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GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...

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3BA 15.06.2010 öDer Beschluss wurde mit 6 : 3 Stimmen gefasst.b) Reisbeck Claudia, München; Ausbau der Tenne zur Reitlehrerwohnung, Riedbichl 1Das Grundstück Riedbichl 1 liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als bebautesGrundstück im Außenbereich ausgewiesen.Mit den eingereichten Bauantragsunterlagen soll die best. Tenne mit einer Wohnung für einen Reitlehrerausgebaut werden.Dieses Vorhaben wurde bereits 1998 schon einmal genehmigt, aber vom damaligen Eigentümer aber nichtumgesetzt. Vor kurzem hat die Reitanlage in Riedbichl einen neuen Eigentümer erhalten, der das damalsbestehende Baurecht nun umsetzen möchte.Gegenüber dem damals eingereichten Unterlagen ergeben sich ortsplanerisch und gestalterisch keineÄnderungen. Der Nachweis der Privilegierung erfolgt derzeit vom Antragsteller parallel mit der Einreichungder Bauantragsunterlagen.Da sich die Gebäudesubstanz kaum verändert, kann dem Vorhaben nach Ansicht der Verwaltunggrundsätzlich zugestimmt werden.Beschluss:Der Bauausschuss stimmt dem Einbau einer Wohnung in die best. Tenne aus ortsplanerischen Gründengrundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, den Bauantrag befürwortend an das LandratsamtRosenheim weiterzuleiten.Sollte sich im Rahmen der Prüfung eine veränderte Sachlage ergeben, ist die Gemeinde Feldkirchen-Westerham nochmals um Stellungnahme zu bitten.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.c) Bichler Thomas, Feldkirchen; Errichtung einer Sichtschutzwand am GrundstückRosenheimer Str. 6aDas Grundstück Rosenheimer Straße 6 a liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 90 „Östlichder Salzstraße“ und ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.Herr Thomas Bichler beantragt zur Abgrenzung seines Grundstückes und zur Wahrung seinerPrivatsphäre die Errichtung einer Sichtschutzwand mit einer Höhe von max. 2,00 m. Siehe auchbeigefügtes Antragsschreiben.Der Bebauungsplan sieht lediglich eine Zaunhöhe von 1,00 m vor. Eine Festsetzung zuSichtschutzwänden trifft der Bebauungsplan explizit nicht. Somit gelten die Vorgaben aus der BayBO,wonach Mauern und Einfriedungen jeder Art bis zu 2,00 m hoch sein dürfen.Für diese Abweichung zum Bebauungsplan ist eine Befreiung von den Festsetzungen desBebauungsplans erforderlich. Im Rahmen dieser „vereinfachten Genehmigung“ sind auch dienachbarlichen Belange entsprechend zu berücksichtigen.Hierzu wurde Herrn Rupert Bichler jun. Gelegenheit gegeben sich bis zum 14.06.2010 zu äußern. DieStellungnahme von Herrn Bichler wird in der BA-Sitzung verlesen.Nach Ansicht der Verwaltung sollte unter Abwägung der Interessen Beider der Errichtung einerSichtschutzwand zugestimmt werden.Bürgermeister Schweiger vertrat die Auffassung, dass hier die Errichtung der Sichtschutzwandstädtebaulich dahingehend zu begründen ist, dass die Flächen des landwirtschaftlichen Betriebes vonHerrn Rupert Bichler vom privaten Wohnhaus des Bruders Thomas Bichler abgegrenzt werden. HerrRupert Bichler hat mit Schreiben vom 13.06.2010 gegen die Errichtung der Sichtschutzwand in derbeantragten Form keine Bedenken.

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