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(von Marc Bieber) - Skat-Extra

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(allerdings verwirkt der Alleinspieler sein Beanstandungsrecht, wenn er sich nach einer solchenÄußerung beanstandungslos auf ein Weiterspiel einlässt – der Gegenspieler in Vorhandspielt Karo aus, der Alleinspieler in Mittelhand übernimmt den Stich und der Gegenspieler inHinterhand sticht mit dem „Herz-Buben“ – und seine Spielabkürzung sich damit als gescheiterterweist [siehe hierzu unter GG14]). Der theoretische Nachweis ist damit auf die Konstellationbeschränkt, in der ein Gegenspieler ohne Mitwirkung seines Partners den fraglichenStich macht. Zweifelt der Alleinspieler den theoretischen Nachweis an, muss die Gegenparteiden praktischen Nachweis (= Ausspielen der relevanten Reststiche) erbringen. Dabei geltendie unter FF10 dargelegten Grundsätze (die Karten des Alleinspielers bleiben offen [liegen],die Karten der Gegenpartei bleiben verdeckt).- (FF15B*) Vorrang des tatsächlich erbrachten praktischen Nachweises (= Ausspielen derrelevanten Reststiche): Die Gegenspieler können anstelle des theoretischen Nachweises (bzw.müssen, wenn der Alleinspieler diesen anzweifelt) jederzeit den praktischen Nachweis erbringen(der jedoch nicht erforderlich ist, wenn der theoretische Nachweis erbracht und vom Alleinspielernicht angezweifelt wurde). Allerdings genießt der tatsächlich erbrachte praktischeNachweis gegenüber dem (nicht erbrachten) theoretischen immer Vorrang. Wenn also einGegenspieler beim praktischen Nachweis – aus welchen Gründen auch immer – die falscheKarte spielt (selbst wenn die richtige Karte noch so offensichtlich ist), dann ist der Nachweisder Gegenpartei, z. B. trotz der Spielabkürzung des Alleinspielers noch einen Stich zu erhalten,gescheitert. Der Alleinspieler erhält in dem Fall alle weiteren Stiche – sofern er sie auchtatsächlich machte.(FF16*) Unklar ist, wann der Alleinspieler und die Gegenspieler im Rahmen einerSpielabkürzung spätestens eine in allen Punkten zu erfüllende Erklärung abgeben könnenbzw. müssen, damit sie gelten soll (dieselbe Frage stellt sich im Hinblick auf die Erklärungeines Alleinspielers bei einer Spielaufgabe, wonach er sein Spiel ohne weitere Stufen verlierenwill – siehe hierzu unter FF04A). Die neuere <strong>Skat</strong>gerichtsrechtsprechung legt nun allerdingsnahe, dass die Erklärung zeitgleich mit dem Auflegen oder Zeigen oder offenen Hinwerfender Karten oder zumindest direkt im Anschluss daran vorgenommen werden muss.Wenn die Spielabkürzung des Alleinspielers ausnahmsweise auch ein unberechtigtes Ausspielendarstellen könnte (siehe hierzu unter FF08A), muss der Alleinspieler die Spielabkürzungserklärungspätestens zeitgleich mit dem Auflegen oder offenen Hinwerfen der Karte vornehmen44

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