Geschäftsbericht 2009 - Schaltbau Holding AG
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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS-<br />
FÜHRUNG GEMÄSS § 289a HGB<br />
Grundsätze der Unternehmensführung<br />
sowie der Zusammenarbeit zwischen<br />
Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Gute, verantwortungsbewusste und transparente<br />
Unternehmensführung sind Ansprüche,<br />
denen sich <strong>Schaltbau</strong> stellt.<br />
Damit wird das Vertrauen der Anleger,<br />
Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der<br />
Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung<br />
der Gesellschaft gefördert. Hierfür<br />
wurden im Verhaltenskodex des <strong>Schaltbau</strong>-<br />
Konzerns (Code of Conduct) Verhaltens-<br />
richtlinien als Mindeststandards definiert,<br />
die für jeden <strong>Schaltbau</strong>-Mitarbeiter weltweit<br />
verbindlich sind. Der komplette<br />
Verhaltenskodex ist auf der Homepage der<br />
<strong>Schaltbau</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> veröffentlicht.<br />
Die für die Unternehmensführung wesentlichen<br />
Corporate Governance Grundsätze<br />
sind im Rahmen des <strong>Geschäftsbericht</strong>s im<br />
Corporate Governance Bericht dargestellt.<br />
Aktionäre und Hauptversammlung<br />
Die Aktionäre der <strong>Schaltbau</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong><br />
nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung<br />
der Gesellschaft wahr. Die jährliche<br />
Hauptversammlung findet innerhalb der<br />
ersten acht Monate des Geschäftsjahres<br />
L<strong>AG</strong>EBERICHT<br />
statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt<br />
den Vorsitz der Hauptversammlung, die<br />
sodann über alle ihr zugeschriebenen<br />
gesetzlichen Aufgaben entscheidet.<br />
Mit dem Ziel, den Aktionären der <strong>Schaltbau</strong><br />
<strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> die Teilnahme an der Hauptversammlung<br />
so weit wie möglich zu erleichtern,<br />
werden die Tagesordnung, eine<br />
Anfahrtsbeschreibung sowie Informationen<br />
zu Stimmrechtsvollmachten vorab im<br />
Internet veröffentlicht. Die Aktionäre können<br />
dort auch ein Vollmachtsformular abrufen,<br />
mit dem der Aktionär einen Stimmrechtsvertreter<br />
für die Hauptversammlung<br />
benennt, der das Stimmrecht des Aktionärs<br />
weisungsgebunden ausübt.<br />
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