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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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1<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die <strong>17</strong>. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

12. Dezember 2005<br />

(Funktionsperiode 2003/2009)<br />

Anwesende: Bezirkshauptmann w. HR Dr. Rudolf Doleschal zu Punkt 1<br />

Vorsitzender : Bürgermeister Günter Engertsberger<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />

Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ<br />

Alfred Strauß SPÖ<br />

Rudolf List SPÖ<br />

Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP<br />

Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />

Franz Hagmair ÖVP<br />

übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Baumgartner Petra<br />

Kurt Wurzer<br />

Ing. Ernst Aigner<br />

Karl Krennmüller<br />

Gottfried Bachl<br />

Harald Palmetshofer<br />

Karl-Heinz Pramhaas<br />

Helmut Tripolt<br />

Packy Andreas<br />

Johann Karmedar<br />

Claudia Durchschlag<br />

Ingrid Lauss<br />

Dipl.-Ing. Karl Weinberger<br />

Wolfgang Streitner jun<br />

Manfred Kobler Ersatz<br />

Elisabeth Bernecker<br />

Alfred Fiedermutz Ersatz<br />

Stefan Peschke<br />

Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />

Helmut Mayr<br />

Ottilie Irndorfer<br />

Ing. Gustav Oberhuber Ersatz<br />

entschuldigt: Georg Bachmair ÖVP<br />

Ing. Manfred Krenn ÖVP<br />

Mag. Erika Hoffelner Grüne


2<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />

AL Willibald Mitterbaur<br />

als Schriftführerin:<br />

Sonja Emrich<br />

Vorsitzender:<br />

Ich eröffne die heutige <strong>17</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.05 Uhr, begrüße<br />

Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />

a) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />

b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />

anwesend sind<br />

d) die Tagesordnung folgende Ergänzung bzw. Änderung erfährt:<br />

Es liegen 2 Dringlichkeitsanträge vor:<br />

- Dringlichkeitsantrag des Bürgermeister: Finanzierungsplan Ballspielhalle und Stockbahnenhalle<br />

neuerliche Abänderung<br />

Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mehrheitlich mit der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung<br />

einverstanden.<br />

24 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ, Aigner, Bachl, Pramhaas, Packy, Durchschlag<br />

7 Stimmenthaltungen: Kaplinger, Leonhardmair, Hagmair, Baumgartner, Kobler,<br />

Fiedermutz<br />

- Dringlichkeitsantrag der Grünen: Homepage des Forums Aufforderung an den Bürgermeister<br />

zur Durchführung von Maßnahmen<br />

Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mehrheitlich mit der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung<br />

einverstanden.<br />

<strong>17</strong> Stimmen dafür: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />

14 Stimmen dagegen: SPÖ<br />

e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />

f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt<br />

wird, es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />

Von der Fraktion der Grünen liegt eine Anfrage an den Bürgermeister zur Aufnahme einer <strong>Gemeinde</strong>bediensteten<br />

vor. Diese wird schriftlich beantwortet.<br />

Ich gehe nun zur Tagesordnung über:<br />

Tagesordnung<br />

Punkt 1) Nachwahl eines Vizebürgermeisters<br />

Punkt 2) Berichte des Bürgermeisters<br />

Punkt 3) Genehmigung des Prüfberichtes vom 5. September 2005<br />

Punkt 4) Festsetzung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2006<br />

Punkt 5) Beratung und Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 2005<br />

Punkt 6) Bezirksweite Sperrabfall- und Altholzsammlung<br />

Punkt 7) Sporthalle Bestandvertrag mit der UNION<br />

Punkt 8) Betreubares Wohnen<br />

a) Konzept<br />

b) Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz


3<br />

Punkt 9) Essen auf Rädern Einhebung einer einheitlichen Zustellungsgebühr<br />

Punkt 10) Pachtvertrag Forum Änderung<br />

Punkt 11) Ankauf des Gerichtsgebäudes<br />

a) Genehmigung des Kaufvertrages<br />

b) Kündigung des Mietvertrages mit Packy<br />

Punkt 12) Verkauf der Wohnanlage Brucknerstraße<br />

Punkt 13) Ankauf der Tennishalle<br />

Punkt 14) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />

a) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.59, Grundsatzbeschluss<br />

Ditzlmüller-Dambach, Dorfgebiet in Mischbaugebiet und Erweiterung<br />

b) Infrastruktur-Beitrag für neue Baulandwidmungen, Grundsatzbeschluss<br />

c) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.57, Grundsatzbeschluss<br />

Brunnmayr-Sonnenweg, Grünland in Wohngebiet und Baulandsicherung<br />

d) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24, Binderweg, Grundsatzbeschluss<br />

Zeitgemäße Bebauungsregeln im Sinne des Ortsbebauungskonzeptes<br />

Punkt 15) Finanzierungsplan Ballspielhalle und Stockbahnenhalle neuerliche Abänderung<br />

Punkt 16) Dringlichkeitsantrag der Grünen: Homepage des Forums <br />

Aufforderung an den Bürgermeister zur Durchführung von Maßnahmen<br />

Punkt <strong>17</strong>) Allfälliges<br />

Punkt<br />

1) Nachwahl eines Vizebürgermeisters<br />

Bürgermeister:<br />

GV Mag. Max Leonhardmair hat mit heutiger Wirkung seine Funktion als Vizebürgermeister zurückgelegt.<br />

Es ist somit die Wahl eines Vizebürgermeisters vorzunehmen. Es liegt ein schriftlicher<br />

Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion vor und dieser lautet auf Johann Kaplinger. Wahlen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

sind geheim durchzuführen, es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig eine andere<br />

Form der Abstimmung beschließt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Wahl eines Vizebürgermeisters mittels Erheben der<br />

Hand durchgeführt wird.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt diesen Antrag einstimmig an.<br />

Die ÖVP-Fraktion wird per Akklamation abstimmen.<br />

Der Bürgermeister fordert die ÖVP-Fraktion auf, über den Wahlvorschlag, lautend auf Johann<br />

Kaplinger, abzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen.<br />

Herr Bezirkshauptmann Dr. Rudolf Doleschal nimmt nach Verlesung der Gelöbnisformel die Angelobung<br />

des neuen Vizebürgermeisters mittels Handschlag vor.


4<br />

Punkt<br />

2) Berichte des Bürgermeisters<br />

a) Berufung Weratschnig UVS Entscheid<br />

Die Berufung von Herrn Johann Weratschnig gegen den Bescheid über die Festsetzung des Verkehrsflächenbeitrages<br />

wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat abgewiesen.<br />

b) Sitzungstermine<br />

Die Sitzungstermine für das 1. Halbjahr 2006 sind:<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand: 2.2.2006<br />

28.3.2006<br />

8.6.2006<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat: 9.2.2006<br />

6.4.2006<br />

19.6.2006<br />

Die Sitzungen des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes beginnen jeweils um 15 Uhr, die des <strong>Gemeinde</strong>rates um<br />

19 Uhr.<br />

c) Kinderbetreuungseinrichtungen Mitbenützung durch andere <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Es wurde ein Formular ausgearbeitet, in dem die Wohnsitzgemeinden eine Mitfinanzierung bestätigen<br />

müssen, wenn Bürger anderer <strong>Gemeinde</strong>n unsere Kinderbetreuungseinrichtungen in Anspruch<br />

nehmen möchten.<br />

d) Wasserqualität der Krems<br />

Der RHV berichtet, dass im Zuge einer Kanalinspektion keine Mängel festgestellt wurden.<br />

LR Rudi Anschober schreibt auf unser Ersuchen um regelmäßige Überprüfung, dass im Rahmen<br />

der Untersuchungsperiode 2005 die Obere Wehr ein zusätzliches Mal von der Unterabteilung<br />

Gewässerschutz beprobt wurde. Die Abteilung Wasserwirtschaft/Gewässerschutz steht uns für<br />

Fragen zur Verfügung und kann uns eventuell auch Vorschläge zur Verbesserung der Wasserqualität<br />

machen.


5<br />

e) Trachtenverein - Herbergsuche<br />

Der Trachtenverein lädt ein zur Herbergsuche am Marktplatz am 18. Dezember 2005 um<br />

<strong>17</strong>.00 Uhr.<br />

f) Errichtung Sporthalle - Finanzierungsplan<br />

Die Sparkasse teilt uns den in der Besprechung mit den Fraktionen und dem Direktor der Sparkasse<br />

erstellten voraussichtlichen Finanzierungsplan schriftlich mit:<br />

385.000,-- Ankauf Tennishalle<br />

615.000,-- Adaptierung<br />

200.000,-- Stockbahnen<br />

1.200.000,-- Gesamt-Investitionskosten<br />

- 425.000,-- Anteil Sparkasse<br />

775.000,-- verbleiben<br />

- 500.000,-- voraussichtliche Förderung seitens des Landes Oberösterreich<br />

275.000,-- verbleiben der <strong>Gemeinde</strong> frei zur Finanzierung<br />

g) Schiedlberger Straße - Bahnübergang<br />

Zur Errichtung einer Bahnunterführung teilt uns das Amt der OÖ. Landesregierung mit, dass sie<br />

derzeit eine Prüfung hinsichtlich Realisierbarkeit und Grobkosten durchführt. In einem Monat ist<br />

mit dem Ergebnis zu rechnen, danach wird ein Gesprächstermin mit Vertretern der ÖBB, dem<br />

Land und der <strong>Gemeinde</strong> vereinbart. Das Land weist darauf hin, dass die Kosten des Erwerbs der<br />

notwendigen Grundflächen, einschließlich der hiefür erforderlichen Nebenkosten, dem Land von<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zur Hälfte zu ersetzen sind.<br />

h) Kampagne gegen Schwarzarbeit<br />

Die Wirtschaftskammer hat eine Kampagne gegen ungesetzliche Tätigkeit im Baugewerbe gestartet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n werden um Unterstützung ersucht.<br />

i) Lehrlingsaufnahme


6<br />

Es wurde beschlossen einen Lehrling aufzunehmen. Dieser wird am Bauhof als Straßenerhaltungsfachmann<br />

ausgebildet. Der Bürgermeister bringt das Berufsbild des Straßenerhaltungsfachmannes<br />

zur Kenntnis.<br />

j) Familie Reidl Ansuchen um Grundankauf<br />

Die Familie Reidl aus der Piberbacher-Austraße möchte ca. 20 m² öffentlichen Grund zur Errichtung<br />

einer Hochwasserschutzmauer ankaufen.<br />

Der Bürgermeister zeigt die Fläche anhand eines Planes.<br />

k) Polizeiinspektion <strong>Neuhofen</strong> - Postennachbesetzung<br />

Zwei Posten auf der Polizeiinspektion in <strong>Neuhofen</strong> sind seit längerer Zeit unbesetzt. Der Bürgermeister<br />

hat sich wegen einer Nachbesetzung an das Bundesministerium für Inneres gewandt. Dieses<br />

teilt uns mit, dass Inspektionskommandant Spitzer seit März 2005 seinen Dienst nicht mehr in<br />

<strong>Neuhofen</strong> versieht, die Versetzung jedoch erst mit 1.12.2005 vollzogen und die Stelle ab diesem<br />

Zeitpunkt tatsächlich vakant wird. Diese wird dann unverzüglich ausgeschrieben. Die zweite unbesetzte<br />

Planstelle wird voraussichtlich im bevorstehenden Jahr 2006 nachbesetzt werden.<br />

l) Errichtung der Rot-Kreuz-Stelle Schreiben von LR Ackerl<br />

Zu unserem Ersuchen um Mitteilung der Finanzierung teilt uns LR Ackerl mit, dass seitens des<br />

<strong>Gemeinde</strong>ressorts frühestens ab 2008, allerdings mit Schwergewicht 2009 und 2010 Fördermittel<br />

zur Verfügung gestellt werden können.<br />

Das Rote Kreuz hat eine Vorfinanzierung zugesagt. Falls es Probleme beim Aussteigen aus dem<br />

