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GR_12122005_17 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Laut Erhebungsblatt (Beilage 1) sind dafür ca. 800 m² Dorfgebiet und 1000 m² Grünland, in<br />

eingeschränktes gemischtes Baugebiet MB unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung, umzuwidmen.<br />

Die fachliche Beurteilung des Planverfassers, team m (Beilage 2), ist positiv.<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept wird unter Pkt. 4. als Ziel die Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

und Betriebsstandorten genannt, es ist daher öffentliches Interesse gegeben bzw. kein Widerspruch<br />

zu den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> erkennbar.<br />

Die Aufschließungen sind vorhanden und durch die Verlegung der Straßenmündung nach Süden<br />

soll die Sicherheit verbessert werden. Wir gehen davon aus dass der Neubau von der Straße abgerückt<br />

wird, die Parkplätze bzw. der Zugang ostseitig angeordnet werden und die Bearbeitungs-<br />

Maschinen nur auswärts auf Baustellen eingesetzt werden.<br />

Somit ist keine Verletzung von Interessen Dritter und sind keine Entschädigungsansprüche gegenüber<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zu erwarten.<br />

Der Bürgermeister stellt im Namen des Bau- u. Raumordnungsausschusses den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu fassen<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Infrastrukturbeitrag für neue Baulandwidmungen, Grundsatzbeschluss<br />

Soll künftig heißen Infrastruktur-Entgelt beim Baulandsicherungsvertrag.<br />

Kostenanalyse für Aufschließung wird präsentiert (Beispiel 22 WohnParzellen Am Fundbach).<br />

Durch die Besiedlung und Bebauung bzw. Erschließung von neuen Parzellen entstehen der <strong>Gemeinde</strong><br />

regelmäßig Kosten die nicht zur Gänze gedeckt sind.<br />

Durch die Umwidmung von Grünland in Bauland entsteht eine bis zu 20-fachige Wertsteigerung,<br />

eine Beteiligung der Grundeigentümer an den Gemeinkosten ist daher gerechtfertigt.<br />

Der Straßenbau ist durch die gesetzliche Ermäßigung des Verkehrsflächenbeitrages um<br />

-60 % laut § 21 OÖ. Bauordnung, trotz Landesförderung, defizitär.<br />

Für die Straßenerhaltung bzw. Beleuchtung, für Mehraufwendungen bei Trennkanalsystemen,<br />

(Hang)wasserableitungen und für den Ausbau und die Erhaltung von Spielplätzen, Sportanlagen,<br />

Schulen, Kinderbetreuungen u.a., wird ein angemessenes Entgelt im Rahmen der privatwirtschaftlichen<br />

Vereinbarung zur Baulandsicherung, von den Grundeigentümern erwartet.<br />

Der Bau- und Raumordungsausschuss empfiehlt mehrheitlich ein Kostenentgelt in der Höhe von <br />

11,-- (wertgesichert) je m² Bauland, das ist etwa 10 - 20 % des ortsüblichen Preises von Wohngebiet<br />

oder 15 % des durchschnittlichen Grundpreises in <strong>Neuhofen</strong>.<br />

Die ÖVP-Fraktion spricht sich gegen die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages aus, da sie befürchtet,<br />

dass dieser auf die Grundkäufer übergewälzt wird.

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