10.07.2015 Aufrufe

Reglement über die Nutzung der Marke natürlig vo do - natürlich vo do

Reglement über die Nutzung der Marke natürlig vo do - natürlich vo do

Reglement über die Nutzung der Marke natürlig vo do - natürlich vo do

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.2.3 HandelHandelsbetriebe können ausschliesslich Betriebslizenzen beantragen. Anfor<strong>der</strong>ung ist, dassmindestens zehn <strong>Marke</strong>nprodukte natürlig <strong>vo</strong> <strong>do</strong> im Sortiment geführt werden.3.2.4 GastronomieGastronomiebetriebe können ausschliesslich Betriebslizenzen beantragen. Anfor<strong>der</strong>ung ist, dassmindestens fünf Gerichte o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Hälfte <strong>der</strong> im Angebot befindlichen Gerichte unter <strong>der</strong> <strong>Marke</strong>natürlig <strong>vo</strong> <strong>do</strong> geführt werden.4 VERFAHREN4.1 LizenzantragWer sämtliche Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt und <strong>die</strong> <strong>Marke</strong> natürlig <strong>vo</strong> <strong>do</strong> nutzen will, stellt einenLizenzantrag. Das aktuelle Antragsformular muss komplett ausgefüllt werden und unter Beachtungaller auf dem Lizenzantrag enthaltenen Anweisungen eingereicht werden.4.2 Bewilligungsverfahrena. Die Geschäftsstelle leitet eine formelle Vorprüfung ein und leitet den Antrag zur Beurteilung an<strong>die</strong> <strong>Marke</strong>nkommission weiter.b. Die <strong>Marke</strong>nkommission natürlig <strong>vo</strong> <strong>do</strong> führt eine materielle Prüfung durch, um <strong>die</strong> Erfüllungaller Anfor<strong>der</strong>ungen zu prüfen. Zu <strong>die</strong>sem Zweck ist sie befugt, <strong>die</strong> Antragssteller zu kontaktierenund weitere Unterlagen anzufor<strong>der</strong>n.c. Der Entscheid über <strong>die</strong> Erteilung bzw. <strong>die</strong> Verweigerung des <strong>Nutzung</strong>srechts durch <strong>die</strong><strong>Marke</strong>nkommission natürlig <strong>vo</strong> <strong>do</strong> erfolgt schriftlich und begründet.d. Alle Angaben sind durch <strong>die</strong> in<strong>vo</strong>lvierten Parteien absolut vertraulich zu behandeln.4.3 LizenzvertragBei positivem Entscheid schliesst <strong>die</strong> Stiftung Agrarmarketing Liechtenstein mit dem Antragsstellereinen Lizenzvertrag ab. Die Erteilung <strong>der</strong> Lizenz kann mit Bedingungen und Auflagen versehenwerden. Die Bestimmungen <strong>die</strong>ses <strong>Reglement</strong>s sind integraler Bestandteil des Lizenzvertrags.Version 1.0 – 1. Juli 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!