Mietvertrag geben sollte, betreffen diese die <strong>Gemeinde</strong> nicht. Es wurde vereinbart, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

auf keinen Fall doppelt zahlt.<br />

m) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Generationen<br />

Obfrau Eckerstorfer listet die wichtigsten Tätigkeiten des auslaufenden Jahres auf:<br />

- Spielplatzerrichtung Dambach<br />

- Eröffnung des Jugendzentrums<br />

- Spatenstichfeier für Wohnanlagen für betreutes sowie integriertes Wohnen<br />

- Weihnachtsaktionen werden wieder durchgeführt<br />

- Babyaktion wird weitergeführt


7<br />

n) Bericht aus dem Finanzausschuss<br />

Obmann List berichtet, dass eine Sitzung zur Besprechung der Ausschussprojekte mit den Obmännern<br />

stattgefunden hat.<br />

Weitere Finanzausschussangelegenheiten sind Inhalt des heutigen Tagesordnungsprogramms.<br />

o) Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Abfallwirtschaft<br />

Obmann Mayr berichtet aus der letzten Ausschusssitzung:<br />

- Kanalbauprogramm 2006<br />

- Bezirksweite Altholz- und Sperrmüllabfuhr: einstimmige Empfehlung des Ausschusses<br />

- Flurreinigungsaktion 2006<br />

- Allfälliges<br />

p) Bericht der ARGE Wirtschaft<br />

<strong>GR</strong> Packy berichtet über<br />

- einheitliche Weihnachtsbeleuchtung der Gewerbetreibenden<br />

- Durchführung des Adventmarktes 2006, wie im Juni 2005 beschlossen<br />

qu) Bericht aus dem Ausschuss für Bau- und Raumordnung<br />

Obmann Pramhaas berichtet aus der letzten Bauausschusssitzung:<br />

- Umwidmungswunsch von Herrn Angeschmid am Rand des Siedlungsgebietes, Freilingerstraße<br />

- Anhörung Anrainer Sparmarkt hat stattgefunden<br />

- Wohnprojekte für integriertes sowie betreutes Wohnen laufen<br />

- Bezirksgericht Adaptierung des Gebäudes<br />

r) Bericht aus dem Ausschuss für Bildung und Kultur<br />

Obmann Mag. Leonhardmair berichtet aus der letzten Ausschusssitzung:<br />

- geplante Fahrt nach zur 600-Jahr-Feier in Gusow Präsentation mittels Fotoausstellung


8<br />

- Kulturherbst<br />

- ev. Veranstaltung des Kulturreferates Kontrabass im Forum<br />

Punkt 3) Genehmigung des Prüfberichtes vom 5. September 2005<br />

Prüfungsausschussobmann Hauhart bringt den gegenständlichen Prüfbericht dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Punkt 4) Festsetzung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2006<br />

Gemäß den Ausführungen des Voranschlagserlasses des Amtes der O.Ö. Landesregierung vom 24.<br />

Oktober 2005, Gem-511001/180-2005-Jl/Pü sind die Steuerhebesätze der <strong>Gemeinde</strong>steuern und<br />

der Benützungsgebühren für das Jahr 2006 so rechtzeitig zu beschließen und kundzumachen, dass<br />

diese spätestens am 31. Dezember 2005 rechtswirksam werden (nach § 94 der O.Ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

1990 erfolgt die Rechtswirksamkeit der Verordnung frühestens am Tag der auf den Ablauf<br />

der Kundmachung folgt).<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2 0 0 6 wie folgt<br />

festzusetzen:<br />

Hebesätze<br />

der Grundsteuer für landund<br />

forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit<br />

der Grundsteuer für Grundstücke<br />

(B) mit<br />

der Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe)<br />

der Hundeabgabe mit<br />

1,45 für Wachhunde<br />

500 v.H. des Steuermessbetrages<br />

500 v.H. des Steuermessbetrages<br />

10 v.H. des Preises<br />

oder Entgeltes<br />

21,80 je Hund<br />

der Kanalbenützungsgebühr mit<br />

1,875 inkl. MWSt. je m2 verb.<br />

Fläche<br />

der Kanalbereitstellungsgebühr mit<br />

bis 2000 m² 0,15 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

von 2001 bis 3000 m² 0,10 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

von 3001 bis 4000 m² 0,08 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

von 4001 bis 6000 m² 0,07 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

über 6000 m² 0,06 jährlich je m² zzgl. der gesetzlichen MWSt.<br />

Kanalanschlussgebühr je m2 verb. Fläche 19,31 inkl. MWSt.<br />

Mindestanschlussgebühr je bebautes und


9<br />

unbebautes Grundstück 2.898,50 inkl. MWSt.<br />

Abfallgebühren:<br />

je 60 l Abfallbehälter u. Abfuhr 5,40 inkl. 10 % MWSt<br />

je 90 l Abfallbehälter u. Abfuhr 8,10 inkl. 10 % MWSt.<br />

je 110 l Abfallbehälter u. Abfuhr 9,90 inkl. 10 % MWSt.<br />

je 120 l Abfallbehälter u. Abfuhr 10,80 inkl. 10% MWSt.<br />

je Abfallcontainer (1.100 Liter<br />

Fassungsraum) und Abfuhr 99,00 inkl. 10 % MWSt.<br />

je abgeführten Abfallsack<br />

mit 60 Liter Inhalt 5,40 inkl. 10 % MWSt.<br />

Gegenüber dem Finanzjahr 2005 ergibt sich eine Änderung bei den Kanalgebühren (siehe <strong>GR</strong>-<br />

Beschluss vom 24. Oktober 2005).<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 5) Beratung und Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 2005<br />

Der Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2005 wird<br />

im ordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />

in den Einnahmen mit 7.018.000,00<br />

(gegenüber 6.621.000,00 Einnahmen im ord. Voranschlag)<br />

in den Ausgaben mit 7.018.000,00<br />

(gegenüber 6.621.000,00 Ausgaben im ord. Voranschlag)<br />

Im außerordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />

in den Einnahmen mit 1.035.300,00<br />

(gegenüber 501.500,00 Einnahmen im ao. Voranschlag)<br />

in den Ausgaben mit 1.286.600,00<br />

(gegenüber 444.200,00 Ausgaben im ao. Voranschlag)<br />

festgesetzt.<br />

Die FPÖ-Fraktion hat in der letzten <strong>GR</strong>-Sitzung gegen den Nachtragsvoranschlag gestimmt, weil<br />

einige Forderungen der FPÖ-Fraktion bis damals nicht verwirklicht wurden. Eine davon ist die<br />

Straßenbeleuchtung in der Verlängerung der Welserstraße, die nun realisiert wurde und es wurde<br />

außerdem ein konstruktives Gespräch mit Anrainern in der Au wegen der Straßenerrichtung dort<br />

geführt. Daher wird die FPÖ-Fraktion dem Nachtragsvoranschlag zustimmen.


10<br />

<strong>GR</strong> Chalupar wird dem Nachtragsvoranschlag ebenfalls zustimmen, da in einigen wichtigen Angelegenheiten<br />

Fortschritte zu verzeichnen sind vor allem bei der Errichtung von Wartehäuschen für<br />

Busbenützer.<br />

Die ÖVP-Fraktion wird dem Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen, da dieser seit der letzten<br />

<strong>GR</strong>-Sitzung nicht geändert wurde. Vor allem der Verwendung von Kanalrücklagen für den Kreisverkehr<br />

kann sie nicht zustimmen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

18 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Chalupar, Mayr<br />

12 Stimmen dagegen: ÖVP<br />

1 Stimmenthaltung: Oberhuber<br />

Punkt<br />

6) Bezirksweite Sperrabfall- und Altholzsammlung<br />

Mit Schreiben vom 13. Oktober 2005 an BürgermeisterInnen und Amtsleitung wurde vom BAV<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes Linz-Land das neue Modell vorgestellt und um Stellungnahme bis<br />

zur Verbandsversammlung gebeten.<br />

Ergebnis der Stellungnahmen der <strong>Gemeinde</strong>n:<br />

18 <strong>Gemeinde</strong>n haben bis dato positive Absichtserklärungen abgegeben, von 3 <strong>Gemeinde</strong>n<br />

liegt noch keine Stellungnahme vor, 1 <strong>Gemeinde</strong> wird voraussichtlich nicht teilnehmen.<br />

In der Verbandsversammlung wurde mehrheitlich (1 Stimmenthaltung) beschlossen, dass<br />

der Bezirksabfallverband nach Vorliegen der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse bis<br />

31. Jänner 2006 die bezirksweite Sperrabfall- und Altholzsammlung ausschreibt. Nach Vorliegen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse wird die bezirksweite Sammlung von Sperrabfall und Altholz für 2<br />

Jahre + Option für 1 Jahr Verlängerung ausgeschrieben. Voraussichtlicher Leistungsbeginn: Juni<br />

2006.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems dem Bezirksabfallverband<br />

Linz-Land bis auf weiteres die Sammlung von sperrigen Abfällen und Altholz überträgt. Ausgenommen<br />

davon ist derzeit die Durchführung der Straßensammlung.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

7) Sporthalle Bestandvertrag mit der UNION<br />

Der Bürgermeister bringt den abzuschließenden Bestandvertrag samt einer Vertragsergänzung<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:


11<br />

B E S T A N D V E R T R A G<br />

Vertragsparteien:<br />

1. Österreichische Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ, Wieningerstraße 11, 4020 Linz<br />

(im Folgenden Bestandgeberin genannt);<br />

2. Smash-Tennis-Center-GesmbH & Co. KEG als Rechtsnachfolgerin der Smash-Tennis-<br />

Center GesmbH (FN 159048w), vertreten durch die Geschäftsführerin Smash-Tennis-Center<br />

GesmbH (FN 187354x), diese vertreten durch den Geschäftsführer Günter Engertsberger, alle<br />

mit Sitz Jägertal 50,<br />

4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems (im Folgenden weichende Bestandnehmerin genannt);<br />

3. Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Kirchenplatz 3, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems (im Folgenden<br />

Bestandnehmerin genannt)<br />

PRÄAMBEL:<br />

Die Bestandgeberin hat mit der Ehrenreich Tennishallenbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />

am 20. 10. 1980 einen Mietvertrag betreffend eine Fläche von 2.009,35 m² aus dem<br />

Grundstück 159/1 Wiese, vorgetragen in der EZ 78 der KG Gries, Gerichtsbezirk <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />

abgeschlossen.<br />

Mit Vertrag vom 13. 11. 1997, abgeschlossen vor dem öffentlichen Notar Dr. Josef Limberger,<br />

4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, wurde dieser Bestandvertrag abgeändert und in Folge Bestandnehmerwechsels<br />

neu gefasst und ist die Smash-Tennis-Center-GesmbH in den Vertrag vom 20. 10. 1980<br />

anstelle der Ehrenreich Tennishallen-betriebsgesellschaft mbH als Bestandnehmer eingetreten.<br />

Mit Generalversammlungsbeschluss vom 29. 9. 1999 wurde die Smash-Tennis-Center-GesmbH<br />

(FN 159048w) gemäß § 5 UmwG in die Personengesellschaft Smash-Tennis-Center-GesmbH &<br />

Co. KEG (FN 187358b) umgewandelt.<br />

Nunmehr scheidet die Smash-Tennis-Center-GesmbH & Co. KEG als Bestand-nehmerin aus dem<br />

Vertragsverhältnis aus und tritt die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems in das Bestandsverhältnis<br />

als Bestandnehmerin ein. Zu diesem Zweck wird der Bestandvertrag neu gefasst wie folgt:<br />

I. Bestandobjekt:<br />

Die Bestandgeberin ist Alleineigentümerin des Grundstückes 159/1 Wiese, vorgetragen in der EZ<br />

78 KG Gries, Gerichtsbezirk Traun.<br />

Auf diesem Grundstück wurde gemäß dem beigehefteten Lageplan auf der in diesem Lageplan rot<br />

eingezeichneten Fläche von 2.009,35 m² eine Tennishalle mit Buffet und Garten (Freisitzplätze)<br />

errichtet.<br />

Als Zufahrt zum Bestandobjekt steht der Bestandnehmerin die Mitbenützung der im Lageplan gelb<br />

eingezeichneten Fläche zu, wobei die Bestandgeberin zu einer Verlegung dieser Zufahrt berechtigt<br />

ist. Die Bestandgeberin gibt nunmehr der Bestandnehmerin die vorbezeichnete, rot angelegte Fläche<br />

des Grundstückes 159/1 Wiese aus der KG Gries samt dem erwähnten Mitbenutzungsrecht in<br />

Bestand.


