GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Laut Erhebungsblatt (Beilage 1) sind dafür ca. 800 m² Dorfgebiet und 1000 m² Grünland, in<br />
eingeschränktes gemischtes Baugebiet MB unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung, umzuwidmen.<br />
Die fachliche Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 2), ist positiv.<br />
Im örtlichen Entwicklungskonzept wird unter Pkt. 4. als Ziel die Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
und Betriebsstandorten genannt, es ist daher öffentliches Interesse gegeben bzw. kein Widerspruch<br />
zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> erkennbar.<br />
Die Aufschließungen sind vorhanden und durch die Verlegung der Straßenmündung nach Süden<br />
soll die Sicherheit verbessert werden. Wir gehen davon aus dass der Neubau von der Straße abgerückt<br />
wird, die Parkplätze bzw. der Zugang ostseitig angeordnet werden und die Bearbeitungs-<br />
Maschinen nur auswärts auf Baustellen eingesetzt werden.<br />
Somit ist keine Verletzung von Interessen Dritter und sind keine Entschädigungsansprüche gegenüber<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zu erwarten.<br />
Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />
Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
b) Infrastrukturbeitrag für neue Baulandwidmungen, Grundsatzbeschluss<br />
Soll künftig heißen Infrastruktur-Entgelt beim Baulandsicherungsvertrag.<br />
Kostenanalyse für Aufschließung wird präsentiert (Beispiel 22 WohnParzellen Am Fundbach).<br />
Durch die Besiedlung und Bebauung bzw. Erschließung von neuen Parzellen entstehen der <strong>Gemeinde</strong><br />
regelmäßig Kosten die nicht zur Gänze gedeckt sind.<br />
Durch die Umwidmung von Grünland in Bauland entsteht eine bis zu 20-fachige Wertsteigerung,<br />
eine Beteiligung der Grundeigentümer an den Gemeinkosten ist daher gerechtfertigt.<br />
Der Straßenbau ist durch die gesetzliche Ermäßigung des Verkehrsflächenbeitrages um<br />
-60 % laut § 21 OÖ. Bauordnung, trotz Landesförderung, defizitär.<br />
Für die Straßenerhaltung bzw. Beleuchtung, für Mehraufwendungen bei Trennkanalsystemen,<br />
(Hang)wasserableitungen und für den Ausbau und die Erhaltung von Spielplätzen, Sportanlagen,<br />
Schulen, Kinderbetreuungen u.a., wird ein angemessenes Entgelt im Rahmen der privatwirtschaftlichen<br />
Vereinbarung zur Baulandsicherung, von den Grundeigentümern erwartet.<br />
Der Bau- und Raumordungsausschuss empfiehlt mehrheitlich ein Kostenentgelt in der Höhe von <br />
11,-- (wertgesichert) je m² Bauland, das ist etwa 10 - 20 % des ortsüblichen Preises von Wohngebiet<br />
oder 15 % des durchschnittlichen Grundpreises in <strong>Neuhofen</strong>.<br />
Die ÖVP-Fraktion spricht sich gegen die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages aus, da sie befürchtet,<br />
dass dieser auf die Grundkäufer übergewälzt wird.