verheiratet. - Lutherstadt Eisleben
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<strong>Eisleben</strong> - 4-<br />
Nr. 6/2009<br />
Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang<br />
mit dem Jahresabschluss.<br />
Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen<br />
Anlass.“<br />
gez. Franke<br />
Leiterin RPA<br />
Gem. GO § 121 Abs. 1 Nr. 1b wird hiermit die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das<br />
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />
ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss liegt im Rechnungsprüfungsamt<br />
in der Zeit vom 05.06.2009 bis zum 15.06.2009 in der<br />
Stadtverwaltung Luth. <strong>Eisleben</strong>, Münzstr. 10, 06295 Luth. <strong>Eisleben</strong><br />
zu folgenden Zeiten<br />
zur Einsichtnahme aus:<br />
Montag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 17.30 Uhr<br />
Mittwoch nach Vereinbarung<br />
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 -15.30 Uhr<br />
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
gez. Ina Franke<br />
Leiterin RPA<br />
Beschluss Nr. 43/914/09<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> stimmt der folgenden Vorgehensweise<br />
zu:<br />
1. Der Landkreis Mansfeld-Südharz gründet mit den Städten<br />
Hettstedt und <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> die Theater und Kulturwerk<br />
GmbH.<br />
Nach Gründung und Aufnahme des Geschäftsbetriebes der<br />
GmbH bedient sich der Theaterzweckverband der Aufgabenerfüllung<br />
„Theaterbetrieb“ der GmbH. Nachfolgend entziehen<br />
die Zweckverbandsmitglieder dem Theaterzweckverband<br />
die Aufgabe und übertragen diese direkt der GmbH als<br />
Gesellschafter.<br />
2. Anschließend erfolgt die Auflösung des Theaterzweckverbandes<br />
und im Zuge der damit verbundenen Vermögensauseinandersetzung<br />
die Übernahme von Anteilen an der gebildeten<br />
GmbH, so dass im Ergebnis der Auflösung des Verbandes<br />
deren ursprüngliche Träger die direkten Gesellschafterrechte<br />
erwerben.<br />
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die ansonsten auf direktem<br />
Wege zu diesem Ergebnis führende Variante des Rechtsformwechsels<br />
(§§ 190 ff. Umwandlungsgesetz) mangels landesrechtlich<br />
fehlender Erlaubnistatbestände nicht angewandt<br />
werden kann.<br />
Beschluss Nr. 43/915/09<br />
Der Stadtrat beschließt, Herrn André Juwien mit der Wahrnehmung<br />
der Aufgaben als stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen<br />
Feuerwehr <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong>/Helfta für die Dauer von 2<br />
Jahren zu beauftragen und nach Abschluss der noch notwendigen<br />
Qualifizierungen (Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr)<br />
in ein Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.<br />
Beschluss Nr. 43/916/09<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> stellt lt. § 39 (1) und § 41<br />
(2) GO LSA das Ausscheiden von Frau Heidi Zießnitz aus dem<br />
Ortschaftsrat Osterhausen fest.<br />
Beschluss Nr. 43/917/09<br />
Der Stadtrat beschließt die Gebietsänderungsvereinbarung zwischen<br />
der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> und der Gemeinde Burgsdorf.<br />
Beschluss Nr. 48/918/09<br />
Grundstücksangelegenheit<br />
Beschluss Nr. 48/919/09<br />
Ermächtigungsbeschluss<br />
Beschluss Nr. 48/920/09<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> beschließt die Vergabe von<br />
Bauleistungen.<br />
Beschluss Nr. 48/921/09<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> beschließt die Aufhebung<br />
des Stadtratsbeschlusses Nr. 35a/310/08 vom 29.07.2008 über<br />
den Verkauf eines Grundstückes.<br />
Beschluss Nr. 48/923/09<br />
Ermächtigungsbeschluss<br />
Beschluss Nr. 48/924/09<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> beschließt die Vergabe von<br />
Bauleistungen.<br />
A2 Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse<br />
Hauptausschuss 14.04.2009<br />
- keine Beschlüsse<br />
A3 Beschlüsse der Ortschaftsräte<br />
Ortschaftsrat Bischofrode<br />
- keine Beschlüsse<br />
Orschaftsrat Osterhausen<br />
- keine Beschlüsse<br />
Ortschaftsrat Polleben<br />
- keine Beschlüsse<br />
Ortschaftsrat Rothenschirmbach<br />
- keine Beschlüsse<br />
Ortschaftsrat Schmalzerode<br />
- keine Beschlüsse<br />
Ortschaftsrat Unterrißdorf<br />
- keine Beschlüsse<br />
Ortschaftsrat Volkstedt<br />
- keine Beschlüsse<br />
Ortschaftsrat Wolferode<br />
- keine Beschlüsse<br />
A4 Satzungen und Entgeltordnungen<br />
Satzung der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong>, Ortschaft Wolferode<br />
über die Höhe des Beitragssatzes für das Jahr 2007<br />
zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />
für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />
Aufgrund der §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für<br />
das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA<br />
S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom<br />
14. Februar 2008 (GVBI. LSA S. 40) in Verbindung mit §§ 1, 2 und<br />
6a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996<br />
(GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes<br />
vom 17.12.2008 (GVBI. LSA S. 452), hat der Stadtrat der<br />
<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> in seiner Sitzung am 05.05.2009 nachfolgende<br />
Satzung über die Höhe des Beitragssatzes für das Jahr<br />
2007 zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />
für die öffentlichen Verkehrsanlagen der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong>,<br />
Ortschaft Wolferode vom 26.02.1998 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Beitragssatz<br />
(1) Auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />
Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der <strong>Lutherstadt</strong><br />
<strong>Eisleben</strong> Ortschaft Wolferode mit Beschluss vom 26.02.1998<br />
und des § 8 - Beitragssatz - dieser Satzung wird nach Abzug des<br />
Gemeindeanteils von 50 v. H. der insgesamten Investitionen der<br />
Beitragssatz für das Jahr 2007 von 0,02 Euro/m 2 je anrechenbarer<br />
Fläche festgelegt.