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Kommunale Richtlinie für Kindertagespflege im Landkreis Diepholz ...

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achten, dass dieser tatsächlich nur aus der Tätigkeit als Tagespflegeperson in öffentlicherund privater <strong>Kindertagespflege</strong> entstanden ist. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich.Die Bemessungsgrundlage <strong>im</strong> Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragsbescheid ist <strong>im</strong>Rahmen einer Überschlagsrechnung mit den folgenden Angaben zu überprüfen:• Name und Wohnort der Kinder in öffentlicher und privater <strong>Kindertagespflege</strong>• jeweilige wöchentliche Betreuungszeiten• jeweiliges monatliches Tagespflege-EntgeltBei der durchgeführten Berechnung können Entgelte aus der privaten <strong>Kindertagespflege</strong>höchstens <strong>im</strong> Umfang des Stundensatzes für die öffentliche <strong>Kindertagespflege</strong>berücksichtigt werden.X I I . Förderung der <strong>Kindertagespflege</strong> undKostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten1 . Erhebung von KostenbeiträgenFür die Inanspruchnahme von Tagespflegeleistungen <strong>im</strong> Rahmen des SGB VIII und der<strong>Kindertagespflege</strong>richtlinien des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Diepholz</strong> wird von denErziehungsberechtigten gem. § 90 Abs. 1 und § 90 Abs. 3 SGB VIII ein Kostenbeitragerhoben.2 . Höhe der KostenbeiträgeAls Kostenbeitrag wird ein Anteil in Höhe von 45 % des für den Betreuungsaufwandindividuell ermittelten Tagespflegeentgeltes unabhängig vom Einkommen der Elternzuzüglich der nach Ziffer 4. ggf. zu berücksichtigenden häuslichen Ersparnis festgesetzt.Dabei sollen Komma-Beträge auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abgerundet werden(Kaufmännische Rundungsregelung).2 . 1 . GeschwisterermäßigungDer nach Ziffer 2. ermittelte Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind, für das<strong>Kindertagespflege</strong> in Anspruch genommen wird, wird auf 75% ermäßigt.Voraussetzung für den Erhalt der Geschwisterermäßigung ist, dass mindestens einweiteres Kind gebührenpflichtig betreut wird.Zum ermäßigten Kostenbeitrag wird die häusliche Ersparnis nach den Regelungen unterZiffer 4. berücksichtigt und als zusätzlicher Kostenbeitrag festgesetzt.2 . 2 . Kostenbeitrag bei heilpädagogischer <strong>Kindertagespflege</strong>Bei der Leistung von heilpädagogischer <strong>Kindertagespflege</strong> richtet sich der Stundensatzfür die Tagespflegeperson nach Nr. VIII. Ziffer 1.4.3. dieser <strong>Richtlinie</strong>.Als Kostenbeitrag wird ein Anteil in Höhe von 45 % des für den Betreuungsaufwandindividuell ermittelten Tagespflegeentgeltes auf der Grundlage des Stundensatzesnach Nr. VIII. Ziffer 1.4.1. dieser <strong>Richtlinie</strong> unabhängig vom Einkommen der Elternzuzüglich der nach Ziffer 4. ggf. zu berücksichtigenden häuslichen Ersparnis festgesetzt.Dabei sollen Komma-Beträge auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abgerundet werden(Kaufmännische Rundungsregelung).- 17

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