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GR_28092006_22 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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1Verhandlungsschriftüber die <strong>22</strong>. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>ratesder Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems28. September 2006(Funktionsperiode 2003/2009)Anwesende: Vorsitzender :Bürgermeister Günter EngertsbergerMitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP bis 19.05Alfred Strauß SPÖ Mag. Max Leonhardmair ÖVP bis 19.05Rudolf List SPÖübrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Baumgartner Petra bis 19.05Kurt Wurzer Karl-Heinz Pramhaas bis 19.05Karl Krennmüller Dipl.-Ing. Karl Weinberger bis 19.05Harald Palmetshofer Gottfried Bachl bis 19.05Helmut Tripolt Manfred Kobler bis 19.05Johann Karmedar Packy Andreas bis 19.05Wolfgang Streitner jun Fiedermutz Alfred Ersatz bis 19.05Elisabeth Bernecker DI Johanna Fellnhofer Ersatz bis 19.05Stefan Peschke Hermann Stoiber Ersatz bis 19.05Othmar Johler ErsatzGrüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann HauhartHelmut MayrOttilie IrndorferMag. Erika Hoffelnerentschuldigt: Ingrid Lauss SPÖFranz Hagmair ÖVPGeorg Bachmair ÖVPIng. Ernst Aigner ÖVPClaudia Durchschlag ÖVPfür die <strong>Gemeinde</strong>:als Schriftführerin:


2AL Willibald MitterbaurSonja EmrichVorsitzender:Ich eröffne die heutige <strong>22</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr, begrüßeSie alle herzlich und stelle fest, dassa) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da 30 <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitgliederanwesend sind (GV Hagmair befindet sich im Zuseherraum).d) die Tagesordnung folgende Ergänzung bzw. Änderung erfährt:Es liegt folgender Dringlichkeitsantrag vor:Verleihung von Ehrenzeichen in Gold an Mitglieder der Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong>Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist einhellig mit der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnungeinverstanden. Dieser wird am Schluss der Sitzung vor Allfälligem behandelt.e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird, essei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.g) Die Verhandlungsschrift vom 9. Februar 2006 wurde unterzeichnet und liegt zur Einsichtauf. Werden bis zum Sitzungsschluss keine Einwendungen vorgebracht, so erkläre ich dieVerhandlungsschrift bereits jetzt für genehmigt.Im Rahmen der Fragestunde meldet sich GV Hagmair aus dem Zuschauerraum zu Wort:In der SPÖ-Zeitung AKTIV wird in einem Artikel behauptet, dass GV Hagmair für seine Hofzufahrtden Eigenmittelanteil nicht bezahlt hat. Dies ist unrichtig. Es liegt hier eine scheinbare absichtlicheFalschinformation vor.GV Kaplinger führt dazu aus, dass es sich bei diesem Artikel um einen Angriff unter jeder Würdehandelt. Die ÖVP zieht daher aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat aus. Eine öffentliche Entschuldigung seitensder SPÖ-Fraktion wird verlangt. Weiters werden der ÖVP-Fraktion wichtige Informationen seitensdes <strong>Gemeinde</strong>amtes vorenthalten. Eine ordentliche Vorbereitung für die Sitzung ist nichtmöglich.Die ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder verlassen die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung. Die Sitzung wird fortgesetzt,da mehr als 50 % der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder anwesend sind.Der Bürgermeister führt dazu aus, dass die Information im SPÖ-AKTIV richtig ist. Die Anrainermüssen 10 % der Errichtungskosten für Hofzufahrten bezahlen. GV Hagmair hat für die Errichtungder Brücke einen weitaus geringeren Anteil bezahlt.Die Wortmeldung zur Fragestunde von Frau Mag. Dr. Christa Karner ist als Beilage dem Protokollbeigefügt.Hr. Werner Reisetbauer erkundigt sich, ob in der geplanten Sporthalle eine Kletterwand errichtetwird, die auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden kann.Der Bürgermeister gibt Auskunft, dass die Möglichkeit der Installation einer Kletterwand besteht.Die Kletterwand soll ausgeschrieben werden. Falls die Finanzierung möglich ist, soll sie auf jedenFall errichtet werden.


