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(von Marc Bieber) - Skat-Extra

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(AA09*) Spiele, die nachweislich mit mehr oder weniger als 32 Karten oder die zwar mit32, aber nicht mit vollständig richtigen Karten durchgeführt worden sind (z. B. mit zwei„Kreuz-8en“ anstelle der „Kreuz-7“), müssen mit vollständigem Blatt neu gegeben, d. h. wiederholtwerden.(AA11A*) Werfen zwei Spieler nach dem Geben ihre Karten offen hin, weil sie irrtümlichglauben, dass die Karten fehlerhaft verteilt worden sind, so bekommt der dritte Spieler einvom Schiedsrichter (nach den bei DD12 dargestellten Grundsätzen) zu bestimmendes Spielals gewonnen gutgeschrieben. Gleiches gilt, wenn zwei Spieler ihre Karten verdeckt hinwerfenund diese dadurch miteinander vermischt werden. Steht demgegenüber fest, dass eine zahlenmäßigungleiche Verteilung gegeben ist, lässt sich jedoch nicht mehr feststellen, welchePartei (allein) betroffen ist bzw. ob beide Parteien betroffen sind, muss gemäß 3.2.9 ISkO neugegeben werden (Beispiel: Der Alleinspieler in Mittelhand und der Gegenspieler in Hinterhandwerfen ihre Karten während des Spiels zusammen, woraufhin bemerkt wird, dass derGegenspieler in Vorhand 11 Karten auf der Hand hat).(AA12*) Eignet sich ein Mitspieler während des Gebens Karten eines anderen Mitspielersan und sind diese noch verdeckt bzw. „nicht angesehen“, aber nicht mehr eindeutig auszumachen,so wird nicht neu gegeben, sondern es findet das Kartenziehverfahren nach 3.2.15ISkO (analog: keine Beschränkung auf zwei Karten) Anwendung. 3.2.9 ISkO greift also nichtein, wenn nicht der Kartengeber, sondern ein anderer Mitspieler die zahlenmäßig ungleicheKartenverteilung verschuldet hat. Etwas Anderes gilt, wenn bei ordnungsgemäßer Kartenverteilungein Spieler vor Beendigung des Reizens eine Karte eines anderen Spielers aufnimmt,ohne dass dieser dagegen protestiert. In diesem Fall ist gemäß 3.2.9 ISkO neu zu geben, weildie (schwer bis gar nicht widerlegbare) Vermutung für eine nicht ordnungsgemäße Kartenverteilungspricht.(AA12A*) Ist das erste Spiel einer Runde angesagt worden, gilt die vorangegangene Rundeselbst dann als abgeschlossen, wenn dieses erste Spiel der Runde vom falschen Mitspielergegeben worden ist. Hieraus folgt zudem, dass eine voreilige (d. h. vor Beendigung des Reizensgetätigte) Spielansage im ersten Spiel einer Runde nicht geeignet ist, die vorangegangeneRunde abzuschließen.4

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