12<br />

II. Vertragsbeginn und Vertragsdauer:<br />

Das Bestandsverhältnis beginnt am .mit der allseitigen Unterfertigung<br />

dieses Vertrages und endet am 30. 9. 2050, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf; dies mit folgender<br />

Ausnahme:<br />

Die Bestandgeberin ist berechtigt, das Bestandverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von drei Monaten aufzukündigen, wenn die Bestandnehmerin den vereinbarten Zweck des Bestandobjektes<br />

als Sporthalle dauerhaft ganz oder in nicht ganz untergeordnetem Ausmaß teilweise<br />

aufgibt. Das Bestandsverhältnis ist während der gesamten Bestandzeit seitens der Bestandgeberin<br />

unkündbar. Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems ist berechtigt, dieses Bestandverhältnis unter<br />

Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 1. September eines jeden Jahres aufzukündigen.<br />

III. Verwendung des Bestandobjektes:<br />

Seitens der Bestandnehmerin ist vorgesehen, die bestehende drei-Platz-Tennishalle dergestalt umzubauen,<br />

dass anstelle von zwei Tennisplätzen eine Sporthalle entsteht. Der dritte Tennisplatz<br />

bleibt weiterhin als solcher erhalten. Als grobe Orientierung wird auf die angeschlossene Planskizze<br />

vom verwiesen.<br />

Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, den zukünftigen Sporthallenbereich dort, wo vor dem Umbau<br />

der mittlere Tennisplatz situiert war, so auszugestalten, dass eine zeitweise Nutzung als Tennisplatz<br />

möglich ist (Linien, Bodenauslässe für Netzsteher, etc.).<br />

Die Bestandnehmerin ist in Kenntnis, dass das Bestandobjekt ein Bestandteil der Union-<br />

Sportanlage <strong>Neuhofen</strong> ist. Sie verpflichtet sich ausdrücklich, alles zu unterlassen, wodurch der<br />

Charakter der gesamten Sportanlage als Union-Sportanlage beeinträchtigt würde. In diesem Rahmen<br />

ist auch eine dauerhafte Benützungsübertragung der Halle an andere Sportverbände oder<br />

Vereine oder an Mitglieder anderer Sportverbände oder an sonstige Personen in einem Rahmen,<br />

der einer Benützungsübertragung an einen anderen Sportverband oder Verein gleich kommt, verboten.<br />

Eine zeitweilige Überlassung an Vereine, die nicht dem Sportunion Landesverband angehören, ist<br />

zulässig.<br />

IV. Gegenleistung:<br />

Als Gegenleistung hat die Bestandnehmerin an die Bestandgeberin ab Vertrags-beginn einen jährlichen<br />

Bestandzins von 2.543,55 im Vorhinein pünktlich zum<br />

1. Juni eines jeden Jahres bei einem fünftägigem Respiro auf das Konto der Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />

abzugsfrei und ohne Aufrechnung mit Gegenforderungen zu bezahlen.<br />

Hinsichtlich des Bestandzinses wird Wertsicherung im Verhältnis zum 1. 6. 1997 vereinbart und<br />

als Maßstab für die Wertberechnung der Verbraucherpreisindex 1996, der monatlich von der Statistik<br />

Austria in Wien verlautbart wird oder ein an dessen Stelle tretender Index festgelegt. Ausgangsbasis<br />

für die Wertberechnung ist die für den Monat Dezember 2005 geltende Indexziffer.<br />

Die Berechnung und Berücksichtigung ist von der Bestandnehmerin aus Eigenem und auf ihre<br />

Kosten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres unter Zugrundelegung der zuletzt verlautbarten Indexziffer<br />

vorzunehmen und bei der Bezahlung des nächsten Bestandzinses zu berücksichtigen.


13<br />

Ferner ermöglicht die Bestandnehmerin, während der Dauer des Bestandvertrages, die neu adaptierte<br />

Sporthalle samt allen notwendigen Nebenräumen, der Sportunion <strong>Neuhofen</strong> unter nachgenannten<br />

Bedingungen zur Ausübung ihres Sportbetriebes betriebsbereit zur Benützung zu überlassen.<br />

Bestandgeber und Bestandnehmer vereinbaren bis 31. August eines jeden Jahres für die folgenden<br />

zwölf Monate die Benützungszeiten der Sportunion <strong>Neuhofen</strong>. Kommt es zu keiner Einigung, hat<br />

der Präsident der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich eine mit den örtlichen Gegebenheiten<br />

und sportlichen Belangen vertraute Person als Schlichter im Sinne eines Schiedsmannes zu bestellen,<br />

wobei der Schlichter unter Berücksichtigung des absoluten Vorranges der Nutzung für Zwecke<br />

der <strong>Neuhofen</strong>er Schulen hinsichtlich der verbleibenden Zeit eine allseits bindende Regelung<br />

für die nächsten zwölf Monate trifft. Dabei hat er die Interessen der Bestandgeberseite an der<br />

Ausübung des Sportbetriebes im Rahmen der Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems ebenso zu berücksichtigen,<br />

wie die Interessen des Bestandnehmers an einer optimalen Nutzung des Bestandobjektes als<br />

Sportanlage. Der Schlichter hat die Parteien vor seinem Spruch zu hören.<br />

Die Bestandnehmerin ist berechtigt, von allen Sporthallenbenutzern einen angemessenen Bestandzins<br />

pro Stunde der Nutzung des Bestandobjektes zu verlangen, wobei die Bestandnehmerin verpflichtet<br />

ist, sämtliche das Bestandobjekt benutzenden gemeinnützigen Sportvereine, sohin auch<br />

die Bestandgeberseite und ihre Mitgliedsvereine, gleich zu behandeln.<br />

Die Bestandnehmerin räumt der Sportunion <strong>Neuhofen</strong>/Krems die Möglichkeit ein, im Bereich des<br />

Zuganges zum Bestandobjekt eine Hinweistafel auf die Sportunion <strong>Neuhofen</strong>/Krems anzubringen<br />

und kostenlos dort zu belassen. Weiters räumt die Bestandnehmerin der Sportunion <strong>Neuhofen</strong>/Krems<br />

die Möglichkeit ein, im Innenbereich des Bestandobjektes in der Nähe der Garderoben<br />

kostenlos einen Schaukasten in üblicher Größe zu Informationszwecken betreffend das Vereinsgeschehen<br />

zu befestigen und kostenlos dort zu belassen.<br />

Die Bestandnehmerseite ist berechtigt, von allen Sporthallenbenutzern anteilige Betriebskosten zu<br />

verlangen. Die Bestandnehmerin berechnet die Betriebskosten in analoger Anwendung der §§ 21<br />

bis 23 MRG 1981. Der Betriebskostenanteil der Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems ergibt sich aus dem Verhältnis<br />

der Nutzungsstunden durch die Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems zu den tatsächlichen Nutzungsstunden<br />

durch die Bestandnehmerin oder Dritte (Vereinbarung oder Festsetzung der Nutzungszeiten<br />

bis 31. August), wobei die Betriebskostenzahlungspflicht der Union <strong>Neuhofen</strong>/Krems nicht<br />

höher sein darf als jene anderer gemeinnütziger Sportvereine und zudem mit der Höhe der jeweiligen<br />

(wertgesicherten) Gegenleistung gemäß dem ersten Absatz dieses Punktes beschränkt ist.<br />

Die Bestandnehmerin verpflichtet sich, das Bestandobjekt zu erhalten und allfällige notwendige<br />

Reparaturen aus Eigenem und ohne jeglichen Ersatzanspruch gegenüber der Bestandgeberin zu<br />

tragen. Jegliche Erhaltungspflicht der Bestandgeberin im Sinne des § 1096 ABGB ist ausgeschlossen.<br />

Eine allfällige vom Bestandzins zu entrichtende Umsatzsteuer hat die Bestandnehmerin zusätzlich<br />

zum Bestandzins an die Bestandgeberin in der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu entrichten.<br />

Die nächste Bestandzinszahlung durch die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems ist an jenem<br />

1. Juni fällig, der der Unterfertigung dieses Vertrages folgt.<br />

Festgehalten wird weiters, dass eine Rückverrechnung des Bestandzinses zwischen der Bestandgeberin<br />

und der weichenden Bestandnehmerin aus dem Titel der Unterjährigkeit nicht vorgenommen<br />

wird.


14<br />

V. Rückgabe:<br />

Sämtliche Anlagen und Bauten, die von der Bestandnehmerin oder ihren Rechtsvorgängern auf<br />

dem Bestandobjekt errichtet wurden, gehen bei Beendigung des Bestandverhältnisses in das Eigentum<br />

der Bestandgeberin über.<br />

Bei Beendigung des Bestandsverhältnisses hat die Bestandnehmerin nach Wahl der Bestandgeberin<br />

sämtliche Anlagen und Bauten zu entfernen, das Abrissmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen<br />

und die Rekultivierung als gründliche vorzunehmen oder kann sich die Bestandgeberin mit dem<br />

Verbleib sämtlicher Baulichkeiten als Gesamtheit, wie sie liegen und stehen, unter Übergang in ihr<br />

Eigentum, begnügen.<br />

Unabhängig davon gibt die Bestandgeberin bis zum 30. 9. 2044, jedoch nur nach vorhergehender<br />

schriftlicher Aufforderung, der Bestandnehmerin eingeschrieben bekannt, ob sie bei Beendigung<br />

des Bestandsverhältnisses zum 30. 9. 2050 die Entfernung sämtlicher Baulichkeiten als Gesamtheit<br />

verlangt. In diesem Fall hat die Bestandnehmerin das Recht, durch einseitige Erklärung eine<br />

Verlängerung des Bestandsverhältnisses zu bewirken, und zwar bis längstens 30. 9. 2065.<br />

VI. Auflösungsgründe:<br />

Die Bestandgeberin ist berechtigt, das Bestandverhältnis auch während der vereinbarten Bestanddauer<br />

mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn<br />

a) die Bestandnehmerin mit der Bezahlung des Bestandzinses oder Teilen davon in Rückstand gerät<br />

und den Rückstand trotz eingeschriebener Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 28<br />

Tagen nicht bezahlt;<br />

b) die Bestandnehmerin wiederholt und gröblich gegen Punkt III. Absatz 3 dieses Vertrages verstößt.<br />

c) die Bestandnehmerin die Bestandgeberin vertragswidrig von der Benützung des Bestandobjektes<br />

ausschließt.<br />

VII. Abtretung der Bestandrechte, Unterbestandgabe:<br />

Die Begründung von Unterbestandverhältnissen oder eine Abtretung der Bestandrechte ist nur mit<br />

ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Bestand-geberin zulässig.<br />

VIII. Beschaffenheit des Bestandobjektes, Gewährleistungsausschluss:<br />

Der Bestandnehmerin ist der Zustand des Bestandobjektes aus eigener Besichtigung bestens bekannt.<br />

Die Bestandgeberin haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten<br />

Zustand des Bestandobjektes. Das Bestandobjekt wird von der Bestandnehmerin im derzeitigen<br />

Zustand übernommen und verzichtet die Bestandnehmerin der Bestandgeberin gegenüber auf jegliche<br />

Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes.<br />

IX. Grundbücherliche Sicherstellung:<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren die grundbücherliche Eintragung dieses Bestandrechtes.


