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Geschäftsbericht 2009 - Schaltbau Holding AG

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS-<br />

FÜHRUNG GEMÄSS § 289a HGB<br />

Grundsätze der Unternehmensführung<br />

sowie der Zusammenarbeit zwischen<br />

Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Gute, verantwortungsbewusste und transparente<br />

Unternehmensführung sind Ansprüche,<br />

denen sich <strong>Schaltbau</strong> stellt.<br />

Damit wird das Vertrauen der Anleger,<br />

Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der<br />

Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung<br />

der Gesellschaft gefördert. Hierfür<br />

wurden im Verhaltenskodex des <strong>Schaltbau</strong>-<br />

Konzerns (Code of Conduct) Verhaltens-<br />

richtlinien als Mindeststandards definiert,<br />

die für jeden <strong>Schaltbau</strong>-Mitarbeiter weltweit<br />

verbindlich sind. Der komplette<br />

Verhaltenskodex ist auf der Homepage der<br />

<strong>Schaltbau</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> veröffentlicht.<br />

Die für die Unternehmensführung wesentlichen<br />

Corporate Governance Grundsätze<br />

sind im Rahmen des <strong>Geschäftsbericht</strong>s im<br />

Corporate Governance Bericht dargestellt.<br />

Aktionäre und Hauptversammlung<br />

Die Aktionäre der <strong>Schaltbau</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong><br />

nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung<br />

der Gesellschaft wahr. Die jährliche<br />

Hauptversammlung findet innerhalb der<br />

ersten acht Monate des Geschäftsjahres<br />

L<strong>AG</strong>EBERICHT<br />

statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt<br />

den Vorsitz der Hauptversammlung, die<br />

sodann über alle ihr zugeschriebenen<br />

gesetzlichen Aufgaben entscheidet.<br />

Mit dem Ziel, den Aktionären der <strong>Schaltbau</strong><br />

<strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> die Teilnahme an der Hauptversammlung<br />

so weit wie möglich zu erleichtern,<br />

werden die Tagesordnung, eine<br />

Anfahrtsbeschreibung sowie Informationen<br />

zu Stimmrechtsvollmachten vorab im<br />

Internet veröffentlicht. Die Aktionäre können<br />

dort auch ein Vollmachtsformular abrufen,<br />

mit dem der Aktionär einen Stimmrechtsvertreter<br />

für die Hauptversammlung<br />

benennt, der das Stimmrecht des Aktionärs<br />

weisungsgebunden ausübt.<br />

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