52 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelnerb) Vereinbarung Gestaltung des SaunabereichesNach dem gemeinsam vereinbarten Grundsatzbeschluss zur Saunarenovierung wurde am5. September 2006 bei einer Besprechung mit den Saunagästen im Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtesfolgende Vorgangsweise besprochen:Im Zuge des Sporthallenprojektes soll die jetzige Damensaunawabe einer Renovierung und Erneuerungdes Innenbereiches zugeführt werden. Die genaue Gestaltung wird mit Hilfe von HerrnLettenmayr durchgeführt. Bauliche Vorarbeiten für einen eventuellen Betrieb einer weiteren Saunakammerwerden geleistet. Weiters wird die Finnsauna im Innenbereich erneuert sowie eineDachkonstruktion über alle drei verbleibenden Waben angebracht. Der renovierte Saunabereichsoll dann anschließend sieben Tage in der Woche in Betrieb gehen, wobei die Aufteilung: vierTage Herrensauna und drei Tage Damensauna vereinbart wurde. Eine gemischte Nutzung währendder Herrensaunatage wird ebenfalls vereinbart. Die zugesagten Gesamtkosten von ca.80.000,-- bis 100.000,-- Euro werden von den Einsparmaßnahmen des Gesamtprojektes zu finanzierensein, da eine Finanzierung durch die Landesregierung nicht in Frage kommt.Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Vorgangsweise wie vorgetragen zuzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Hoffelnerc) Finanzierung des Saunaumbaus80.000,-- bis 100.000,-- Euro für die Finanzierung des Saunaprojektes sollen durch Einsparmaßnahmenbei der Ballspiel- und Stockbahnenhalle sowie ein Betrag von 20.000,-- für den Verkaufeines Teilgrundstückes an die OÖ. Ferngas aufgebracht werden. Diese Einsparungsmaßnahmenwerden erzielt durch die jetzige Planung der Stockbahnenhalle (gegenüber der ursprünglichenPlanung wurde der Einbau und die sanitären Anlagen weggelassen). Der Küchenbereich inder Tennishalle wird nur im vorderen Bereich für Garderoben umgestaltet. Der hintere Bereichbleibt gleich sowie der ursprünglich geplante zweite Eingangsbereich wird laut Plan weggelassen,sodass der jetzige Zugang zur Halle aufrecht bleibt (siehe Plan vom Mai 2006). Es wird mit denSportlern noch gesprochen. Es könnte sein, dass ein zweiter Eingang entsteht.Die Grünen erkundigen sich, warum der Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft der Gasreduzierstationfür die Sanierung verwendet werden darf und der Verkaufserlös der WohnanlageBrucknerstraße angeblich nicht für die Saunasanierung verwendet werden konnte, weil Verkaufserlöseaus Liegenschaften zweckgebunden verwenden werden müssen.Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es sich bei der Saunasanierung um kein genehmigtes Projektder Landesregierung handelt. Daher durfte der Verkaufserlös aus der Wohnanlage Brucknerstraßenicht dafür verwendet werden.


6Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Finanzierung wie vorgetragen zuzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr2 Stimmenthaltungen: Chalupar, HoffelnerPunkt 2) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleutea) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und GenerationenObfrau Eckerstorfer berichtet über folgende Ausschussthemen: Eltern-Kind-Zentrum: ÖVP hat im Alleingang einen Betreiberverein gesucht das Elternkindzentrumwird nun privat betrieben. WeihnachtsaktionenZwei weitere Ausschussthemen sind Inhalt des Tagesordnungsprogramms.b) Bericht aus dem Ausschuss für Verkehrswege und OrtsgestaltungObmann Strauß berichtet über folgende Ausschussangelegenheiten: Arnulfweg und Ambrosiusweg: Staubfreimachung ist geplant. Erneuerung der Ortsdurchfahrt: dazu soll die Einbindung Welserstraße schon konkret sein Aktivierung der Wanderwege: Eröffnung am 26.10.2006; Übernahme der Pflege durch Vereinec) Bericht aus dem FinanzausschussObmann List führt aus, dass sich der Finanzausschuss in der letzten Sitzung mit der Finanzierungfolgender Projekt beschäftigt hat: Sanierung Bezirksgerichtsgebäude Wunsch der Union nach einer Laufbahnsanierung Sanierung der Strominstallationen in Schulen Wärmetechnische Sanierung Amtsgebäude AufbahrungshalleDer Nachtragsvoranschlag ist ein gesonderter Tagesordnungspunkt.


7d) Bericht aus dem Bau und RaumordnungsausschussObmann-Stv. Linzmeier berichtet, dass sich der Ausschuss mit einer Förderaktion von flächensparenderBaulandentwicklung beschäftigt hat. Eine diesbezügliche Planung würde sehr teuer kommenund wird vom Ausschuss daher abgelehnt. Fünf weitere Ausschussthemen werden im Rahmender Tagesordnung behandelt.e) Erneuerung der B 139Die Bundesstraße durch den Ort wird neu gestaltet.f) Fahrbahnteiler SparVom Referat LH-Stv. Haider erhalten wir weitere 20.000,-- für die Errichtung des Fahrbahnteilersauf Höhe Sparmarkt.g) FreizeitatlantenDie Freizeitatlanten wurden an die Haushalte ausgesandt. Es handelt sich um ein Projekt des Regionalforums.Stückpreise ( 0,40/Stück) und Portokosten wurden von den <strong>Gemeinde</strong>n übernommen.h) Leader RegionenEine Veranstaltung bezüglich Leader Regionen hat stattgefunden. Die Leader Regionen sind dasGegenstück zum Regionalforum. Es können Projekte eingereicht werden und dann wird über derenFinanzierung entschieden.i) Umfahrung - Verkehrsuntersuchung


8Die Verkehrsuntersuchung zur B 139 sowie das hydrogeologische Gutachten liegen beim Amt derOÖ. Landesregierung auf und können während der Amtsstunden und nach telefonischer Vereinbarungeingesehen werden. Eine Aushändigung der Daten an die <strong>Gemeinde</strong> findet nicht statt. Am13. Oktober um 10.00 Uhr hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung einen Termin bei DI Wöginger. Die Fraktionensind eingeladen, an dem Gespräch teilzunehmen.j) Rechnungsabschluss 2005 - PrüfberichtDie Prüfung der Rechnungsabschlusses 2005 der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hat keineBeanstandungen ergeben.k) ElektroinstallationenEine Bestandsaufnahme der Elektroinstallationen in den Schulen und im Amtshaus wurde vomBüro Wintersperger durchgeführt. Der Zustand ist besorgniserregend. Teilweise ist Gefahr inVerzug. Eine Sanierung ist dringend erforderlich.l) Bäderhygienische ÜberprüfungDie bäderhygienische Überprüfung unseres Freibades hat keine Beanstandung ergeben.m) Pensionistenverein - JubiläumDer Pensionistenverein bedankt sich recht herzlich für die Förderung anlässlich seines Jubiläums.n) AufbahrungshallePaul Oberhuber schreibt einen Brief bezüglich der Sanierung der Aufbahrungshalle. Die Fraktionenhaben diesen Brief erhalten. Der Austausch der Fenster und Türen in der Aufbahrungshalleist längst beschlossen.o) Kulturverein Tribehaus - Subventionsansuchen