15<br />

Die Österreichische Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ, erteilt daher ihre ausdrückliche<br />

Einwilligung, dass ob der Liegenschaft EZ 78 des GB 45509 Gries das Bestandrecht hinsichtlich<br />

des Grundstückes 159/1 im Inhalt und Umfang dieses Vertrages zugunsten der Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong>/Krems bis 30. 9. 2050 einverleibt werden kann, dies jedoch nicht auf Kosten der Österreichischen<br />

Turn- und Sportunion, Landesverband OÖ.<br />

Die Smash-Tennis-Center-GesmbH & Co. KEG (FN 187358b) als Rechtsnach-folgerin der<br />

Smash-Tennis-Center-GesmbH (FN 159048w) erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob<br />

der Liegenschaft EZ 78 des GB 45509 Gries die Löschung des in CLNr. 6 a eingetragenen Bestandrechtes<br />

hinsichtlich Grundstück 159/1 zugunsten der Smash-Tennis-Center-GesmbH einverleibt<br />

werden kann.<br />

Für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Bestandsverhältnisses verpflichtet sich die Bestandnehmerin,<br />

unverzüglich eine grundbuchsfähige Urkunde, mit der die Löschung des zu ihren Gunsten<br />

eingetragenen Bestandrechtes durchgeführt werden kann, zu unterfertigen.<br />

X. Ergänzende Vertragsbestimmungen:<br />

Die Parteien erklären, auch bei etwaigem Vorliegen einer Verletzung über die Hälfte des wahren<br />

Wertes diesen Vertrag abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten.<br />

Die mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen jeweils auf<br />

deren Rechtsnachfolger über.<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten<br />

und Gebühren trägt die Bestandnehmerin.<br />

Dieser Vertrag wird in drei Urschriften errichtet, wobei jedoch die Unterschriften nur in der für<br />

das Grundbuchsgericht bestimmten Ausfertigung beglaubigt werden.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies<br />

gilt auch für ein allfälliges Abgehen von der Schriftform-vereinbarung.<br />

Die Bestandgeberin verpflichtet sich, das Bauansuchen und alle sonstigen Ansuchen und Schriftstücke,<br />

die für allfällige behördliche Genehmigungen im Rahmen der Umgestaltung der Tennishalle<br />

zu einer Sporthalle erforderlich sind, unverzüglich zu unterfertigen, der Bestandgeberin zu ü-<br />

bergeben und erforderlichenfalls nach Weisung der Bestandnehmerin Rechtsmittel und Rechtsbehelfe<br />

auf deren Kosten zu ergreifen.<br />

Vertragsergänzung<br />

Zum Bestandsvertrag vom 12. Dezember 2005 zwischen Turn- und Sportunion <strong>Neuhofen</strong> a.d.<br />

Krems und der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems.<br />

Der Bestandsvertrag, betreffend die Benützung der Sporthalle mit o.a. Vertrag wird ergänzt, dass<br />

die Bestandsnehmerin Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a.d. Krems bis zum 31.12.2009 (Ende der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsperiode 2003 bis 2009) auf die Einhebung eines Bestandzinses verzichtet.<br />

Nach diesem Zeitpunkt muss eine neue Vereinbarung geschlossen werden.<br />

<strong>GR</strong> Irndorfer kritisiert, dass im Vertrag keine Benützungszeiten für die Vereine festgelegt sind.


16<br />

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass die Schulen das Benützungsvorrecht haben. Dann erfolgt<br />

die Aufteilung auf die Dachverbände, so wie die derzeitige Aufteilung der Turnsäle.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den gegenständlichen Bestandvertrag samt der Vertragsergänzung<br />

zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen,<br />

27 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, Mayr<br />

1 Stimme dagegen: Oberhuber<br />

3 Stimmenthaltungen: FPÖ, Chalupar<br />

Punkt<br />

8) Betreubares Wohnen<br />

a) Konzept<br />

Für die Genehmigung der Fördergelder benötigt das Land Oberösterreich dringend das Betreuungskonzept<br />

für die geplante Errichtung der Wohnanlage betreubares Wohnen in <strong>Neuhofen</strong>.<br />

Dem Sozialausschuss sind Musterverträge mit dem Roten Kreuz, dem SHV Linz-Land, der Caritas<br />

und dem Hilfswerk vorgelegen. Die Verträge des Roten Kreuzes und des SHV Linz-Land<br />

wurden näher besprochen. Die Mitglieder des Sozialausschusses sind einstimmig der Meinung,<br />

den Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz abzuschließen.<br />

Der SHV wäre zwar etwas billiger, wäre jedoch über den Auftrag nicht erfreut. Die Bediensteten<br />

des Altenheims müssten diese Dienste ohne Personalaufstockung - mitmachen. Dies wäre jedoch<br />

schwer umsetzbar.<br />

Die Betreuungskosten für eine Betreuung von zwei Stunden pro Monat pro Wohnung sind pauschal<br />

mit der Miete zu entrichten. Wenn ein höherer Betreuungsbedarf besteht, ist dafür gesondert<br />

zu zahlen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgendes Konzept für betreubares Wohnen zu beschließen:<br />

KONZEPT<br />

betreubares Wohnen in der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat sich entschlossen, betreubare Wohnungen zu errichten,<br />

damit älteren <strong>Gemeinde</strong>bürgern die Möglichkeit gegeben wird, noch so lange als irgend<br />

möglich selbstständig in einer Wohnung zu verbleiben.<br />

Bereits im März 2003 wurde seitens der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> eine Bedarfserhebung über die<br />

Errichtung von betreubaren Wohnungen durchgeführt.<br />

699 Personen (über 65 Jahre) wurde ein von Land OÖ vorgegebener Fragebogen zugesandt und<br />

davon haben 148 Personen den Fragebogen ausgefüllt und ihr Interesse bekundet.


<strong>17</strong><br />

Am 16. September 2003 fand eine erste Informationsveranstaltung bezüglich dem Projekt betreubares<br />

Wohnen in <strong>Neuhofen</strong> statt. Bis heute haben bereits 37 Personen ein eigenes Wohnungsansuchen<br />

für das Projekt betreubares Wohnen gestellt und warten auf eine Zuteilung. Eine Namensliste<br />

über diese Personen sowie deren Geburtsdaten liegt dem Konzept bei.<br />

Standortbeschreibung:<br />

Das Projekt im Ortszentrum von <strong>Neuhofen</strong> an der Krems sieht insgesamt 20 betreubare Wohnungen<br />

in 3-geschossiger Bauweise vor. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt mittels Laubengängen.<br />

Die Lage des Grundstückes ist zentral, ca. 5 Gehminuten vom Ortzentrum entfernt, sodass sämtliche<br />

infrastrukturellen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Frisör, Lebensmittelgeschäft und Geldinstitut<br />

sind im Umkreis von 300 m vorhanden. <strong>Gemeinde</strong>amt, Kirche und Post (auch Einstiegstelle<br />

für öffentl. Verkehrsmittel) sind ca. 350 bis 400 m von den Wohnungen entfernt.<br />

Bauträger und Kosten:<br />

Das Grundstück wurde von der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume zu einem sozial vertretbaren<br />

Preis erworben.<br />

Die von der Sozialabteilung bzw. Wohnbauförderungsabteilung vorgegeben Kostenlimits werden<br />

selbstverständlich von Seiten des Bauträgers eingehalten. Die Abbruchkosten sind laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz<br />

den Grundstückskosten anzurechnen und sind betragsmäßig bereits beim<br />

Kaufpreis des Grundstückes in Abzug gebracht worden.<br />

Ausstattungsempfehlungen:<br />

Die vorgegebenen Ausstattungsempfehlungen werden von dem Bauträger bzw. dem Architekten<br />

selbstverständlich zur Kenntnis genommen und in die Planung einfließen, soweit dies nicht ohnehin<br />

bereits geschehen ist.<br />

Das Wohnobjekt betreubares Wohnen wird alten- und behindertengerecht, d.h. barrierefrei errichtet.<br />

Die Festlegung der Anzahl der Wohneinheiten erfolgte in Abstimmung mit dem Bedarfsund<br />

Entwicklungsplanes des SHV und unter Zugrundelegung der o.g. durchgeführten Bedarfserhebung<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung. Die Größe der Wohnungen wird ca. 50 m² betragen, wobei<br />

jede Wohnung ein vom Wohnzimmer getrenntes Schlafzimmer aufweist. Daneben wird es in jeder<br />

Wohnung eine Küche oder Kochnische, ein Wohnzimmer, einen kleinen Flur und Abstellraum,<br />

sowie eine barrierefreie Dusche und ein WC geben. Da sich Wohnungen im Erdgeschoß, 1. Obergeschoß<br />

und 2. Obergeschoß befinden, wird ein Personenaufzug eingebaut.<br />

Betreuungsorganisation:<br />

Die Betreuung der Bewohner der Wohnanlage betreubares Wohnen wird durch den Abschluss<br />

eines Betreuungsvertrages mit dem Österreichischem Roten Kreuz, Landesverband OÖ gewährleistet.<br />

Das Österreichische Rote Kreuz verpflichtet sich gegenüber den Bewohnern des Objektes zur<br />

Schaffung einer Rufhilfe, sowie zur Bereitstellung der erforderlichen sozialen Betreuung. Als Gegenleistung<br />

haben die Bewohner einen Bereitstellungszuschlag in der Höhe von ca. 63,50 Euro pro<br />

Monat zu entrichten.


18<br />

Die Pauschale setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Rufhilfe<br />

18,<strong>17</strong> inkl. Ust.<br />

Wohnbetreuung (Personal) 45,33<br />

Wenn die MieterInnen Hilfeleistungen wie z.B. mobile Hilfe und Betreuung (Mobile Betreuungsdienste<br />

des Sozialhilfeverbandes Linz-Land oder mobile Dienste der Caritas) Essen auf Rädern<br />

(Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems) beanspruchen, sind diese Leistungen (Wahlleistungen)<br />

gesondert zu bezahlen und von der Pauschalgebühr nicht erfasst. Weitere Wahlleistungen sind unter<br />

anderen:<br />

Hauskrankenpflege (Rotes Kreuz <strong>Neuhofen</strong>), Besuchs- und Begleitdienste (Rotes Kreuz <strong>Neuhofen</strong>)<br />

Tiefkühlmenüservice (Fa. Mahlzeit GesmbH)<br />

Die Notrufverbindung, das ist die Rufhilfe, geht direkt von den betreubaren Wohnungen zur<br />

Einsatzzentrale des Roten Kreuzes, die rund um die Uhr besetzt ist.<br />

Eine ausgebildete Fachkraft (Altenfachbetreuer/in) wird 2 Stunden pro Monat und Wohnung an 12<br />

Monaten per anno, d.h. inkl. Urlaubs- und Krankenstandsvertretung der Hauptperson für die<br />

Wohnbetreuung zur Verfügung stehen und die Bewohner beraten - in allen mit der Lebensführung<br />

in der Wohnanlage anstehenden Fragen, insbesondere die zeit- und fachgerechte Vermittlung von<br />

sozialen Diensten (Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege). Die Grundleistungen sind im<br />

Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz genau geregelt.<br />

Vergaberecht:<br />

Die Vergabe der Wohnungen soll analog zu den übrigen Mietwohnungen der Marktgemeinde<br />

durch den Wohnungsausschuss erfolgen. Bei Vergaben von betreubaren Wohnungen wird die<br />

Ansprechperson (ausgebildete Fachkraft vom Roten Kreuz) miteinbezogen.<br />

Der Ausschuss wird bei der Vergabe in erster Linie auf Alter, Gesundheitszustand, soziale Bedürftigkeit<br />

usw. Rücksicht nehmen.<br />

In diesem Wohnhaus sollen in erster Linie Senioren ab einem Alter von ca. 60 Jahren oder entsprechend<br />

jüngere Menschen bei gesundheitlicher Notwendigkeit bzw. Menschen mit leichter Behinderung<br />

aufgenommen werden. Für Behinderte soll die Möglichkeit der Aufnahme dann bestehen,<br />

wenn eine Wohnmöglichkeit in der Wohnoffensive im Kohlwinkel nicht möglich ist.<br />

Ein Verbleib in der Wohnung ist jedoch nur so lange möglich, als der Mieter noch kein Pflegefall<br />

ist. In diesem Fall muss eine Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim beantragt werden.<br />

Mietvertrag:<br />

Seitens des Bauträgers (Eigentümer des Objektes) wird mit jedem Bewohner ein Nutzungsvertrag<br />

(Mietvertrag) lt. den derzeit gültigen Richtlinien für betreubares Wohnen abgeschlossen.<br />

Das Wohnhaus wird mit Fördermitteln des Amtes der OÖ Landesregierung errichtet. Die Miete<br />

einschließlich Betriebskosten wird pro Wohnung ca. 298,00/Monat betragen. Ein Musternutzungsvertrag<br />

sowie eine Aufstellung der Miete samt Betriebskosten liegen dem Konzept bei.<br />

Ausfallhaftung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird die Ausfallhaftung für allenfalls leer stehende Wohnungen bis zu einem bestimmten<br />

Zeitraum übernehmen, sodass weder Miete noch Betriebskosten oder Betreuungszuschläge<br />

den übrigen Mietern angelastet werden.


