Rechnung 2010 - Gemeinde Wollerau
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GEMEINDEVERSAMMLUNG 6.4.2011 SEITE 94Sachgeschäft – Lärmschutzwand im Bereich Strandweg-SeeanlageZusammenfassungMit dem Bau der Lärmschutzwand entlang des Strandweges, wird die Seeanlage vom Strassen- und Bahnverkehrslärmentlastet. Dadurch wird ein Mehrwert im Bereich Naherholung generiert. Durch terminliche Koordination mit der SBBkönnen sinnvolle Synergien genutzt und Kosten gespart werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> empfiehlt daher, demvorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.Antrag1. Dem Projekt Lärmschutzwand im Bereich Strandweg-Seeanlage wird zugestimmt. Der hierfür benötigte Verpflichtungskreditvon Fr. 430‘000.– inkl. MwSt. (indexiert, Baukostenindex Stand 1. April <strong>2010</strong>) sowie die ausgewiesenenFolgekosten werden bewilligt.2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.Stellungnahme der RPK zum Sachgeschäft Lärmschutzwand im Bereich Strandweg-SeenanlageDie SBB wird ab Herbst 2011 im Rahmen der ordentlichen Lärmsanierung auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>entlang der Bahnlinie Richterswil–Bäch (bergseitig) Lärmschutzwände bauen. Der Bau einer Lärmschutzwand entlangdem Strandweg (Seeseite) fällt nicht in die Pflicht der SBB.Zur Aufwertung des Naherholungsraumes Strandweg-Seeanlage plant der <strong>Gemeinde</strong>rat den Bau einer 107 Meterlangen Lärmschutzwand, welche von der Seeseite her betrachtet eine Höhe von ca. 3 Meter aufweisen soll. DieKostenschätzung für die Lärmschutzwand beträgt CHF 430‘000.– und basiert auf Erfahrungswerten ohne detaillierteDevisierung. Damit Synergien ausgenutzt werden können, ist die Bauausführung gleichzeitig mit dem Bau der SBB-Lärmschutzwand geplant. Die Realisierung dauert ca. 3 bis 4 Wochen und ist im September 2012 vorgesehen. DieFolgekosten Abschreibungen, Zinsen und Inspektionskosten sind ausgewiesen.Die RPK hat das Sachgeschäft geprüft und beantragt Ihnen, dem Bau der Lärmschutzwand im Bereich Strandweg-Seeanlage zuzustimmen und den Verpflichtungskredit von CHF 430‘000.– sowie die ausgewiesenen Folgekosten zubewilligen.