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Rechnung 2010 - Gemeinde Wollerau

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GEMEINDEVERSAMMLUNG 6.4.2011 SEITE 67<strong>Rechnung</strong> <strong>2010</strong> – <strong>Rechnung</strong>sprüfungskommissionBericht und Antrag der <strong>Rechnung</strong>sprüfungskommission zur Jahresrechnung <strong>2010</strong>Sehr geehrte Mitbürgerinnen und MitbürgerAls <strong>Rechnung</strong>sprüfungskommission (RPK) haben wir – unter Beizug einer externen Revisionsstelle – die Buchführungund die <strong>Rechnung</strong> (Bilanz, Laufende <strong>Rechnung</strong> und Investitionsrechnung) der <strong>Gemeinde</strong> für das Jahr <strong>2010</strong> geprüft.Für die <strong>Rechnung</strong> ist der <strong>Gemeinde</strong>rat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen.Aufgrund der Prüfungsergebnisse beantragt die RPK der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, die vorliegende Laufende <strong>Rechnung</strong>mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 11‘780‘402.09 und Nettoinvestitionen von Fr. 6‘585‘673.38 sowie die Bestandesrechnungzu genehmigen. Ebenso beantragt die RPK, die Nachkredite im Betrag von insgesamt Fr. 517‘358.34 zuLasten der Laufenden <strong>Rechnung</strong> <strong>2010</strong>, die Nachkredite von Fr. 623‘807.18 zu Lasten der Investitionsrechnung <strong>2010</strong>sowie die Nachkredite von Fr. 103‘370 zu Lasten der Laufenden <strong>Rechnung</strong> 2011 und Nachkredite von Fr. 39‘251.30 zuLasten der Investitionsrechnung 2011 zu genehmigen.Mit gewissem Unbehagen unterstützt die RPK auch den Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates, den Nachkredit für die Verlegungder Kanalisationsleitung von privaten Grundstücken im Gebiet Schollenmatt zu Lasten der Laufenden <strong>Rechnung</strong> 2011von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung genehmigen zu lassen.Die bei diesem Geschäft auf den ersten Blick eindeutige rechtliche Situation, dass nämlich der private Eigentümer fürdie Kosten der Leitungsverlegung aufzukommen hat, wird bei näherer Betrachtung durch verschiedene Vorgängewieder relativiert.Schliesslich beantragen wir, die Baurechnung• Fusswegverbindung Hergisroos – Runggelmattzu genehmigen.Gemäss unserer Prüfung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen Bestimmungen.Wir danken den verantwortlichen Organen der Exekutive und der Verwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.Die <strong>Rechnung</strong>sprüfungskommission:Urs Knuchel, PräsidentMarkus BamertMichel DegenMarcel Welti<strong>Wollerau</strong>, 1. März 2011

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