19<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Betreuungsvertrag mit dem Roten Kreuz<br />

Der Bürgermeister bringt den mit dem Roten Kreuz abzuschließenden Betreuungsvertrag dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis. Dieser liegt in Ablichtung als Bestandteil des Protokolls<br />

bei.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Betreuungsvertrag zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

9) Essen auf Rädern Einhebung einer einheitlichen Zustellungsgebühr<br />

Im Prüfbericht des Landes wurde eine kostendeckende Einhebung der Gebühr für Essen auf Rädern<br />

gefordert. Dazu hat der <strong>Gemeinde</strong>rat folgende Stellungnahme abgegeben:<br />

Es wird jeweils 1 Euro für die Zustellung von der <strong>Gemeinde</strong> eingehoben (außer von den Ausgleichszulagenempfängern).<br />

Eine kostendeckende Gebühr wäre deshalb gerechtfertigt, da es sich<br />

bei den Beziehern von Essen auf Rädern um Pflegegeldempfänger handelt und nicht doppelt gestützt<br />

werden soll.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, einer Erhöhung der Kosten für Essen auf Rädern auf<br />

höchstens 6 Euro (inkl. Zustellung) zuzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

10) Pachtvertrag Forum Änderung<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag folgende Vereinbarungsänderung wenn rechtlich möglich ab<br />

Beginn des Vertragsverhältnisses zu genehmigen:<br />

V E R E I N B A R U N G<br />

1. Abänderung der Vereinbarung vom 6.6.2005<br />

beurkundet am unten angeführten Tag, zwischen der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems,<br />

4501 <strong>Neuhofen</strong>, Kirchenplatz 3, einerseits und der Firma SonnReich Veranstaltungs OEG,


20<br />

Redtenbacherplatz 10, 4560 Kirchdorf, vertreten durch die Personen: Herrn Erhard<br />

Reichsthaler, 4560 Kirchdorf, Redtenbacherplatz 10 und Herrn Horst Sonntagbauer, andererseits.<br />

Abgeändert wird der Punkt X.<br />

X.<br />

Der Pachtzins für die im Punkt I. angeführten Räumlichkeiten beträgt:<br />

1) 10 % Umsatzpacht aus Veranstaltungsmieten,<br />

Mietkosten: Unter Mietkosten versteht man lediglich die zur Verfügungstellung des Saales inkl.<br />

Inventar und Heizung.<br />

Umsatzpacht: Umsatzpacht ist die reine Miete als Grundlage anzusehen (10% Umsatzpacht). Die<br />

Zusatzleistungen, soweit sie vereinbart werden, zählen nicht dazu.<br />

Punkt X. neue Fassung:<br />

1) Die Umsatzpacht beträgt pro Vertragsjahr (1.Juli des Jahres bis 30.6.des Folgejahres)<br />

pauschaliert 1.700,-- netto, dazu kommen als 20 Prozent USt. Diese pauschalierte Umsatzpacht<br />

ist wertgesichert ab 1.1.2006, wobei Schwankungen bis zu 2 Prozent unberücksichtigt<br />

bleiben, Wertmesser der Wertsicherung ist der VP 2000.<br />

Fälligkeit: 50 Prozent der pauschalierten Umsatzpacht ist am 1.9. jeden Jahres und die zweiten<br />

50 Prozent am 1.3. jeden Jahres fällig.<br />

Mietkosten: Unter Mietkosten versteht man lediglich die zur Verfügungstellung des Saales inkl.<br />

Inventar und Heizung.<br />

Umsatzpacht: Umsatzpacht ist die reine Miete als Grundlage anzusehen (10% Umsatzpacht). Die<br />

Zusatzleistungen, soweit sie vereinbart werden, zählen nicht dazu.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

11) Ankauf des Gerichtsgebäudes<br />

a) Genehmigung des Kaufvertrages<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Kaufvertrag zu genehmigen:<br />

KAUFVERTRAG<br />

abgeschlossen zwischen


21<br />

1. Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien (FN 34897 w) und der Geschäftsanschrift<br />

1030 Wien, Neulinggasse 29, als Verkäuferin einerseits sowie<br />

2. der Gemeinschaft für Infrastrukturverwaltung und errichtung der Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG, 4501 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems, Kirchenplatz 3, als<br />

Käuferin, andererseits<br />

wie folgt:<br />

I. Feststellungen<br />

Die Verkäuferin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der nachstehenden Liegenschaft:<br />

<strong>GR</strong>UNDBUCH 45516 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems EINLAGEZAHL 96<br />

BEZIRKSGERICHT Traun<br />

************************************************************* ABFRAGEDATUM<br />

2005-12-01<br />

Letzte TZ 1008/2002<br />

Amts- und Gerichtshaus Nr 100 in <strong>Neuhofen</strong><br />

******************************** A1 *************************<br />

GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE<br />

34 Baufl.(begrünt) * 543<br />

.29/1 Baufl.(Gebäude) * 526 Kirchengasse 6<br />

.278 Baufl.(Gebäude) * 95<br />

GESAMTFLÄCHE 1164<br />

******************************* A2 **************************<br />

1 a 190/1965 1497/1985 Grunddienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes auf Gst<br />

.29/3 .2/4 für Gst .29/1 34<br />

b 1442/1993 Teilung Gst .29/3 in .29/3 .29/4<br />

2 a 640/1970 1497/1985 Grunddienstbarkeit des Kanal- und<br />

Regenwasserabflußrechtes an Gst .29/3<br />

3 a 136/1972 1497/1985 Grunddienstbarkeit des Dachüberhangsrechtes an Gst<br />

.29/3 für Gst .278<br />

******************************* B ***************************<br />

1 ANTEIL: 1/1<br />

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.<br />

ADR: Prunerstr. 5, Linz 4020<br />

a 122/1949 646/1958 Bescheid 1948-11-22 Eigentumsrecht<br />

b 1008/2002 Amtsbestätigung 2002-06-18 Eigentumsrecht<br />

******************************** C **************************<br />

1 a 2675/1864<br />

REALLAST der Herhaltung der Kanäle sowie Kostentragung und<br />

sonstige Rechte gem §§ 1 2 Servitutsvertrag 1864-10-<strong>17</strong> für<br />

Josef und Katharina Reichbauer<br />

2 a 136/1972 1497/1985<br />

DIENSTBARKEIT des Dachüberhanges, der Dachtraufe und der<br />

Regenwasserableitung hins Gst 34 .278 gem Pkt V.<br />

Dienstbarkeitsvertrag 1969-04-19 für Gst .29/3<br />

3 a 1564/1985<br />

DIENSTBARKEIT des Gehens über Gst 34 gem Pkt IV.<br />

Dienstbarkeitsvertrag 1985-10-03 für Gst .28<br />

*************************************************************


22<br />

Im gegenständlichen Gebäude Kirchengasse 6 befanden sich bis 31.12.2004 die Räumlichkeiten<br />

des Bezirksgerichtes <strong>Neuhofen</strong> und ist der 2. Stock und die Garagen an das Bundesministerium<br />

für Inneres zur Nutzung als Polizeistelle vermietet.<br />

II. Kaufvereinbarung<br />

Die Verkäuferin verkauft und übergibt hiemit an die Käuferin und diese kauft und übernimmt von<br />

der Verkäuferin deren im Artikel I. näher bezeichnete Liegenschaft EZ 96 GB 45516 <strong>Neuhofen</strong><br />

an der Krems, mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör, insbesondere allem, was mit<br />

dem Kaufobjekt erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden ist, so wie dieses liegt und steht, nach<br />

Maßgabe des derzeitigen Besitzstandes und Besitzrechtes.<br />

III. Kaufpreis<br />

Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt ------------ 401.000,--<br />

(vierhunderteintausend Euro).<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass im gegenständlichen Kaufpreis keine Umsatzsteuer enthalten<br />

ist und von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird.<br />

Der Kaufpreis sowie die anfallende Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises) und die grundbücherliche<br />

Eintragungsgebühr (1 % des Kaufpreises) ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages<br />

durch die Käuferin, welche den Kaufvertrag als erste zu fertigen hat, zur Zahlung fällig und spesen-<br />

und abzugsfrei an den Schriftenverfasser auf dessen Anderkonto Nr. $$-04.081.600 bei<br />

der Notartreuhandbank, BLZ 31500, zu überweisen.<br />

Der Schriftenverfasser wird von beiden Vertragsparteien unwiderruflich zum Treuhänder dieses<br />

Kaufpreises bestellt.<br />

Dem Treuhänder wird der unwiderruflich Auftrag erteilt den Treuhanderlag unverzüglich nach<br />

Aushändigung sämtlicher für die Einverleibung des Eigentumsrechtes erforderlicher Originalurkunden<br />

wie Kaufvertrag und Rangordnungsbeschluss an die Verkäuferin auf ein von dieser bekanntgegebenes<br />

Girokonto zu überweisen.<br />

Die Käuferin verpflichtet sich weiters gleichzeitig mit der treuhändigen Hinterlegung des Kaufpreises<br />

beim Schriftenverfasser auch die für den gegenständlichen Kaufvertrag anfallende Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises und die Einverleibungsgebühr in Höhe von 1 %<br />

des Kaufpreises, insgesamt daher 4,5 %, das sind 18.045,-- treuhändig beim Schriftenverfasser<br />

zu erlegen.<br />

Im Falle des Zahlungsverzuges werden 8 % (acht Prozent) Verzugszinsen jährlich vereinbart.<br />

Die Vertragsparteien weisen den Schriftenverfasser an, diesen Kaufvertrag erst nach Eingang des<br />

Kaufpreises sowie der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr auf dem Treuhandkonto<br />

des Schriftenverfassers im Grundbuch durchzuführen.<br />

Vereinbarungsgemäß verbleibt die Originalurkunde des Kaufvertrages bis zur vollständigen Bezahlung<br />

des Kaufpreises in treuhändiger Verwahrung des Schriftenverfassers.<br />

IV. Besitzübergang<br />

Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss der<br />

Käuferin erfolgt mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung durch die Verkäuferin.<br />

Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr auf die Käuferin<br />

über.