9Der Kulturverein Tribehaus ersucht um Subvention in Höhe der Lustbarkeitsabgabe für das geplanteHader-Kabarett. Der Beschluss soll dann gefasst werden, wenn die Subventionsansuchender Vereine behandelt werden.p) Bauverhandlung ehem. BezirksgerichtsgebäudeDie Bauverhandlung für den Umbau des ehemaligen Bezirksgerichtsgebäudes hat stattgefunden.Es ist soweit alles in Ordnung, lediglich ein größerer Bewegungsraum wäre gewünscht.qu) Fragebögen Kindergarten BrucknerstraßeFragebögen vom Kindergarten Brucknerstraße wurden an die <strong>GR</strong>-Mitglieder ausgeteilt. Diesesollen bitte ausgefüllt wieder am <strong>Gemeinde</strong>amt abgeben.r) Ausstellungseröffnung HeimatstubeAm 29.9.2006 um 19.00 Uhr findet die Ausstellungseröffnung in der Heimatstube über FeldmarschallDerfflinger statt.Punkt 3) Präsentation Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept Linz/Linz-LandDas Regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzept Linz-Land, erstellt am 5. Mai 2006, wird dem<strong>Gemeinde</strong>rat präsentiert.Punkt 4) Übertragung von Aufgaben an die KEGDer Bürgermeister stellt den Antrag, zur Konkretisierung der Aufgaben dem Verein für Infrastrukturder Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems & CoKEG folgende Aufgaben zu übertragen:- Auf dem Gelände des Feizeitzentrums: Neubau einer Stockhalle, Umbau der Sauna, Umbaudes Feibades Übertragung des Grundes und der Gebäude


10In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems steht derzeit der Neubau einer Stockhalle, Umbau derSauna, Umbau des Feibades an.Die Errichtung und Verwaltung von Gebäudeinfrastruktur von Neubau einer Stockhalle, Umbauder Sauna, Umbau des Feibades wird dabei in einen eigenen Rechtsträger ausgegliedert werden.Da es sich hierbei um keine Kernaufgabe der <strong>Gemeinde</strong> handelt, ist die Übertragung möglich undsinnvoll.Als Rechtsträger, der die Aufgaben übernehmen wird, ist die "Verein zur Förderung der Infrastrukturder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG" (kurz: KEG) vorgesehen. Die KEGist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Durch die KEG kann das Maastricht-Ergebnis der <strong>Gemeinde</strong> verbessert werden. Nach dem Stabilitätspakt zählen Schulden der KEGnicht zum Schuldenstand der <strong>Gemeinde</strong>.Auch die weiteren Beschlüsse, die nachfolgend kurz skizziert werden, sind erst nach Eintragungder KEG im Firmenbuch zu fassen.> Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat bereits Aufträge betreffend die genannte Liegenschaftvergeben. Diese Aufträge werden - die Zustimmung der Auftragnehmer und der KEGvorausgesetzt - der KEG übertragen (Vertragsübernahme). Aufträge, die von der <strong>Gemeinde</strong><strong>Neuhofen</strong> an der Krems bereits ausgeschrieben wurden, sind nach Vergabe durch die <strong>Gemeinde</strong>- die Zustimmung der Auftragnehmer und der KEG vorausgesetzt - an die KEG zuübertragen..> Im Zuge der Ausgliederung ist von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems für eine ausreichendefinanzielle Ausstattung der KEG vorzusorgen. Dazu werden von der <strong>Gemeinde</strong> jeneFördermittel und Eigenmittel zur Verfügung gestellt, die für das Vorhaben vorgesehen sind.> Notwendige Sach- und Personalressourcen werden der KEG bei Bedarf zur Verfügunggestellt.> Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems erklärt sich bereit, durch Gesellschafterzuschüssefür eine ausreichende Liquidität der KEG zu sorgen.> Die Nutzung des Gebäudes durch die <strong>Gemeinde</strong> wird durch einen Bestandvertrag sichergestellt.Allfällige erforderliche Darlehen werden von der KEG aufgenommen. Diese Darlehen rechnennach dem Stabilitätspakt nicht zum Maastricht-Defizit.Um aus steuerlicher Sicht die erforderliche Rechtssicherheit zu erhalten, werden von Leitner+ Leitner Anfragen an die zuständigen Finanzämter gestellt. Leitner + Leitner werden vonder <strong>Gemeinde</strong> nach Aufwand entschädigt.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag abzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr


