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verheiratet. - Lutherstadt Eisleben

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<strong>Eisleben</strong> - 6-<br />

Nr. 6/2009<br />

A6 Ausschreibungen<br />

A7 Information des Stadtrates<br />

nach der Neuwahl<br />

02.07.2009 konstituierende Sitzung (Stadtrat)<br />

Änderungen möglich!<br />

Büro des Stadtrates<br />

A8 Bekanntmachung kommunaler Unternehmen<br />

B Gemeinde Hedersleben<br />

B1 Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Hedersleben<br />

- keine Beschlüsse<br />

F Bekanntmachungen der VGem <strong>Lutherstadt</strong><br />

<strong>Eisleben</strong><br />

G Bekanntmachungen anderer Dienststellen<br />

und Zweckverbände<br />

Landesbühne Sachsen-Anhalt • An der Landwehr 5 • 06295<br />

<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Eisleben</strong><br />

Veröffentlichung der Wirtschaftspläne<br />

des Theaterzweckverbandes Landesbühne Sachsen-<br />

Anhalt für die Jahre 2009 und 2010<br />

Die Wirtschaftspläne des Theaterzweckverbandes Landesbühne<br />

Sachsen-Anhalt für die Jahre 2009 und 2010 wurden am 29.10.08<br />

von der Mitgliederversammlung beschlossen und werden im Amtsblatt<br />

Nr. 6 des Landkreises Mansfeld-Südharz (Erscheiungstag<br />

27.06.2009) veröffentlicht.<br />

Abwasserzweckverband „Südharz“<br />

Der Abwasserzweckverband „Südharz“ informiert über folgende<br />

Veröffentlichung im Amtsblatt „Sangerhäuser Nachrichten“<br />

Nr. 09/2009 vom 08.05.2009:<br />

Beschluss über die Neufassung der Satzung über die Abwälzung der<br />

Abwasserabgabe des Abwasserzweckverbandes „Südharz“ -<br />

Beschluss-Nr: 1-45/09.<br />

Erinnerung des AZV „Salza“<br />

zur Meldung Zählerstände für Wassermengen, die nachweislich<br />

nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

hiermit möchten wir Sie an die Abgabe o. g. Zählerstände erinnern.<br />

In der Schmutzwasserabrechnung und in der Abrechnung<br />

über die Einleitung von vorgeklärtem Abwasser in Bürgermeisterkanäle<br />

2009 werden nur die schriftlich bis zum Fälligkeitstermin<br />

(15.07.) eingegangenen Zählerstände berücksichtigt.<br />

Erfolgt über den Abrechnungszeitraum 2009 keine termingerechte<br />

Meldung zu den Wassermengen, die bei der Gebührenberechnung<br />

absetzbar wären, erlöschen diese Ansprüche.<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Neustädter Passage 15, 06122 Halle/Saale<br />

Tel.03 45/69 12 -4 81<br />

Mitteilung<br />

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG)<br />

i. V. mit dem Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse<br />

an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten<br />

Grundstücken -Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />

(VerkFIBerG) Verfahrensnummer V25-25695-2008<br />

In der Gemeinde: Hedersleben, Gemarkung: Hedersleben, Flur: 5,<br />

Flurstücke: 6 und 7 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die<br />

Sonderung nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG)<br />

vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert<br />

durch den Artikel 22 des Gesetzes vom 21.8.2002 (BGBl. I<br />

S. 3322) i. V. mit dem Verkehrsflachenbereinigungsgesetz (Verk-<br />

FIBerG) vom 26. Oktober 2001, geändert durch Art. 4 Abs. 2 des<br />

Gesetzes vom 27.4.2005 (BGBl. I S. 1138) eingeleitet worden.<br />

Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Teilflächen<br />

dieser Flurstücke ausgeübt werden. Das betroffene Gebiet<br />

ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.<br />

Sonderungsbehörde ist das<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Neustädter<br />

Passage 15<br />

06122 Halle/Saale<br />

Der Entwurf des Sonderungsplans sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwandten Unterlagen liegen<br />

vom 08.06.2009 bis 08.07.2009<br />

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr<br />

in den Diensträumen der oben genannten Behörde zur Einsicht<br />

aus.<br />

Einsichtnahmen außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer<br />

Absprache möglich.<br />

Alle Planbetroffenen können innerhalb des v. g. Zeitraums den<br />

Entwurf des Sonderungsplans sowie seine Unterlagen einsehen<br />

und Einwände gegen die getroffenen Feststellungen zu den dinglichen<br />

Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer<br />

der betroffenen Flurstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten,<br />

von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte<br />

nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.<br />

Das Gleiche gilt für die Anmelder von Rückübertragungsansprüchen<br />

nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11<br />

Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber<br />

beschränkter dringlicher Rechte an den betroffenen Flurstücken<br />

oder von Rechten an diesen Flurstücken.<br />

Einwände sind ggf. bei der oben bezeichneten Sonderungsbehörde<br />

unter der dort genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift<br />

zu erheben.<br />

Halle/Saale, 07.05.2009<br />

Im Auftrag<br />

gez. Thorsten Seeck

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