10.07.2015 Aufrufe

(von Marc Bieber) - Skat-Extra

(von Marc Bieber) - Skat-Extra

(von Marc Bieber) - Skat-Extra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- (EE21C*) Die Bekanntgabe der jeweils letzten Reizgebote <strong>von</strong> Spielern (auf Nachfrageeines Spielers), was auch das letzte Halten eines Reizgebots (vor dem Passen) beinhaltet. Sodarf Mittelhand bspw. später zu Vorhand, die nach ihrem Passen während des Reizvorgangsabwesend war, (hier sogar ohne vorherige Frage) sagen: „Ich habe ‚30‘ <strong>von</strong> Hinterhand gehaltenund bei ‚33‘ gepasst.“ Denn Vorhand hätte diese Informationen ohnehin erhalten, wennsie während des Reizvorgangs anwesend gewesen wäre. Genauso darf z. B. ein Gegenspielerwährend des Spiels dem anderen Gegenspieler das letzte Reizgebot eines Spielers nennen,wenn der andere Gegenspieler zuvor danach gefragt hat. Das Mitteilen des (nicht erfragten)letzten Reizgebots eines Spielers (durch einen Gegenspieler) während des Spiels ist demgegenüberKartenverrat (siehe hierzu unter EE20A).- (EE21D*) Mittelhand und/oder Hinterhand dürfen/darf auf eine Sprungreizung <strong>von</strong> Vorhandbeim Passen ihre maximalen/ihr maximales Reizgebot(e) nennen – solange der <strong>von</strong> Hinterhandgenannte maximale Reizwert über dem <strong>von</strong> Mittelhand genannten maximalen Reizwertliegt (mehr dazu unter EE20C) –, da sie dies bei regelkonformer Durchführung des Reizvorgangsohnehin hätte(n) tun dürfen.- (EE21E*) Die Bekundung eines Gegenspielers, eine bestimmte Farbe nicht zu führen, abernur, wenn dieser Gegenspieler gerade mit dem Beigeben einer Karte auf diese Farbe dran ist,also mit der Äußerung sein langes Zögern erklären möchte.- (EE21F*) Die Äußerung „Darauf hätte ich ‚Grand’ gespielt“ des Kartengebers, der in dieKarten eines Gegenspielers schaut.- (EE21G*) Bloße Unmutsäußerungen stellen ohne zusätzliche Gesten oder Bemerkungenkeinen Verstoß gegen 4.2.9 ISkO dar. Kopfschütteln, selbst in Verbindung mit einem Zusammenzuckenund vorwurfsvollen Blicken, ist demnach kein Kartenverrat ohne zusätzlicheGesten oder Bemerkungen wie z. B. Zischlaute. Gleiches gilt für Äußerungen im Sinne <strong>von</strong>„Das kann doch nicht wahr sein“. Siehe hierzu aber auch unter EE20E.- (EE21H*) Äußerungen (eines Mitglieds der Gegenpartei), die keinen direkten Einfluss aufdas (bevorstehende) Spiel (des Alleinspielers) nehmen (solange diese Äußerung lediglich zumersten Mal beanstandet wird, siehe unter EE19). Beispiel: Der Alleinspieler sagt ein Pikspielan, woraufhin ein Gegenspieler meint: „Das habe ich mir gedacht (dass du ‚Pik‘ spielst).“- (EE21I*) Erwähnung „offensichtlicher“ Aspekte, Teil 2: Die Erwähnung bestimmter „offensichtlicher“Aspekte stellt keinen Verstoß gegen 4.2.9 ISkO dar. Bestes Beispiel ist dieMitteilung des aktuell gespielten Spiels (auf Nachfrage eines Spielers). Ein weiteres Beispielist die wahrheitsgemäße Bemerkung eines Mitglieds der Gegenpartei gleich nach der Spielansage(zwecks Vermeidung <strong>von</strong> Beweisschwierigkeiten), der Alleinspieler habe zwar den <strong>Skat</strong>34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!