112 Stimmenthaltungen: Chalupar, HoffelnerPunkt 5) KEG Aufgabenausgliederung BeschlusskorrekturAufgrund der bereits erfolgten Firmenbucheintragung der KEG sind nun die Folgebeschlüsseim <strong>Gemeinde</strong>rat zu fassen. Es ist eine Klarstellung des Wortlautes hinsichtlich des BeschlussesÜbertragung von Aufgaben auf einen ausgegliederten Rechtsträger vom 9.5.2006 erforderlich.Für die Anwendung der Steuerbegünstigungen des Art 34 Budgetbegleitgesetz (BBG) 2001 istnämlich erforderlich, der KEG sachlich abgrenzbare Bereiche als Aufgaben zu übertragenen. IZmder Sporthalle, der Stockschützenhalle und der Errichtung von Hort, Krabbelstube bzw Kindernestmit Eltern-Kind-Zentrum lautet die übertragene <strong>Gemeinde</strong>aufgabe:Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Mehrzwecksporthallen undStocksportanlagen sowie von Kleinkindbetreuungseinrichtungen.Es soll dem Eltern-Kind-Zentrum im dreistöckigen Bezirksgerichtsgebäude lediglich ein Raumzur Verfügung stehen, sodass die Nutzfläche unter 20 % der Gesamtnutzfläche des Gebäudesliegt. Entsprechend einer Erledigung des BMF bleibt Art 34 Budgetbegleitgesetz (BBG) 2001(zur Gänze) anwendbar, wenn das übertragene Grundstück nur geringfügig, dh zu weniger als 20% für andere als mit der Übertragung von Aufgaben verbundene Zwecke verwendet wird. Folglichist hinsichtlich des geplanten Eltern-Kind-Zentrums keine Aufgabenausgliederung erforderlich,um die Steuerbegünstigungen nach Art 34 BBG 2001 in Anspruch nehmen zu können. Dasgleiche gilt auch für die Einrichtung einer Bibliothek.Ein zweites Elternkindzentrum wird von der <strong>Gemeinde</strong> nicht errichtet, da die ÖVP-Fraktion in derZwischenzeit eines gegründet hat.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss vom 9.5.2006 dahingehend abzuändern, dassdie Übertragung der <strong>Gemeinde</strong>aufgabe folgende Formulierung erhält: Errichtung und Verwaltungder Gebäudeinfrastruktur von Mehrzwecksporthallen und Stocksportanlagen sowie vonKleinkindbetreuungseinrichtungen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr2 Stimmenthaltungen: Chalupar, HoffelnerPunkt 6) KEG Darlehensaufnahmea) Zustimmung zur Darlehensaufnahme durch die KEGLaut Gesellschaftsvertrag bedarf gem. Punkt 5.4 bedarf die Darlehensaufnahme im Vorhineinder Zustimmung durch die Kommanditistin (zustimmungspflichtige Geschäfte):Aufnahme von Darlehen, Krediten oder Barvorlagen, außerdem ist die KEG gem. Punkt 11.1 des


12Gesellschaftsvertrages an die Zustimmung der Kommanditistin zu Geschäftsführungsmaßnahmengemäß Punkt 5. sowie die Ausübung des Weisungsrechtes der Kommanditistin gebunden.Die Darlehensaufnahme bedarf unbeschadet der Vorschriften der OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 inder jeweils geltenden Fassung (OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung) über die Zuständigkeit zur Vertretungder Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems nach außen zu ihrer Wirksamkeit darüber hinaus derBeschlussfassung bzw. Zustimmung durch jenes <strong>Gemeinde</strong>organ, das auf Grund der Bestimmungender OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung zur Beschlussfassung über die betreffende Geschäftsführungsmaßnahmezuständig wäre, wenn die betreffende Geschäftsführungsmaßnahme von der <strong>Gemeinde</strong>selbst zu treffen wäre.In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 19.6.2006 wurde grundsätzlich die Vergabe an den Billigstbieterbeschlossen: Das Darlehen wird von der in Gründung begriffenen gemeindeeigenen Kommanditerwerbsgesellschaftaufgenommen, wobei sich die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Kremsals Kommanditistin einer Garantieerklärung zur ordnungsgemäßen und vollständigen Rückzahlungzuzüglich aller Zinsen, Provisionen, Spesen und Nebenkosten verpflichten muss.Die <strong>Gemeinde</strong> ist gesetzlich verpflichtet, dem Billigstbieter den Zuschlag zu erteilen.Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Zustimmung zu erteilen, dass die KEG dieses Darlehenaufnimmt.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;16 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ3 Stimmenthaltungen: Grüneb) Genehmigung der GarantieerklärungDie Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat Kenntnis davon, dass die Verein zur Förderungder Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG beabsichtigt, ein Darlehenin der Höhe von EUR 425.250, mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei der BAWAG P.S.K.AG aufzunehmen. In Anbetracht ihrer Position als Gesellschafterin (Kommanditistin) der Vereinzur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG gibt dieMarktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems nachstehende Garantieerklärung ab:Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems übernimmt hiermit Ihnen gegenüber die unwiderrufliche,unkündbare Garantie für die ordnungsgemäße und vollständige Rückzahlung des aufgenommenenDarlehensbetrags zuzüglich aller anfallenden Zinsen, Provisionen, Spesen und sonstigerNebenkosten bis zum Höchstbetrag von EUR 425.250,--.Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems verpflichtet sich daher, auf erste, mittels eingeschriebenenBriefes zu erfolgende Anforderung unter Verzicht auf alle Einwendungen und Einreden ausdem Grundgeschäft den Höchstbetrag bzw. Teile davon innerhalb von 8 Tagen, gerechnet vomTage der Postaufgabe, an die BAWAG P.S.K. abzugs- und spesenfrei auf ein von der BAWAGP.S.K. bekannt zugebendes Konto zu überweisen. Im Falle der Anforderung von Teilbeträgenvermindert sich der Höchstbetrag im selben Ausmaß.


