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verheiratet. - Lutherstadt Eisleben

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<strong>Eisleben</strong> - 4-<br />

Nr. 6/2009<br />

Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang<br />

mit dem Jahresabschluss.<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen<br />

Anlass.“<br />

gez. Franke<br />

Leiterin RPA<br />

Gem. GO § 121 Abs. 1 Nr. 1b wird hiermit die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das<br />

Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />

ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss liegt im Rechnungsprüfungsamt<br />

in der Zeit vom 05.06.2009 bis zum 15.06.2009 in der<br />

Stadtverwaltung Luth. <strong>Eisleben</strong>, Münzstr. 10, 06295 Luth. <strong>Eisleben</strong><br />

zu folgenden Zeiten<br />

zur Einsichtnahme aus:<br />

Montag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 17.30 Uhr<br />

Mittwoch nach Vereinbarung<br />

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 -15.30 Uhr<br />

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

gez. Ina Franke<br />

Leiterin RPA<br />

Beschluss Nr. 43/914/09<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> stimmt der folgenden Vorgehensweise<br />

zu:<br />

1. Der Landkreis Mansfeld-Südharz gründet mit den Städten<br />

Hettstedt und <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> die Theater und Kulturwerk<br />

GmbH.<br />

Nach Gründung und Aufnahme des Geschäftsbetriebes der<br />

GmbH bedient sich der Theaterzweckverband der Aufgabenerfüllung<br />

„Theaterbetrieb“ der GmbH. Nachfolgend entziehen<br />

die Zweckverbandsmitglieder dem Theaterzweckverband<br />

die Aufgabe und übertragen diese direkt der GmbH als<br />

Gesellschafter.<br />

2. Anschließend erfolgt die Auflösung des Theaterzweckverbandes<br />

und im Zuge der damit verbundenen Vermögensauseinandersetzung<br />

die Übernahme von Anteilen an der gebildeten<br />

GmbH, so dass im Ergebnis der Auflösung des Verbandes<br />

deren ursprüngliche Träger die direkten Gesellschafterrechte<br />

erwerben.<br />

3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die ansonsten auf direktem<br />

Wege zu diesem Ergebnis führende Variante des Rechtsformwechsels<br />

(§§ 190 ff. Umwandlungsgesetz) mangels landesrechtlich<br />

fehlender Erlaubnistatbestände nicht angewandt<br />

werden kann.<br />

Beschluss Nr. 43/915/09<br />

Der Stadtrat beschließt, Herrn André Juwien mit der Wahrnehmung<br />

der Aufgaben als stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong>/Helfta für die Dauer von 2<br />

Jahren zu beauftragen und nach Abschluss der noch notwendigen<br />

Qualifizierungen (Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr)<br />

in ein Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.<br />

Beschluss Nr. 43/916/09<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> stellt lt. § 39 (1) und § 41<br />

(2) GO LSA das Ausscheiden von Frau Heidi Zießnitz aus dem<br />

Ortschaftsrat Osterhausen fest.<br />

Beschluss Nr. 43/917/09<br />

Der Stadtrat beschließt die Gebietsänderungsvereinbarung zwischen<br />

der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> und der Gemeinde Burgsdorf.<br />

Beschluss Nr. 48/918/09<br />

Grundstücksangelegenheit<br />

Beschluss Nr. 48/919/09<br />

Ermächtigungsbeschluss<br />

Beschluss Nr. 48/920/09<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> beschließt die Vergabe von<br />

Bauleistungen.<br />

Beschluss Nr. 48/921/09<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> beschließt die Aufhebung<br />

des Stadtratsbeschlusses Nr. 35a/310/08 vom 29.07.2008 über<br />

den Verkauf eines Grundstückes.<br />

Beschluss Nr. 48/923/09<br />

Ermächtigungsbeschluss<br />

Beschluss Nr. 48/924/09<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> beschließt die Vergabe von<br />

Bauleistungen.<br />

A2 Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse<br />

Hauptausschuss 14.04.2009<br />

- keine Beschlüsse<br />

A3 Beschlüsse der Ortschaftsräte<br />

Ortschaftsrat Bischofrode<br />

- keine Beschlüsse<br />

Orschaftsrat Osterhausen<br />

- keine Beschlüsse<br />

Ortschaftsrat Polleben<br />

- keine Beschlüsse<br />

Ortschaftsrat Rothenschirmbach<br />

- keine Beschlüsse<br />

Ortschaftsrat Schmalzerode<br />

- keine Beschlüsse<br />

Ortschaftsrat Unterrißdorf<br />

- keine Beschlüsse<br />

Ortschaftsrat Volkstedt<br />

- keine Beschlüsse<br />

Ortschaftsrat Wolferode<br />

- keine Beschlüsse<br />

A4 Satzungen und Entgeltordnungen<br />

Satzung der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong>, Ortschaft Wolferode<br />

über die Höhe des Beitragssatzes für das Jahr 2007<br />

zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />

für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />

Aufgrund der §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA<br />

S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom<br />

14. Februar 2008 (GVBI. LSA S. 40) in Verbindung mit §§ 1, 2 und<br />

6a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996<br />

(GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes<br />

vom 17.12.2008 (GVBI. LSA S. 452), hat der Stadtrat der<br />

<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong> in seiner Sitzung am 05.05.2009 nachfolgende<br />

Satzung über die Höhe des Beitragssatzes für das Jahr<br />

2007 zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />

für die öffentlichen Verkehrsanlagen der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong>,<br />

Ortschaft Wolferode vom 26.02.1998 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Beitragssatz<br />

(1) Auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />

Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der <strong>Lutherstadt</strong><br />

<strong>Eisleben</strong> Ortschaft Wolferode mit Beschluss vom 26.02.1998<br />

und des § 8 - Beitragssatz - dieser Satzung wird nach Abzug des<br />

Gemeindeanteils von 50 v. H. der insgesamten Investitionen der<br />

Beitragssatz für das Jahr 2007 von 0,02 Euro/m 2 je anrechenbarer<br />

Fläche festgelegt.

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