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dem kapitel?4 BankkontenQoder eine Lupe für - suche nachErgänzung Kapitel 4.2. für WEG mit SEVDurch die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum der WEG einerseits und für dasSondereigentum des einzelnen Eigentümers andererseits, ist der Verwalter verpflichtet, alleEinnahmen/Ausgaben zwischen beiden Aufgabenfeldern strikt zu trennen.Deshalb muss der Verwalter mit <strong>Immoware24</strong> für WEG-Objekte mit SEV mindestens dreiseparate Bankkonten führen:• das Mietkonto für das Mietinkasso und die Kosten aus der SE-Verwaltung,• das WEG-Konto für das Inkasso von Hausgeld und Rücklagenzuführung und dieWEG-Kosten und• das Rücklagenkonto als Depot der WEG-eigenen Rücklage.Der Verwalter kann die Mieten verschiedener Eigentümer auf einem gemeinsamen Mietbankkontoverwalten oder für jeden ET ein separates Bankkonto als Mietkonto führen. In beidenFällen existiert für jeden Eigentümer ein eigenes Wertkonto, dass die Erträge und Kosten jedemET konkret zuordnet:Variante 1 = gemeinsames Mietkonto 5000,00 €→ Wertkonto ET1 2000,00 €→ Wertkonto ET2 1400,00 €→ Wertkonto ET3 1600,00 €Variante 2separates Mietkonto ET1 2000,00 € → Wertkonto ET1 2000,00 €separates Mietkonto ET2 1400,00 € → Wertkonto ET2 1400,00 €separates Mietkonto ET3 1600,00 € → Wertkonto ET2 1600,00 €Um einem Objekt Bankkonten zuzuweisen, müssen diese vorher in den Kontakten desAdressbuchs angelegt werden:Hinterlegen Sie die realen Bankverbindungen z. B. in Ihrem Adresskontakt als Verwalter für das• WEG-Konto,• RL-Konto,• Mietkonto aller ET im Objekt (falls keine individuellen Mietkonten genutzt werden).Hinterlegen Sie die Bankverbindungen an den Adresskontakten der Eigentümer• für die individuellen Mietkonten (die Sie ggf. im Namen der Eigentümer angelegthaben) und• die Privatbankkonten der Eigentümer, auf die Sie die Einnahmeüberschüsseauszahlen.* Die BKA gegenüber Mietern in WEG-Objekten mit SEV wird mit der nächsten Version von <strong>Immoware24</strong> möglich sein.<strong>Immoware24</strong> GmbH6

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