13Die Garantie erlischt, sobald die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>a. d. Krems & Co KEG ihre vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber zur Gänze erfüllthat, spätestens aber am 31.12.2021, unabhängig davon, ob diese Erklärung zurückgegebenwird oder nicht.Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Garantieerklärung (einschließlich dieserKlausel) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle aus dieser Garantieerklärungallenfalls entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d.Krems örtlich zuständige Gericht.Diese Erklärung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 85 Abs 3 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung1990 und wird erst mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung rechtswirksam.Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegende Garantieerklärung zu genehmigen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;16 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ3 Stimmenthaltungen: GrünePunkt 7) OÖ. <strong>Gemeinde</strong>-Gleichbehandlungsgesetz - Bestellung einer KoordinatorinDa die im § 30 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>-Gleichbehandlungsgesetz für die Koordinatorin festgelegtesechsjährige Funktionsdauer Ende Juni 2006 abgelaufen ist, ist vom <strong>Gemeinde</strong>rat wiederum eineKoordinatorin für einen Zeitraum von sechs Jahren zu bestellen. Seitens des Amtes wird für dieseFunktion Sonja Emrich vorgeschlagen.Der Bürgermeister stellt den Antrag, Sonja Emrich für weitere sechs Jahre als Gleichbehandlungskoordinatorinzu bestellen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.Punkt 8) Nachwahlen in Ausschüsse nach dem Ausscheiden von Ing. Manfred KrennDa die ÖVP-Fraktion abwesend ist, wird dieser Punkt vertagt.Punkt 9) Heizkostenzuschuss Änderung der Gewährungsrichtlinien


14Der Ausschuss für Soziales und Generationen stellt den Antrag, die Berechnungsgrundlage derUnterstützung von Personen mit niedrigem Einkommen (Heizkostenzuschuss) an die Berechnungsgrundlagedes Landes OÖ anzugleichen. Der Unterstützungsbeitrag der <strong>Gemeinde</strong> soll nurdann herangezogen werden, wenn kein Heizkostenzuschuss des Landes gewährt wird.Derzeitige Grundlage für die Gewährung einer Unterstützung:Monatliches Bruttoeinkommen (Pension) aller im Haushalt lebenden Personen.+ ev. gewährte Wohnbeihilfe- Miete (ohne BK und Heizkosten)darf den Ausgleichzulagenrichtsatz für das jeweilige Jahr nicht übersteigen.Grundlage Land OÖ.:Monatliches Nettoeinkommen (Pension) aller im Haushalt lebenden Personen darf den Ausgleichzulagenrichtsatzfür das jeweilige Jahr nicht übersteigen.Bei Überschreitung des Richtsatzes um bis zu maximal 50 Euro, wird die Hälfte des Unterstützungsbeitragesgewährt.Unterstützungsbeiträge:Der Unterstützungsbeitrag der <strong>Gemeinde</strong> beträgt derzeit für alleinstehende Personen Euro 65,00und für jede weitere im Haushalt lebende Person Euro 30,00.Der Unterstützungsbeitrag des Landes betrug 2005 (pro Wohnung) Euro 150,00.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gestellten Antrag abzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.Punkt 10) Genehmigung des Protokolls des Prüfungsausschusses vom 12.6.2006Prüfungausschussobmann Hauhart bringt das Protokoll des Prüfungsausschusses vom 12.6.2006dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis.Punkt 11)Erhöhung der Zustellpreise für Essen auf RädernLaut Information des Sozialhilfeverbandes Linz-Land werden die Portionspreise des Bezirksaltenheimes<strong>Neuhofen</strong> an der Krems an die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems bzgl. Essen aufRädern von netto 4,545 auf netto 4,909 ab 1. Jänner 2007 erhöht. Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>an der Krems schließt sich dieser Erhöhung an.Leider konnte Essen auf Rädern in den letzten Jahren nicht kostendeckend geführt werden (2005:Abgang 6.336,--/ 2004: Abgang 7.776,--). Die Portionspreise der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>an der Krems sind und werden den Einkaufspreisen vom Bezirksaltenheim angepasst. Seit01.01.2006 wird ein fixer Zustellpreis von netto 0,91 je Essenszustellung eingehoben. Aufgrund


15der sehr moderaten Höhe des Zustellpreises können laufende Ausgaben, wie Kosten des Fahrzeuges,des Personal und Versicherungen bei weitem nicht gedeckt werden. Seitens des Landes OÖ.besteht jedoch die Forderung, privatrechtliche Entgelte kostendeckend einzuheben.Somit wird seitens des Amtes vorgeschlagen, den Zustellpreis von netto 0,91 je Zustellung aufnetto 1,45 je Zustellung ab 1. Jänner 2007 zu erhöhen. Das würde bedeuten, dass brutto proPortion 7,-- (das ist inkl. Zustellkosten) ab 01.01.2007 fällig werden. Diese Erhöhung würde beieiner gleich bleibenden Anzahl von Portionen eine Kostendeckung ermöglichen.Für die Folgejahre wird eine Indexanpassung der Zustellpreise vorgeschlagen. Ausgangsindexwird der VPI 2000 Stand 08/2006 sein. Jährlich mit September erfolgt die Berechnung für denLieferzeitraum Jänner bis Dezember des nächsten Jahres, wobei eine Erhöhung erst mit Erreichungvon vollen 5 Cent durchgeführt wird.Aufgrund der sehr angespannten finanziellen Lage als Abgangsgemeinde, bzw. aufgrund diverserAufforderungen des Landes OÖ, wäre eine Anhebung der Zustellgebühren ab dem Jahr 2007 dringendnotwendig.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Preis pro Zustellung für die Aktion Essen auf Rädernvon netto 0,91 auf netto 1,45 ab 1. Jänner 2007 zu erhöhen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.Punkt 12) Genehmigung des Nachtragsvoranschlags 2006Der Nachtragsvoranschlag wirdA)Im ordentlichen Nachtragsvoranschlagin den Einnahmen mit 6.453.700,00(gegenüber 6.601.000,00 Einnahmen im ord. Voranschlag)in den Ausgaben mit 7.028.500,00(gegenüber 6.926.500,00 Ausgaben im ord. Voranschlag)FEHLBEDARF: 574.800,--B)Im außerordentlichen Nachtragsvoranschlagin den Einnahmen mit 7<strong>22</strong>.200,00(gegenüber 539.100,00 Einnahmen im ao. Voranschlag)in den Ausgaben mit 980.400,00(gegenüber 657.900,00 Ausgaben im ao. Voranschlag)FEHLBEDARF: 258.000,--