23<br />

Als Verrechnungsstichtag für alle Steuern und öffentlichen Abgaben, die liegenschaftsbezogenen<br />

Versicherungen sowie das Mietentgelt wird der auf die Unterfertigung des Kaufvertrages durch<br />

die Verkäuferin folgende Monatsletzte (Tagesablauf) vereinbart.<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass die Liegenschaft im Zustand, wie sie heute liegt und steht,<br />

übernommen wird und dass eine Räumung der Liegenschaft nicht mehr erfolgt.<br />

Auf eine Ausfolgung einer allfälligen Mietzinsreserve sowie der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge<br />

verzichtet die Käuferin und sind diese in der Kaufpreisgestaltung bereits berücksichtigt<br />

worden.<br />

Die Abrechnung über das Mietjahr 2005 wird durch die Hausverwaltung vorgenommen und an<br />

den Mieter bzw. die Käuferin übermittelt. Die Verkäuferin haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Abrechnungen für den Zeitraum ab 01.01.2001 bis 31.12.2005, da diese von ihr<br />

zu verantworten waren bzw. sind. Eine Haftung für Abrechnungen, die von der Voreigentümerin<br />

bzw. Vorverwaltung erstellt wurden, wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Die Vertragsparteien sind in Kenntnis, dass die Käuferin berechtigt ist die bestehende Feuer- und<br />

Haftpflichtversicherung aufzukündigen. Über die gesetzlichen Kündigungsfristen, die Bekanntgabe<br />

des Verkaufes durch die Käuferin sowie allfällige Rückverrechnungen bzw. Nachforderungen<br />

von Dauerrabatten wurden die Vertragsparteien eingehend belehrt bzw. sind die Vertragsparteien<br />

in Kenntnis der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.<br />

V. Gewährleistung<br />

Die Käuferin erklärt das Kaufobjekt sowie den Zustand des Hauses Kirchengasse 6 aus eigenen<br />

Wahrnehmungen zu kennen.<br />

Die Verkäuferin sagt ferner ausdrücklich zu, dass ihr hinsichtlich des Kaufobjektes keinerlei eingeleitete<br />

verwaltungsbehördliche Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlichrechtliche<br />

Beschränkungen oder Belastungen bekannt sind oder sogar bereits vorliegen, ebensowenig<br />

angekündigte oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten.<br />

Die grundbücherlich aushaftenden Lasten, wie Reallast der Herhaltung der Kanäle, Dienstbarkeit<br />

des Dachüberhanges, der Dachtraufe und der Regenwasserableitung und Dienstbarkeit des Gehens<br />

sind der Käuferin vollinhaltlich bekannt. Sie erklärt diese Reallast und diese Dienstbarkeiten,<br />

soweit sie noch zu Recht bestehen, in ihre Leistungs- und Duldungspflicht zu übernehmen<br />

und diesbezüglich die Verkäuferin vollkommen schad- und klaglos zu halten.<br />

Die Verkäuferin übernimmt weiters keine Gewährleistung für die Eignung und Machbarkeit eines<br />

etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstigen Umbaues bzw. für bauliche Erweiterungen und dgl.<br />

Die Verkäuferin stellt fest, dass für den Kaufgegenstand keine Zahlungsrückstände bestehen, für<br />

die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste.<br />

Die Käuferin kennt das bestehende Mietverhältnis an der kaufgegenständlichen Liegenschaft. Sie<br />

erklärt in Kenntnis dieses Mietverhältnisses zu sein und in dieses Mietverhältnis als Vermieter<br />

vollinhaltlich einzutreten.<br />

Die Käuferin hat auch alle eventuell vorhandene, jedoch nicht verbücherte Wegerechte oder durch<br />

den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen.


24<br />

VI. Anfechtungsverzicht<br />

Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach bei<br />

einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in den vorigen<br />

Stand gefordert werden kann.<br />

Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in<br />

Kenntnis zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann abzuschließen,<br />

wenn ein Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />

Die Vertragsparteien verzichten auf die Geltendmachung einer Irrtumsanfechtung.<br />

VII. Grundbuchseintragungen<br />

Die Vertragsparteien bewilligen auf Grund dieses Vertrages bei der Liegenschaft EZ 96 GB<br />

45516 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems die Einverleibung des Eigentumsrechtes für<br />

Gemeinschaft für Infrastrukturverwaltung und errichtung der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der<br />

Krems & Co KEG<br />

VIII. Österreichererklärung<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie nicht Ausländer im Sinne des § 2 OÖ GVG sind.<br />

IX. Kosten und Steuern<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Spesen<br />

und Gebühren sowie die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr werden<br />

von der Käuferin getragen. Diese hat den alleinigen Auftrag zur Errichtung und Grundbuchsdurchführung<br />

dieses Vertrages erteilt.<br />

X. Rangordnung<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich Zug um Zug mit Unterfertigung dieses Kaufvertrages ein<br />

Grundbuchsgesuch zur Erwirkung einer Rangordnung für die Veräußerung des Kaufobjektes<br />

grundbuchsgültig zu unterfertigen und den gerichtlichen Rangordnungsbeschluß dem Schriftenverfasser<br />

zur Verbücherung dieses Kaufvertrages zur Verfügung zu stellen.<br />

XI. Sonstiges<br />

Alle in diesem Vertrag erfolgten Rechtseinräumungen werden gegenseitig in Kraft und Wirkung<br />

eines Vertrages gemacht und angenommen.<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die allgemeinen Vertragsbedingungen der Bundesimmobiliengesellschaft<br />

m.b.H., die diesem Vertrag in Kopie angeschlossen werden, Bestandteil dieses<br />

Vertrages sind, soweit sie nicht bereits in den Vertrag eingearbeitet worden sind.<br />

Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im Zusammenhang<br />

mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie aus der<br />

weiteren Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und Gerichte<br />

sowie an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />

Die Vertragsparteien werden darauf hingewiesen dass:<br />

1. das Eigentum auf die Käuferin erst mit Einverleibung des Eigentumsrechtes im Grundbuch<br />

übergeht (§ 431 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und dass diese Einverleibung erst nach<br />

Vorliegen etwaiger notwendiger behördlicher Genehmigungen sowie nach Bezahlung der<br />

Grunderwerbsteuer und der gerichtlichen Eintragungsgebühr möglich ist,


25<br />

2. eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für die Kosten und die Grunderwerbsteuer<br />

besteht,<br />

3. eine Forthaftung der Käuferin für Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben, die die<br />

Liegenschaft betreffen besteht; hiezu versichert die Verkäuferin, dass keinerlei Rückstände an<br />

derartigen Abgaben vorliegen.<br />

Die Vertragsparteien verzichten bezüglich ihrer bestehenden gesamtschuldnerischen Haftungen<br />

wechselseitig auf Sicherstellungen.<br />

Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass der Schriftenverfasser Dr. Josef<br />

Mursch-Edlmayr die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes besorgt. Ein Auftragswiderruf<br />

kann nur durch alle Vertragsparteien erfolgen.<br />

Die Vertragsparteien erteilen dem Schriftenverfasser Auftrag zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer<br />

und der gerichtlichen Eintragungsgebühr.<br />

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die für die Käuferin bestimmt ist. Die Verkäuferin<br />

erhält eine beglaubigte Kopie.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Kündigung des Mietvertrages mit Packy<br />

<strong>GR</strong> Packy erklärt sich für befangen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den mit Andreas Packy bestehenden Mietvertrag, betreffend<br />

das Haus Kirchengasse 2, in dem derzeit der Hort und das Kindernest untergebracht sind, per<br />

31.12.2006 zu kündigen.<br />

<strong>GR</strong> Packy nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

12) Verkauf der Wohnanlage Brucknerstraße<br />

Die Wohnungsgesellschaft Lebensräume ist bereit, das Wohnhaus Brucknerstraße 2, 2 a, bestehend<br />

aus 22 Wohnungen mit einer Gesamtwohnnutzfläche von 1.052,81 m² zu einem Kaufpreis<br />

von 155.000,-- zu erwerben. Die zu erwartenden Sanierungskosten werden ca. 500.000,--<br />

betragen. Die Mieter sind informiert. Sie müssen ab 1.1. 2006 einen Erhaltungsbeitrag in Höhe<br />

von 1,39/m² entrichten.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Oberhuber ist der Meinung, dass ein Verkauf eine kurzsichtige Entscheidung ist und er<br />

daher dagegen stimmen wird.


26<br />

Die FPÖ Fraktion ist gegen einen Verkauf, da dadurch jegliche Möglichkeit der Ausdehnung des<br />

Schulzentrums verhindert werden würde.<br />

Die ÖVP-Fraktion ist unter der Bedingung für einen Verkauf, dass die Hälfte des Verkaufserlöses<br />

für den Ankauf des Gerichtsgebäudes und die andere Hälfte zur Sanierung des Freizeitzentrums<br />

verwendet wird. Nächstes Jahr wird die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> eine Abgangsgemeinde sein und der<br />

Erlös müsste dann zur Abgangsdeckung verwendet werden. Das möchte die ÖVP-Fraktion verhindern.<br />

Die Entscheidung über den Verkauf soll aufgeschoben werden bis vom Land eine Zusage<br />

vorliegt, dass das Geld für die beiden genannten Vorhaben verwendet werden darf. Der <strong>Gemeinde</strong><br />

soll auf jeden Fall das Einweisungsrecht im Wohnhaus erhalten bleiben.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass lt. Gesetz der Verkaufserlös nur zum Erwerb von Immobilien<br />

verwendet werden darf. Es könnte der Zusatz beschlossen werden, dass der Verkaufsbeschluss<br />

nur dann gilt, wenn der Erlös nicht zur Abgangsdeckung verwendet wird.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wird für Beratungszwecke für 15 Minuten unterbrochen.<br />

Die ÖVP-Fraktion fordert, dass sichergestellt wird, dass der gesamte Verkaufserlös je zur Hälfte<br />

für folgende Zwecke verwendet wird: Ankauf des Bezirksgerichtes bzw. Sanierung des Freizeitzentrums.<br />

Im nächsten Jahr muss für die Sanierung des Freizeitzentrums garantiert werden: Entweder<br />

wird die Hälfte des Erlöses herangezogen oder andere Mittel in gleicher Höhe. Das Projekt<br />

Sanierung Freizeitzentrum soll zu einem Abschluss gebracht werden, bevor wieder ein neues<br />

Projekt gestartet wird.<br />

Die SPÖ-Fraktion kritisiert, dass man den Bewohnern nicht zumuten kann, die Sanierung des<br />

Freizeitzentrums mit dem gegenständlichen Projekt in Zusammenhang zu bringen. Die Renovierung<br />

des Wohnhauses Brucknerstraße ist dringend erforderlich. Die Sanierung des Freizeitzentrums<br />

stellt keine Eigentumsschaffung dar. Es gibt derzeit kein Projekt Sanierung Freizeitzentrum.<br />

Ein solches scheint im mittelfristigen Finanzplan nicht auf. Die <strong>Gemeinde</strong> musste auf die 3.<br />

Bauetappe verzichten.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Aigner führt aus, dass die Mittel im außerordentlichen Haushalt nicht gebunden sind. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> kann frei entscheiden, wofür sie verwendet werden.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar regt an, dass die notwendige Sanierung des Hauses eventuell auf Etappen erfolgen<br />

könnte, damit das Haus nicht verkauft werden muss.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, einem Verkauf des gegenständlichen Wohngebäudes zu einem<br />

Kaufpreis in Höhe von 155.000,-- an die Wohnungsgesellschaft Lebensräume zuzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

