübung (Logistikunternehmen) benötigen wir sowohlBüro- als auch Lagerflächen, welche in einem für uns passendenObjekt gefunden wurden. Weiters versuchten wir eine Betriebsanlagengenehmigungzu erhalten und bestritten den hierfür üblichenBehördenweg, indem wir ein Ansuchen an die Gewerbebehördegestellt haben. In der darauf folgenden, in unserer Betriebsanlagestattgefundenen, Behördenverhandlung ist nun zutage getreten,dass für das Lagerobjekt bisher keine „Lagernutzung“ vorgesehenwar, da ehemals eine Schlosserei eingemietet war. Damit verbundenist, dass durch die nunmehr bestehende Brandlast (Regallagerungmit einer Höhe von teilweise mehr als 6,5 Meter Höhe) vermutlichweitere brandschutztechnische Maßnahmen (u.U. eineBrandmeldeanlage) veranschlagt werden müssen, welche mithoher Sicherheit erhebliche Kosten verursachen. Nunmehr stelltsich für mich die Frage ob dies gerechtfertigt ist?Bernd Staller, WienAntwort der Redaktion:Vermutlich leider ja. Denn ehemals wurde diese Halle, wie Sie beschriebenhaben, für eine andere Nutzung mit erheblich geringerenBrandlasten vorgesehen. Die <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen sindnatürlich auf diese Nutzung ausgelegt worden. Insofern befindetsich die Halle (der Betrieb) ausserhalb des Konsenses, was in derRegel zu einer brandschutztechnischen Beurteilung und Ausstattungnach dem „Stand der Technik“, zum gegebenen Zeitpunkt,führt. Allerdings muss auch eindeutig der Vorteil dieser „Aufrüstung“erkannt werden. Ein unerkannter Brand wird möglicherweiseihr Geschäftsleben massiv beeinflussen oder erheblich einschränken.Einige Brände der letzten Zeit haben dies gezeigt; beimanchen hat ein Brand zum Ruin geführt.. . . richten Sie Ihre Fragen an die Redaktion!manfred.goerlich@adjutum.atFax: 01/957 99 29 • Tel.: 0676/848 966 203Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, welche auf Wunsch auch gerneanonym beantwortet wird.Wo finde ich nähere Infos zu den<strong>Brandschutz</strong> News und den Produkten im Heft?ABOADJUTUM VERLAGBreitenfurter Str. 3861230 WienSenden, faxen oder mailen Sie uns Ihre Anforderung:FAX: 01-490 48 78-15, Mail: michaela.haubl@adjutum.at<strong>Brandschutz</strong>ADJUTUM VERLAG • Breitenfurter Str. 386, 1230 Wien P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 4/2006ISSN 1816-87449

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