16festgesetzt.Der Bericht bzgl. der Änderungen im ordentlichen bzw. im außerordentlichen Haushalt liegt demNachtragsvoranschlag bei.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag zu genehmigen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr1 Stimme dagegen: Chalupar1 Stimmenthaltung: HoffelnerPunkt 13) Kreditübertragung Verkaufserlös Brucknerstraße 2Gemäß § 15 Abs. 1 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung, GemHKRO,LGBl. Nr. 69/2002 obliegt die Verwendung von Voranschlagsbeträgen für andere als im <strong>Gemeinde</strong>voranschlagvorgesehene Zweckbestimmungen (Kreditübertragung) der vorherigen Beschlussfassungdurch den <strong>Gemeinde</strong>rat.Aufgrund des Verkaufes des Wohngebäudes Brucknerstraße 2 verzeichnet die Buchhaltung einenErlös von 155.000,-- auf einem Einnahmekonto des außerordentlichen Vorhabens Brucknerstraße2. Dieser muss lt. § 79 der GemHKRO verwendet werden. Das heißt, der Veräußerungserlösist dem Vermögen zur Erhaltung seines Wertes oder der Schuldentilgung zuzuführen. Als Zuführungdes Veräußerungserlöses zum Vermögen zur Erhaltung seines Wertes ist der Erwerb gleichartigenVermögens anzusehen (Auszug aus Absatz 1 und 2). Weiters kann der Verkaufserlös zurDeckung von Abgängen im außerordentlichen Haushalt Verwendung finden (Auszug Absatz 3).Dieser Verkaufserlös von 155.000,-- soll für das Projekt Sanierung Kirchengasse 6 angesetztwerden und auf dieses Projekt übertragen werden.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Verkaufserlös der Liegenschaft Brucknerstraße 2 von 155.000,-- lt. § 15 Abs. 1 der OÖ GemHKRO i.d.g.F. an das Projekt Sanierung Kirchengasse 6zu übertragen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr2 Stimmen dagegen: Chalupar, HoffelnerPunkt 14)Sanierung B 139 Genehmigung des Übereinkommens mit dem Land OÖ. betr. GehsteigeDer Bürgermeister bringt das mit dem Land Oberösterreich bezüglich Erneuerung der Gehsteigeim Ortsgebiet dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis. Eine Kopie liegt als Bestandteil desProtokolls bei.Die Erneuerungskosten der Gehsteige werden auf 160.000,-- geschätzt. Die Marktgemeinde<strong>Neuhofen</strong> hat davon 50 % zu tragen. Es ist geplant,den Gehsteigbelag einzufärben. Die Mehrkos-


17ten dafür betragen 60.000,--. Diese Ausgaben werden eventuell von Seiten des Landes gefördert.Falls keine Förderung gewährt wird, kann die Einfärbung nicht gemacht werden.<strong>GR</strong> Mayr bezweifelt, dass die Erneuerung der gesamten Gehsteige notwendig ist.Der Bürgermeister stellt den Antrag, das vorliegende Übereinkommen zu genehmigen.Punkt 15)Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;14 Stimmen dafür: SPÖ1 Stimme dagegen: Mayr4 Stimmenthaltungen: FPÖ, Chalupar, HoffelnerVerkauf von <strong>Gemeinde</strong>grund an die Ferngas AG, Reduzierstation Sportallee Genehmigungdes Kaufvertrages(Lageplan von DI Haydinger wird präsentiert)Im Zuge der Planung der Stockbahnenhalle vor der Sauna wurde mit der Ferngas AG wegen e-ventueller Leitungsverlegungen gesprochen und dabei festgestellt dass, das Gebäude der Reduzierstation(7,5 x 3,5 m) seit mehr als 25 Jahren auf <strong>Gemeinde</strong>grund pachtfrei besteht.Die Ferngas AG möchte die im Plan dargestellte Fläche mit 210 m² um 20.000,- kaufen.Die Vermessung und die Vertragskosten übernimmt die Käuferin.Das Zauntor wird von der Ferngas erneuert, die <strong>Gemeinde</strong> hat des Zufahrtsrecht für das FZZ.Das zweite Tor im hinteren Bereich zum FZZ errichtet die <strong>Gemeinde</strong>.Die Verlegung der Leitungen für den Neubau der Stockbahnenhalle kann von der Ferngas AGkostenlos übernommen werden, sozusagen als Ausgleich für 25 Jahre kostenlose Grundbenützungund wird die <strong>Gemeinde</strong> dafür weiterhin die Rasenpflege durchführen.Der Bürgermeister bringt den in gegenständlicher Angelegenheit vorliegenden Kaufvertrag dem<strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis (dieser liegt in Ablichtung als Bestandteil des Protokollsbei) und stellt den Antrag auf Genehmigung.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;18 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr, Hoffelner1 Stimme dagegen: ChaluparPunkt 16)Raumordnungsverfahren Flächenwidmungsplan und örtl. Entwicklungskonzepta) Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.45, Schütte-Kremstalstraße,Erweiterung Betriebsbaugebiet, Grundsatzbeschluss(Planung wird gezeigt)Die Fa. Schütte Druckfarben, Kremstalstraße 77, ersucht für einen dringend notwendigen Ausbaudes Standortes um die Erweiterung des Betriebsbaugebietes gemäß beiliegender Planung Rich-