15 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr<br />

2 Stimmen dagegen: Oberhuber, Chalupar<br />

14 Stimmenthaltungen: ÖVP, FPÖ<br />

Punkt<br />

13) Ankauf der Tennishalle


27<br />

Der Bürgermeister erklärt sich für befangen.<br />

Der Kaufvertrag wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:<br />

abgeschlossen zwischen<br />

KAUFVERTRAG<br />

1. SMASH-TENNIS-CENTER-GesmbH mit dem Sitz in <strong>Neuhofen</strong> an der Krems (FN 187354<br />

x) und der Geschäftsanschrift 4501 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems, Jägertal 50, als Verkäuferin einerseits<br />

sowie<br />

2. der Gemeinschaft für Infrastrukturverwaltung und errichtung der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />

an der Krems & Co KEG, 4501 <strong>Neuhofen</strong> an der Krems, Kirchenplatz 3, als Käuferin,<br />

andererseits<br />

wie folgt:<br />

I. Feststellungen<br />

Die Verkäuferin ist Bestandnehmerin des Grundstückes 159/1, vorgetragen bei der Liegenschaft<br />

EZ 78 GB 45509 Gries (Eigentümer: Österreichische Turn- und Sport-Union, Landesverband O-<br />

berösterreich) auf Grund des Bestandvertrages vom 18.11.1997. Das Bestandrecht ist bei der Liegenschaft<br />

EZ 78 GB 45509 Gries bis 30.09.2037 einverleibt.<br />

Die Verkäuferin erklärt ausdrücklich Eigentümerin des auf dem Grundstück 159/1 bestehenden<br />

Superädifikates (Tennishalle mit Nebeneinrichtungen) zu sein.<br />

Dieses Superädifikat ist Gegenstand dieses Kaufvertrages.<br />

II. Kaufobjekt<br />

Die Verkäuferin verkauft und übergibt an die Käuferin und diese kauft und übernimmt von der<br />

Verkäuferin das dieser zur Gänze gehörige Superädifikat Tennishalle mit Nebeneinrichtungen,<br />

errichtet auf dem dem Österreichischen Turn- und Sport-Union, Landesverband Oberösterreich,<br />

Klammstraße 1/1, 4020 Linz, zur Gänze gehörigen Grundstück 159/1, vorgetragen bei der Liegenschaft<br />

EZ 78 GB 45509 Gries, jeweils mit allen Bestandteilen und samt Zubehör, so wie dieses<br />

Kaufobjekt liegt und steht, nach Maßgabe des derzeitigen Besitzstandes und Besitzrechtes.<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass neben dem Zubehör keine weiteren Fahrnisse Gegenstand<br />

dieses Kaufvertrages sind.<br />

III. Kaufpreis<br />

Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt ------------ 385.000,--<br />

(dreihundertfünfundachtzigtausend Euro).<br />

Zuzüglich zu diesem Kaufpreis hat die Käuferin die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 20 %<br />

des Kaufpreises, das sind 77.000,-- (siebenundsiebzigtausend Euro) zu zahlen, sodass der Bruttokaufpreis<br />

(vierhundertzweiundsechzigtausend Euro) ------------------ 462.000,--beträgt.


28<br />

Der Kaufpreis ist spätestens 14 (vierzehn) Tage ab allseitiger Vertragsunterfertigung zur Zahlung<br />

fällig und spesen- und abzugsfrei auf ein bekannt zugebendes Girokonto der Verkäuferin zu überweisen.<br />

Im Falle des Zahlungsverzuges werden 6 % (sechs Prozent) Verzugszinsen jährlich vereinbart.<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich an die Käuferin über den Kaufpreis eine mehrwertsteuergerechte<br />

Rechnung zu legen.<br />

IV. Besitzübergang<br />

Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss der<br />

Käuferin erfolgt mit dem Tage der allseitigen Vertragsunterfertigung.<br />

Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr auf die Käuferin ü-<br />

ber.<br />

Dieser Tag (Tagesablauf) gilt auch als Verrechnungsstichtag für alle Steuern und öffentlichen Abgaben<br />

sowie die gebäudebezogenen Versicherungen.<br />

V. Gewährleistung<br />

Die Käuferin erklärt das Kaufobjekt durch Besichtigung zu kennen. Die Verkäuferin haftet weder<br />

für bestimmte Beschaffenheit, sonstige Eigenschaft oder Ertrag des Kaufobjektes, wohl aber dafür,<br />

dass dieses bestand- und lastenfrei in das Eigentum der Käuferin übergeht.<br />

Die Verkäuferin sagt ferner ausdrücklich zu, dass ihr hinsichtlich des Kaufobjektes keinerlei eingeleitete<br />

verwaltungsbehördliche Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich-rechtliche<br />

Beschränkungen oder Belastungen bekannt sind oder sogar bereits vorliegen, ebensowenig angekündigte<br />

oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten.<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass die Käuferin bereits eine Zusage hat in die Bestandrechte am<br />

Grundstück 159/1 einzutreten.<br />

VI. Anfechtungsverzicht<br />

Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach bei<br />

einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in den vorigen<br />

Stand gefordert werden kann.<br />

Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in Kenntnis<br />

zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann abzuschließen, wenn ein<br />

Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />

Die Vertragsparteien verzichten auf die Geltendmachung einer Irrtumsanfechtung.<br />

VII.<br />

Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass das Superädifikat bei der Liegenschaft EZ 78 GB<br />

45509 Gries nicht ersichtlich gemacht ist.<br />

Eine Hinterlegung einer beglaubigten Abschrift dieses Kaufvertrages zum Zwecke des Erwerbes<br />

des Eigentumsrechtes durch die Käuferin am Superädifikat bedarf der Einwilligung der Liegenschaftseigentümerin<br />

Österreichische Turn- und Sport-Union, Landesverband Oberösterreich und<br />

nehmen die Vertragsparteien dies zur Kenntnis.<br />

VIII. Österreichererklärung


29<br />

Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie nicht Ausländer im Sinne des § 2 OÖ GVG sind.<br />

IX. Kosten und Steuern<br />

Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Spesen und Gebühren werden von der Käuferin<br />

getragen. Diese hat den alleinigen Auftrag zur Errichtung dieses Vertrages erteilt.<br />

X. Sonstiges<br />

Alle in diesem Vertrag erfolgten Rechtseinräumungen werden gegenseitig in Kraft und Wirkung eines<br />

Vertrages gemacht und angenommen.<br />

Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im Zusammenhang<br />

mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie aus der weiteren<br />

Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und Gerichte sowie<br />

an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die für die Käuferin bestimmt ist. Die Verkäuferin<br />

erhält eine beglaubigte Kopie.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> KEG ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die Kostenaufteilung scheint im Finanzierungsplan,<br />

der unter Punkt 15 behandelt wird, genau auf. Von Seiten des Landes wurden insgesamt<br />

500.000,-- zugesagt (jeweils 250.000,-- vom Ressort LH Pühringer und LR Ackerl).<br />

<strong>GR</strong> Oberhuber plädiert dafür, begonnene Projekte abzuschließen, bevor neue begonnen werden.<br />

Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, den gegenständlichen Kaufvertrag zu genehmigen.<br />

Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

28 Stimmen dafür: SPÖ (ohne Engertsberger), ÖVP, FPÖ, Mayr<br />

2 Stimmen dagegen: Chalupar, Oberhuber<br />

Punkt 14) Örtliche Raumordnungsverfahren<br />

a) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.59, Grundsatzbeschluss<br />

Ditzlmüller-Dambach, Dorfgebiet in Mischbaugebiet und Erweiterung<br />

Änderungspläne u. Foto werden präsentiert.<br />

Im Ansuchen der Grundeigentümer Thomas und Markus Ditzlmüller, eingelangt am 7.11.2005,<br />

wird eine Umwidmung für die Ansiedelung und Errichtung einer Betriebsstätte (DBS Diamant-<br />

Bohr- und Schneidetechnik GmbH) beantragt. Geplant ist ein neues Büro-, Lager- und Wohngebäude<br />

statt dem Wohnhaus mit Schuppen, Objekt Dambach 10.


30<br />

Laut Erhebungsblatt (Beilage 1) sind dafür ca. 800 m² Dorfgebiet und 1000 m² Grünland, in<br />

eingeschränktes gemischtes Baugebiet MB unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung, umzuwidmen.<br />

Die fachliche Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 2), ist positiv.<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept wird unter Pkt. 4. als Ziel die Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

und Betriebsstandorten genannt, es ist daher öffentliches Interesse gegeben bzw. kein Widerspruch<br />

zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> erkennbar.<br />

Die Aufschließungen sind vorhanden und durch die Verlegung der Straßenmündung nach Süden<br />

soll die Sicherheit verbessert werden. Wir gehen davon aus dass der Neubau von der Straße abgerückt<br />

wird, die Parkplätze bzw. der Zugang ostseitig angeordnet werden und die Bearbeitungs-<br />

Maschinen nur auswärts auf Baustellen eingesetzt werden.<br />

Somit ist keine Verletzung von Interessen Dritter und sind keine Entschädigungsansprüche gegenüber<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Infrastrukturbeitrag für neue Baulandwidmungen, Grundsatzbeschluss<br />

Soll künftig heißen Infrastruktur-Entgelt beim Baulandsicherungsvertrag.<br />

Kostenanalyse für Aufschließung wird präsentiert (Beispiel 22 WohnParzellen Am Fundbach).<br />

Durch die Besiedlung und Bebauung bzw. Erschließung von neuen Parzellen entstehen der <strong>Gemeinde</strong><br />

regelmäßig Kosten die nicht zur Gänze gedeckt sind.<br />

Durch die Umwidmung von Grünland in Bauland entsteht eine bis zu 20-fachige Wertsteigerung,<br />

eine Beteiligung der Grundeigentümer an den Gemeinkosten ist daher gerechtfertigt.<br />

Der Straßenbau ist durch die gesetzliche Ermäßigung des Verkehrsflächenbeitrages um<br />

-60 % laut § 21 OÖ. Bauordnung, trotz Landesförderung, defizitär.<br />

Für die Straßenerhaltung bzw. Beleuchtung, für Mehraufwendungen bei Trennkanalsystemen,<br />

(Hang)wasserableitungen und für den Ausbau und die Erhaltung von Spielplätzen, Sportanlagen,<br />

Schulen, Kinderbetreuungen u.a., wird ein angemessenes Entgelt im Rahmen der privatwirtschaftlichen<br />

Vereinbarung zur Baulandsicherung, von den Grundeigentümern erwartet.<br />

Der Bau- und Raumordungsausschuss empfiehlt mehrheitlich ein Kostenentgelt in der Höhe von <br />

11,-- (wertgesichert) je m² Bauland, das ist etwa 10 - 20 % des ortsüblichen Preises von Wohngebiet<br />

oder 15 % des durchschnittlichen Grundpreises in <strong>Neuhofen</strong>.<br />

Die ÖVP-Fraktion spricht sich gegen die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages aus, da sie befürchtet,<br />

dass dieser auf die Grundkäufer übergewälzt wird.


