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Universität, Religion und Kirchen / hrsg. von Rainer Christoph

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kurialen Pfründenmarkt zu Beginn des 14. Jahrh<strong>und</strong>erts (S. 69 - 106) der<br />

bereits <strong>von</strong> Miethke angesprochenen zentralen „Kontakt[zone] zwischen<br />

universaler Papstkirche <strong>und</strong> gebildetem Individuum“ (S. 71), mithin dem<br />

päpstlichen Benefizialwesen des Spätmittelalters, widmet. Ihr Thema ist –<br />

vor dem Hintergr<strong>und</strong>, daß das Papsttum durch die Vorteilsverschaffung im<br />

Kampf um Pfründen gezielt auch den akademischen Klerus gefördert habe<br />

– das Supplikationsverhalten gebildeter, also promovierter Kleriker, hinter<br />

dessen Mannigfaltigkeit eine ebenso mannigfaltige Supplikationswirklichkeit,<br />

die zudem mit dem sozialen Status eines Petenten korreliere, stehe. Neben<br />

der Besprechung <strong>von</strong> Detailfragen im Zusammenhang mit Supplikationen<br />

einzelner Persönlichkeiten untersucht Hitzbleck mit Hilfe <strong>von</strong> eigenen Datenbankauswertungen<br />

die Supplizierungen italienischer <strong>und</strong> französischer<br />

Kleriker zur Zeit Papst Johannes’ XXII. (1316 - 1334). Ein spezielles Augenmerk<br />

legt sie dabei auf die methodischen Schwierigkeiten, aus der<br />

Überlieferung in den päpstlichen Supplikenregistern – <strong>und</strong> erst recht aus<br />

mangelhaften Editionen – einen tatsächlichen akademischen Kontext der<br />

Petenten zu erschließen, gerade wenn universitäre Quellen, etwa kollektive<br />

Supplikenrotuli, verloren seien. In Italien hätten zudem zahlreiche Petenten<br />

in direktem Bezug zur Kurie bzw. deren Peripherie gestanden <strong>und</strong> schieden<br />

damit aufgr<strong>und</strong> individueller Supplizierungsmotive aus, während in Frankreich<br />

die Präsenz des Papsttums in Avignon <strong>und</strong> etwa auch eine Intervention<br />

des französischen Königs die Supplikationshäufigkeit insgesamt gesteigert<br />

habe. Anhand der Analyse der Wahl des Exekutorengremiums <strong>und</strong> der<br />

angestrebten Pfründen macht Hitzbleck ferner deutlich, daß selbst daraus<br />

Rückschlüsse auf einen universitären Hintergr<strong>und</strong> eines Petenten nicht ohne<br />

weiteres möglich seien.<br />

In der zweiten Sektion gilt zunächst das Interesse Heribert Müllers dem<br />

Thema <strong>Universität</strong>en <strong>und</strong> Gelehrte auf den Konzilien <strong>von</strong> Pisa (1409), Konstanz<br />

(1414 - 1418) <strong>und</strong> Basel (1431 - 1449) (S. 109 - 144), wo der Anspruch<br />

formuliert worden sei: „Kein Konziliarismus ohne <strong>Universität</strong>en“ (S.<br />

110). Eingangs macht Müller auf die Rolle der <strong>Universität</strong>en bzw. deren Angehöriger<br />

aufmerksam, die die Diskussion auf den Konzilien mit ihren Traktaten<br />

entscheidend bestimmt <strong>und</strong> die Idee einer „via concilii“ (S. 113) der<br />

<strong>Kirchen</strong>leitung, organisatorisch angelehnt nicht zuletzt an kollegialkorporative<br />

<strong>Universität</strong>sstrukturen, propagiert hätten. Die Präsenz der <strong>Universität</strong>en<br />

habe eine neue Qualität des Teilnehmerkreises an den Konzilien<br />

der ersten Hälfte des 15. Jahrh<strong>und</strong>erts bedeutet, doch seien „scientia et<br />

doctrina“ neben der „auctoritas“ (S. 113) angesichts der behandelten Probleme<br />

jetzt auch schlichtweg unabdingbar gewesen. Eindrücklich zeigt Müller<br />

allerdings, wie sehr die konziliare Gelehrsamkeit – <strong>und</strong> auch schon die<br />

Präsenz bestimmter <strong>Universität</strong>en auf den Konzilien – an die jeweiligen<br />

Landesherren rückgeb<strong>und</strong>en gewesen sei; Beraten, „Dienst-Leistung“ (S.<br />

115), nicht Entscheiden, Führen, sei als deren Aufgabe angesehen worden.<br />

Und gerade die finanzielle Abhängigkeit vieler Gelehrter vom Papsttum mit<br />

seinem Benefizialwesen habe nicht selten zu starken Widersprüchen mit der<br />

Konzilsidee geführt, denn die päpstlicherseits gewährte Providierung auf

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