18tung Norden ca. 2000 m² im Sinne des ÖEK Siedlungskonzeptes und nach Osten für Abstellplätzebzw. private Verkehrsflächen ca. 300 m².Die Grundeigentümer Waldl und Schnell erklären mit beiliegendem Schreiben dass ein Infrastrukturentgeltzur Verfügung gestellt wird.Erhebungsblatt (Beilage 1) und fachliche Beurteilung des Planverfassers team m (Beilage 2) werdenzur Kenntnis gebracht.Der Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung für die geplante Umwidmung, diebeschlossenen privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung des Infrastrukturentgeltes sindeinzuhalten.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderungzu fassen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.b) Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.62, Waldl/Schnell-Kremstalstraße,Erweiterung Mischbaugebiet und Wohngebiet, Grundsatzbeschluss(Planung wird präsentiert)Die Familie Waldl-Schnell hat um die Erweiterung von Baulandwidmungen angesucht, Grünlandin Mischbaugebiet ca. 300 m² und Wohngebiet ca. 180 m².Geplant ist östlich der Waschanlage die Errichtung eines Gebäudes, für die Unterbringung derPKW Staubsaugerplätze und als Hackgutlager für die Heizung, welches gleichzeitig einen LärmundSichtschutz zum Wohngebiet darstellen soll.Weiters soll die Wohnparzelle vergrößert werden, als Abrundung bzw. Begradigung der Widmungsgrenzebis zum Gehweg.Die Grundeigentümer Waldl und Schnell erklären mit beiliegendem Schreiben dass ein Infrastrukturentgeltzur Verfügung gestellt wird.Erhebungsblatt (Beilage 1) und fachliche Beurteilung des Planverfassers team m (Beilage 2) werdenzur Kenntnis gebracht.Der Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung für die geplanten Umwidmungen, diebeschlossenen privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung des Infrastrukturentgeltes sindeinzuhalten.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderungzu fassen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.


19c) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.66/1.9, Unimarkt-Linzerstraße,Mischbaugebiet in Geschäftsbaugebiet, Grundsatzbeschluss(Planung wird präsentiert)Die Fa. Unimarkt hat seit 1996 in der Linzerstraße 24, auf dem Grundstück von Frau Kemetmüller,einen Lebensmittelmarkt mit 550 m² Verkaufsfläche. Wegen der beabsichtigten Vergrößerungim Lager und Verkaufsbereich wird um die Ausweisung als Gebiet für Geschäftsbauten ersucht.Seit der Novelle des OÖ. Raumordnungsgesetzes 2005 gelten Handelsbetriebe über 300 m² Verkaufsflächeals Geschäftsbauten.Erhebungsblatt (Beilage 1) und fachliche Beurteilung des Planverfassers team m (Beilage 2) werdenzur Kenntnis gebracht.Die geplante Erweiterung trägt auch zur Sicherung der Nahversorgung von <strong>Neuhofen</strong> bei.Der Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung für die geplante Umwidmung.Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderungzu fassen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;17 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ, Mayr1 Stimme dagegen: Chalupar1 Stimmenthaltung: Hoffelnerd) Flächenwidmungsplan u. ÖEK Änderung Nr. 4.56/1.7, Angerschmid-Eichbergweg,Wohngebiet in Mischbaugebiet, Genehmigung(Planung wird präsentiert)Der Grundsatzbeschluss wurde in der 19. <strong>GR</strong> Sitzung vom 6.4.2006 gefasst.Nach dem Grundsatzbeschluss hat die Familie Nussbaumer ihr Ansuchen zurückgezogen, somitbetrifft die Änderung nur die Parzelle Angerschmid.Die Verständigung erfolgte in der Zeit vom 19.6. bis 16.8.2006 und haben wir folgende Stellungnahmendazu erhalten:Land OÖ. örtliche Raumordnung (Beilage 3) Umwidmung kann vom raumordnungsfachlichenStandpunkt nicht unterstützt werden, wegen möglicher gegenseitiger Beeinträchtigungen, mangelnderEntwicklungsmöglichkeiten, Beispielsfolgen u.a.Brigitte Schläger (Beilage 4) Bedenken wenn ein derartiges Gewerbeunternehmen errichtetwird. Die Lebensqualität soll erhalten bleiben.Wirtschaftskammer OÖ (Beilage 5) Änderungen werden befürwortet.Landwirtschaftskammer OÖ. (Beilage 6) keine Einwendungen.


