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Sondereigentumsverwaltung (SEV) in WEG-Objekten1 EinleitungAls Mitglied einer Eigentümergemeinschaft kann der Eigentümer sein Sondereigentum selbstnutzen oder vermieten. Im Rahmen der Vermietung ist der Wohnungseigentümer gegenüberdem Mieter seiner Wohnung für alle Fragen des Sondereigentums zuständig. Der bestellteVerwalter einer Eigentümergemeinschaft ist jedoch ausschließlich verantwortlich für die Belangedes Gemeinschaftseigentums. Deshalb schließen Erwerber von Eigentumswohnungen mit demWEG-Verwalter oft auch einen:Vertrag zur Betreuung des Mietverhältnisses = Vertrag Sondereigentumsverwaltung.Ist der Verwalter mit der Sondereigentumsverwaltung beauftragt, übernimmt er in Vertretungdes Eigentümers je nach Ausgestaltung des SEV-Vertrages gegenüber dem Mieter, Behördenund sonstigen Dritten u. a. folgende Aufgaben:• Suche nach Mietinteressenten und Abschluss/Kündigung von Mietverträgen• Anlegen, Verwalten und Abrechnen von Mietkautionen• Mietinkasso (einschließlich zu leistender Vorauszahlungen des Mieters)• Mahnung ausstehender Mietzahlung• Betreuung der Mieter und Führen der Mieterkorrespondenz• Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Sondereigentumseinschließlich der Beauftragung und Überwachung dafür notwendiger InstandsetzungsundInstandhaltungsmaßnahmen• BKA gegenüber den Mietern nach Ende des Abrechnungszeitraumes• Ausgleich der Zahlungsverpflichtungen des Eigentümers gegenüber der WEG aus denvereinnahmten Mieterzahlungen (Verwertung Miete für Hausgeld & ZuführungRücklage)• Bezahlung von Rechnungen für das SE aus den vereinnahmten Mieterzahlungen(Verwertung Miete für SE-Kosten)• Abrechnung aller durch die Verwaltung des Sondereigentums realisierten Einnahmen/Ausgaben gegenüber dem Eigentümer und Auszahlung des EinnahmeüberschussesMit <strong>Immoware24</strong> können Objekte der WEG mit SEV verwaltet werden, diese Verwaltungsartwird beim Anlegen eines Objektes ausgewählt.2 Grundsätze für die SEV mit <strong>Immoware24</strong>1. Der Abrechnungszeitraum für die Hausgeldabrechnung gegenüber der WEG und derBKA* gegenüber den Mietern ist identisch – die Umlageschlüssel für Eigentümer undMieter können jedoch unterschiedlich sein.* Die BKA gegenüber Mietern in WEG-Objekten mit SEV wird mit der nächsten Version von <strong>Immoware24</strong> möglich sein.<strong>Immoware24</strong> GmbH4

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