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Reglement über die Nutzung der Marke natürlig vo do - natürlich vo do

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4.4 Lizenzgebührena. Die Lizenzgebühren setzen sich aus einer einmaligen Abschlussgebühr und einer jährlichenGebühr pro Produkt, bzw. Betrieb zusammen.b. Die Höhe <strong>der</strong> Gebühren wird durch den Stiftungsrat festgelegt.4.5 Umsetzung, Kontrolle und Sanktionena. Die Verantwortung für <strong>die</strong> Umsetzung <strong>die</strong>ser Bestimmungen liegt beim Lizenznehmer.b. Die <strong>Marke</strong>nkommission natürlig <strong>vo</strong> <strong>do</strong> kann Lizenznehmer auf <strong>die</strong> Einhaltung des Lizenzvertragsprüfen. Der Lizenznehmer gewährt hierzu den nötigen Zugang zu Produktionsunterlagen undProduktionsstätten.c. Wird eine Verletzung des Lizenzvertrags festgestellt, wird unter Ansetzung einer Frist <strong>die</strong>Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Vertragskonformität schriftlich angemahnt. Wird <strong>die</strong> Vertragsverletzungnicht innerhalb <strong>der</strong> gesetzten Frist behoben, erfolgt <strong>der</strong> Entzug <strong>der</strong> Lizenzrechte.d. Stellt <strong>die</strong> <strong>Marke</strong>nkommission eine <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Marke</strong> ohne gültigen o<strong>der</strong> ausreichendenLizenzvertrag fest, wird das Gespräch mit dem fehlbaren Nutzer gesucht. Resultiert daraus keineEinigung, macht sie da<strong>vo</strong>n Anzeige beim Stiftungsrat, <strong>der</strong> <strong>die</strong> notwendigen rechtlichen Schritteeinleitet.5 ZUSTÄNDIGKEITEN5.1 StiftungsratDer Stiftungsrat ist zuständig für:a. den Erlass des <strong>Reglement</strong>s und <strong>die</strong> Festlegung <strong>der</strong> Gebühren;b. <strong>die</strong> Bestellung <strong>der</strong> <strong>Marke</strong>nkommission; undc. <strong>die</strong> Sanktionierung.Version 1.0 – 1. Juli 2010

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