10.07.2015 Aufrufe

GR_12052004_5 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_12052004_5 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_12052004_5 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14Von der Landesstraßenverwaltung wird neben dem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungenangemerkt dass keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen übernommen werden.Die <strong>Gemeinde</strong> Piberbach, die OÖ. Ferngas AG und die Energie AG haben keine Einwände.Friedrich Schedlberger ersucht die Baulanderweiterung in der Stockersiedlung und östlich derImhoffstraße zu belassen, weil dort seiner Meinung nach kein 100-jährliches Hochwasser zu erwartenist.Die Fa. Aigner GmbH stellt den Antrag die Baulanderweiterung östlich der Imhoffstraße so vorzunehmendass die Umwidmung des Grundstückes 91/1 möglich ist, Vorkaufsrecht 1772 m².Interessensabwägung:Die Ergänzung der Legende im Siedlungskonzept HW 200 (HQ 200) wurde eingetragen.Das örtliche Entwicklungskonzept ÖEK Nr.1 wurde 1996 erstmalig beschlossen, ergänzt in denJahren 98 u. 99 und ist mit dem Flächenwidmungsplan FWP Nr.4 seit 5.1.2000 rechtswirksam.Die ggst. Überarbeitung nach dem Hochwasser liegt im Interesse des Gemeinwohles und erscheintes sinnvoll dabei auch weitere Korrekturen vorzunehmen wie z.B. die beantragte BaulanderweiterungWohnnutzung im Bäckerweg. Zusätzlich liegt es im öffentlichen Interesse wenndie bestehende Infrastruktur genutzt wird. Die Zufahrtsstraße ist asphaltiert, alle Ver- und Entsorgungsleitungensind vorhanden, der Hauskanalanschluss wurde vor Jahren hergestellt, weil dieFläche schon in einem alten Bebauungsplan für Wohnparzellen vorgesehen war.Die Krems-Bestandsaufnahme der Gruppe Wasser ist fertig. Analysen und Berechnungen zumaktuellen Stand des Kremsflusses sind noch in Arbeit und werden bis Mitte des Jahres erwartet.Ein Hochwasser-Schutzkonzept wäre der nächste Schritt. Anschließend soll über weitere Raumordnungsmaßnahmen(Phase II) befunden werden und sollte bis dahin auch das neue Verkehrskonzeptvorliegen, z.B. auch wegen neuer Gewerbestandorte.Die gewünschten Baulanderweiterungen von Hr. Schedlberger sollen erst nach Feststellung derHochwasserabflussbereiche (HQ)HW 30 bzw. (HQ)HW 100 entschieden werden. Die Fa. Ing.Aigner in der Imhoffstraße kann bei Bedarf für eine Betriebserweiterung jederzeit ein Umwidmungsansuchenstellen. Durch die Lage am Ufer-Rand des 200-jährlichen Hochwassers 2002 isteine positive Beurteilung für einen bestehenden Betrieb auch ohne Baulandentwicklungspfeile begründbar.Ergänzung Orts-Bebauungs-Konzept: (Text wird präsentiert)Gleichzeitig mit der Änderung des FWP+ÖEK wurde auch die Aufstellung des Orts-Bebauungs-Konzeptes kundgemacht bzw. verständigt und gab es dazu keine Einwände. Es wurde uns empfohlendieses ins örtliche Entwicklungskonzept aufzunehmen, die Verordnung als Bebauungsplanim Sinne des ROG ist in der vorliegenden Form nicht möglich. Folgende Ergänzungen werden unterAllgemeines noch vorgenommen:Der 30-jährliche Hochwasserabfluss (HQ)HW 30 ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.Öl- und Pelletsheizungen bzw.Lagerungen sind in hochwassergefährdeten Gebieten möglichstzu vermeiden.Eine Kundmachung Auflage des Bebauungskonzeptes wird noch vorgenommen und kann in dernächsten <strong>GR</strong> Sitzung die Genehmigung erfolgen.Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Planungsausschusses den Antrag, denGrundsatzbeschluss für die Aufnahme des Orts-Bebauungs-Konzeptes ins örtliche Entwicklungskonzeptzu fassen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!