31<br />

Die SPÖ-Fraktion spricht sich für die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages aus. Grundbesitzer<br />

profitieren von einer Umwidmung. Dafür soll ein Beitrag für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen<br />

geleistet werden. 22 <strong>Gemeinde</strong>n wurden befragt. Ein Großteil dieser <strong>Gemeinde</strong>n hebt bereits<br />

einen Infrastrukturbeitrag ein. Es ist dadurch keine Verteuerung der Grundstücke eingetreten.<br />

Der Infrastrukturbeitrag wird bereits jahrzehntelange von den Grünen gefordert. Umwidmungen<br />

in Bauland haben in der Vergangenheit oft eine Menge Folgekosten für die Öffentlichkeit verursacht<br />

(zB. ca. 70.000,-- für Straße und Kanal in der Hanlosiedlung).<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- und Raumordnungsausschusses den Antrag, für<br />

künftige Baulandwidmungen einen Infrastrukturbeitrag in Höhe von 11,-- (wertgesichert) pro<br />

Quadratmeter vom Grundbesitzer einzuheben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

19 Stimmen dafür: SPÖ, Grüne, FPÖ<br />

12 Stimmen dagegen: ÖVP<br />

c) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.57, Grundsatzbeschluss<br />

Brunnmayr Sonnenweg, Grünland in Wohngebiet und Baulandsicherung<br />

Änderungspläne werden präsentiert.<br />

Im Ansuchen des Grundeigentümers Karl Brunnmayr, eingelangt am 25.07.2005, wird die Umwidmung<br />

von 2-3 Parzellen für Wohnbauten beantragt und er hat sich bereit erklärt im Rahmen<br />

der privatwirtschaftlichen Vereinbarung zur Baulandsicherung mit der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

folgendes zu übernehmen: (siehe Beilagen)<br />

- Bebauungspflicht innerhalb von 5 Jahren ab rechtswirksamer Umwidmung<br />

- Beteiligung an den Infrastrukturkosten durch Entgelt von 11,- je m² neues Bauland<br />

- Schutzzone oberhalb durch mindestens 30 m Wiese und Verzicht auf nicht bodendeckende<br />

Feldfrüchte hangseitig<br />

Laut Erhebungsblatt (Beilage 1) sind dafür ca. 2100 m² vom Grundstück 30/5, KG Dambach,<br />

von Grünland in Wohngebiet umzuwidmen. Im ÖEK-Siedlungskonzept ist die Erweiterung vorgesehen,<br />

die Aufschließung, die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden.<br />

Die fachliche Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 2), ist positiv.<br />

Der notwendige Grund für die Straßenverbreiterung samt Einmündung in den Derndorferberg<br />

wird, lt. OÖ. Bauordnung im Zuge der Parzellierung, kostenlos in das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong><br />

abgetreten. Der Kanal ist vorhanden, die Straße ist bis auf die Verbreiterung asphaltiert.<br />

Die Änderung auf Wohngebiet kann befürwortet werden, es ist keine Verletzung von Interessen<br />

Dritter, bzw. sind keine Entschädigungsansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong>, zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen.


32<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />

29 Stimmen dafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Mayr<br />

2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Oberhuber<br />

d) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 Binderweg, Grundsatzbeschluss<br />

Zeitgemäße (einheitliche) Bebauungsregeln im Sinne des Ortsbebauungskonzeptes<br />

Pläne werden präsentiert.<br />

Im Ansuchen der Grundeigentümer Fam. Dr. Barbara u. Dr. Thomas Leeb, eingelangt am<br />

20.10.2005, wird ersucht eine optimale Situierung für den geplanten Neubau eines Niedrig-<br />

Energiehauses mit Pultdach zu ermöglichen.<br />

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1982 wurde für 13 Parzellen erstellt, wobei schon damals 7<br />

Wohnhäuser bestanden, 2 wurden in der Zwischenzeit noch gebaut.<br />

Im August 2002 war das Gebiet vom mehr als 100-jählichen Hochwasser ca. 0,5 m überflutet.<br />

In der fachlichen Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 1), wird die Aufhebung befürwortet.<br />

Entsprechend dem Orts-Bebauungskonzept wäre es zweckmäßig die Bebauung für einen größeren<br />

Siedlungsbereich (z.B. die gesamte Stockersiedlung) nach den Empfehlungen einheitlich zu regeln<br />

und die Bestimmungen für Überschwemmungsgebiete anzuwenden.<br />

Für die 13 Parzellen im Binderweg, wobei fast 10 davon schon bebaut sind, erscheint ein eigener<br />

Bebauungsplan entbehrlich, die Aufhebung wird daher befürwortet.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

15) Finanzierungsplan Ballspielhalle und Stockbahnenhalle neuerliche Abänderung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat mit Beschluss vom 14.12.2000<br />

die Finanzierung des Projektes Ballspielhalle / Stockbahnenhalle mit Gesamtherstellungskosten in<br />

der Höhe von 1.453.456,68 (ATS 20.000.000,00) beschlossen.<br />

Dieser Finanzierungsplan wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 12. Mai 2004 mit Gesamtherstellungskosten<br />

von 1.723.000,00 abgeändert. Nach Vorliegen der endgültigen Planung


33<br />

soll dieser nunmehr neuerlich abgeändert werden. Die vorgelegten Projektsunterlagen des Arch.<br />

Stefan Köglberger, <strong>Neuhofen</strong>/Kr., wurden an die Hochbauabteilung des Landes OÖ. zur Prüfung<br />

vorgelegt.<br />

Für die Errichtung der Ballspielhalle ist lt. Kostenschätzung ein Betrag von 691.950,00 ohne<br />

MWSt. bzw. 830.340,00 inkl. MWSt. erforderlich. Für die Errichtung der Asphaltstockhalle<br />

wurden die Kosten mit 281.130,00 ohne MWSt. bzw. 337.356,00 inkl. MWSt. lt. Schätzung<br />

angegeben. Die Asphaltstockhalle ist mit 3 Bahnen vorgesehen. Die Ausführung erfolgt jedoch<br />

mit 5 Bahnen, wobei für die Finanzierung der 2 restlichen Bahnen die ASKÖ <strong>Neuhofen</strong> aufkommen<br />

wird.<br />

Mit der Firma Smash Tenniscenter GesmbH. konnte in der Zwischenzeit Übereinstimmung über<br />

die Höhe des Kaufpreises der bestehenden Tennishalle erzielt werden.<br />

Der Kaufpreis wurde einvernehmlich mit 385.000,00 exkl. MWSt. bzw. 462.000,00 inkl.<br />

MWSt. vereinbart.<br />

Es sind daher folgende Kosten zu finanzieren:<br />

Ankauf Tennishalle 385.000,00<br />

Errichtung Ballspielhalle 692.000,00<br />

Errichtung Asphaltstockhalle (3-bahnig) 281.000,00<br />

Nebenkosten (Grunderw.Steuer etc.) 22.000,00<br />

Gesamtkosten: 1.380.000,00<br />

(alle Beträge exkl. MWSt.)<br />

Finanzierungsvorschlag der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Kr.:<br />

Bankdarlehen 455.000,00<br />

Interessentenbeitrag Sparkasse 425.000,00<br />

Landeszuschuss 250.000,00<br />

Bedarfszuweisung 250.000,00<br />

Summe: 1.380.000,00<br />

Für den Interessentenbeitrag der Sparkasse in der Höhe von 425.000,00 liegt seitens der Sparkasse<br />

<strong>Neuhofen</strong> Bank AG. eine Zusage vor.<br />

Über den Zeitpunkt des Beginnes des Projektes kann erst nach Absprache mit den zuständigen<br />

Stellen des Landes O.Ö. eine Aussage getroffen werden.<br />

Das Gesamtprojekt soll über die noch zu errichtende <strong>Gemeinde</strong>-KEG erfolgen, weil nur diese<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist bzw. die beabsichtigte Darlehensaufnahme der KEG<br />

keine Auswirkungen auf das Maastrichtergebnis der <strong>Gemeinde</strong> hat.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 14.12.2000 bzw.<br />

am 12.05.2004 festgesetzten Finanzierungsplan für die Errichtung einer Ballspiel- bzw. Asphaltstockhalle<br />

abzuändern und die Kosten inkl. des Ankaufes der bestehenden Tennishalle mit <br />

1.380.000,00 neu festzusetzen.<br />

Die ÖVP Fraktion stellt den Zusatzantrag, dass der Bau der Stockbahnenhalle am derzeitigen<br />

Standort der ASKÖ-Anlage beim Naturfreundehaus in Piberbach durchgeführt werden soll. Die<br />

Grundbesitzer sind grundsätzlich bereit, das Grundstück langfristig zu verpachten oder auch zu<br />

verkaufen. Sie verlangen einen Pachtzins von 1.642,--/Jahr für insgesamt 11.460 m². Die Ge-


34<br />

meinde würde sich dadurch viel Geld ersparen, weil nur eine Asphaltbahn dazugebaut werden<br />

müsste. Es müssten keine Kabinen, kein Aufenthaltsraum errichtet werden. Die fünf Bahnen<br />

müssten dann mit einem Dach versehen werden und Sanitäranlagen gebaut werden. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

Piberbach wurde von Vbgm. Kaplinger informiert und ist zu weiteren Gesprächen bereit. Der<br />

Bürgermeister von Piberbach hat zugesagt, um BZ-Mittel anzusuchen.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag samt Zusatzantrag abzustimmen.<br />

Die Finanzierung soll folgendermaßen durchgeführt werden:<br />

B a u a b s c h n i t t e<br />

1. Kosten (Beträge in 1.000 Euro) I II III IV V Gesamt:<br />

1 Ankauf Tennishalle 385 385<br />

2 Planung u. Baul. Ballspielh. 75<br />

2a Planung u. Baul. Stockbahnen<br />

37<br />

3 Baumeister- u. übrige 601 601<br />

Prof. Arbeiten Ballspielhalle<br />

3a Stockbahnenhalle 240 240<br />

4 Einrichtung Ballspielhalle 14<br />

4a Einrichtung Stockbahnenhalle<br />

2<br />

5 Außengestaltung<br />

6 Sonstige Kosten 26 26<br />

7 Summe: 1.380 1.380<br />

a) Ist in der Kostensumme die Umsatzsteuer enthalten? nein<br />

c) Ist beim ggstdl. Vorhaben ein Vorsteuerabzug möglich ja<br />

d) wenn ja, in welcher Höhe? 276.000,00<br />

2. Finanzierungsvorschlag gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom:<br />

12. Dezember 2005<br />

1 Rücklagen<br />

2 Anteilsbetrag o.H.<br />

3 Interessentenb. Sparkasse 425 425<br />

4 Vermögensveräußerung<br />

5 Darlehen (Förd.Darl.)<br />

6 Darlehen (Bank) 455 455<br />

7 sonstige Mittel<br />

0<br />

8 Bundeszuschuß<br />

9 Landeszuschuß 250 250<br />

Beantragte bzw. gewährte<br />

10 Bedarfszuweisung 250 250<br />

11<br />

12 Summe: 1.380 1.380


35<br />

Abgang = -/Überschuss = + 0<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />

29 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, ÖVP, Mayr<br />

2 Stimmen dagegen: Chalupar, Oberhuber<br />

Punkt<br />

16) Dringlichkeitsantrag der Grünen: Homepage des Forums <br />

Aufforderung an den Bürgermeister zur Durchführung von Maßnahmen<br />

Die Grünen stellen den Antrag, dass der Bürgermeister aufgefordert wird, dass die alte Internetadresse<br />

(www.forum-neuhofen.at) des Forums gelöscht wird oder eine automatische Weiterleitung<br />

zur aktuellen Homepage (www.forumneuhofen.at) gemacht wird.<br />

Der Bürgermeister erklärt sich zu diesem Punkt befangen.<br />

Der Bürgermeister erteilt dazu die Auskunft, dass dem Forumpächter die Vollmacht gegeben<br />

wurde, die alte Homepage stornieren zu lassen.<br />

Vbgm. Eckerstorfer fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag abzustimmen.<br />

Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

<strong>17</strong> Stimmen dafür: ÖVP, Grüne, FPÖ<br />

13 Stimmenthaltungen: SPÖ<br />

Punkt<br />

<strong>17</strong>) Allfälliges<br />

a) Bürgerball<br />

Die ÖVP-Fraktion lädt ein zum Bürgerball am 5. Jänner 2006.<br />

b) Faschingssitzung<br />

Der MGV lädt ein zur Faschingssitzung, die jeweils zu folgenden Terminen stattfindet: 10., 11.,<br />

12. und 28. Februar.


36<br />

c) ÖVP-Fraktionsobmann<br />

Ab 1.1.2006 erhält die ÖVP-Fraktion eine neue Obfrau: <strong>GR</strong> Petra Baumgartner.<br />

<br />

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />

verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 22.30 Uhr.<br />

___________________________<br />

Schriftführerin<br />

________________________________<br />

Vorsitzender<br />

____________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

____________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

Die gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />

_____________________ genehmigt.<br />

<strong>Neuhofen</strong>, am<br />

Bürgermeister


Günter Engertsberger<br />

37

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