20Festgestellt wird dass grundsätzlich Mischbaugebiet neben Wohngebiet raumordnungsrechtlichdenkbar ist. Gegenseitige Beeinträchtigungen zwischen Wohn- und Gewerbenutzung sollten durcheine vorsorgliche Betriebsführung zu vermeiden sein. Bei der Betriebsstättengenehmigung soll besonderesAugenmerk auf diese vorsorgliche Betriebsführung gelegt werden.<strong>GR</strong> Chalupar gibt zu bedenken, dass rundherum Wohngebiet gewidmet ist. Eine Umwidmung inMischbaugebiet ist den Bürgern dort nicht zumutbar. Raumordnungsmaßnahmen sind nicht aufeinzelne Besitzer zuzuschneiden.Der Amtsleiter führt dazu aus, dass die Emissionsbeschränkungen dem angrenzenden Wohngebietentsprechen müssen.Der Raumordnungsausschuss hat dazu keine mehrheitliche Empfehlung abgegeben.Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu genehmigen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;16 Stimmen dafür: SPÖ (ohne Tripolt), FPÖ, Mayr3 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner, Tipolte) Flächenwidmungsplan- u. ÖEK Änderung Nr. 4.63/1.8, Kirchmayr-Imhoffstaße,Baulanderweiterung, Grünland in Betriebsbaugebiet, Genehmigung(Planung wird präsentiert)Der Grundsatzbeschluss wurde in der 21. <strong>GR</strong> Sitzung vom 19.6.2006 gefasst.Ein Bürger-Informationsabend für die Betroffenen mit Diskussionsmöglichkeit fand am11.9.2006 gemeinsam mit dem Raumordnungsausschuss statt, dabei wurde mit einer Nachbarinund Vertretern der Fa. Weratschnig über ev. Hochwassergefahren des Dambaches gesprochen.Die Verständigung erfolgte in der Zeit vom 24.7. bis 20.9.2006 und haben wir folgende Stellungnahmendazu erhalten:Land OÖ. örtliche Raumordnung (Beilage 3) fehlt nochNaturschutz (Beilage ..) fordert Grünzug entlang des Dambaches, sonst positivGewässerbezirk (Beilage ..) derzeit keine Zustimmung, Fläche war 2002 überflutet, Gefahrenzonenplanist abzuwartenFischereirevier (Beilage ..) Dambach Uferbetretungsrecht ist weiterhin zu gewährleisten, es darfzu keinen schädigenden Einflüssen für das Wasser kommenWirtschaftskammer OÖ (Beilage ..) Änderungen werden befürwortet.Landwirtschaftskammer OÖ. (Beilage ..) keine Einwendungen.OÖ. Ferngas AG Leitungsnetz nicht betroffenEnergie AG OÖ. keine Einwände, Hinweis auf StromversorgungFuchs Elisabeth u. Otto (Beilage) Hinweis auf Dambach-Hochwasser, Flussbett verbreitern,keinesfalls verschmälern, Aufschüttungen sind zu vermeiden.


21Wassner Klement (Beilage ..) spricht sich wegen Hochwassergefahr gegen Bodenversigelungund Anschüttung aus und fühlt sich in der Nacht durch Lärm belästigt (LKW Verkehr, Rückfahrtsignal)nur die neue Zufahrt in die Au wäre positiv. Empfiehlt an der B139 zu erweitern.Der Infrastrukturbeitrag wird in Forum einer Straßenerrichtung geleistet. Es fließt kein Bargeld,die Leistung entspricht jedoch dem Wert, der als Infrastrukturbeitrag entrichtet werden müsste.Der Raumordnungsausschuss hat noch keine Empfehlung abgeben können weil bei der letztenSitzung noch nicht alle Stellungnahmen vorgelegen sind.Am 26. September ist folgende Stellungnahme der Abteilung Wasserwirtschaft eingelangt:Der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.63 kann derzeit seitens der Abteilung Wasserwirtschaftnicht zugestimmt werden. Die Planungsfläche wurde durch das Hochwasser der Krems im Jahr2002 überflutet. Für die Krems wird aktuell ein Gefahrenzonenplan ausgearbeitet, der bis Jahresende2006 vorliegen wird. Um eine klare Aussage in Bezug auf den § 21 OÖ. ROG 1994 treffenzu können, sind diese Ergebnisse abzuwarten.Man darf in den ausgewiesenen Hochwassergebieten nur unter strengen Auflagen des LandesBauwerke errichten.Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu genehmigen.Die SPÖ-Fraktion stellt den Zusatzantrag, die Zustimmung zur Flächenwidmungsplanänderung -unter der Bedingung, dass die Auflagen des Landes eingehalten werden - zu erteilen.Beschluss: Der Antrag und der Zuatzantrag werden einstimmig von den in beschlussfähigerAnzahl anwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.Punkt17) Änderungen von öffentlichem Gut, Straßen und Wegea) Grundtausch im Bereich Wendehammer Arnulfweg 19(Lageplan wird präsentiert)Die Familie Schnell/Waldl und die neuen Eigentümer der Parzellen 118/31+32 ersuchen zur Verbesserungder Bebaubarkeit bzw. Gartennutzung das einspringende Grundstückseck zu begradigenbzw. mit dem Wendehammer zu tauschen.Gemäß beiliegender Vereinbarung und der Vermessungsurkunde DI Stöger vom 12.7.2006 GZ253, werden die Trennstücke (1)(2) mit 30 m² vom öffentlichen Gut 120/14 abgetrennt und denGrundstücken 118/31 und 118/32 zugeschrieben. Die <strong>Gemeinde</strong> erhält dafür die Trennstücke(3)(4) mit 26 m² bzw. den Gehweg 118/30 mit 62 m² der uns vor kurzem abgetreten wurde.Die Wendemöglichkeit für PKW und Schneepflug bleibt erhalten und wird die Änderung vomBau- und Raumordnungsausschuss befürwortet.


<strong>22</strong>Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Trennstücke (1)(2) mit 30 m² vom öffentlichen Gut120/14 abzutrennen und den Grundstücken 118/31 und 118/32 zuzuschreiben. Die <strong>Gemeinde</strong> erhältdafür die Trennstücke (3)(4) mit 26 m² bzw. den Gehweg 118/30 mit 62 m².Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.b) Mängel-Korrektur der Verordnung Umlegung Grabenstraße-Julianabergstraße(Lageplan wird gezeigt)Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung vom 21.9.2005 die Verordnung über die Umlegung der Grabenstraßebeschlossen. Dazu hat die Baurechtsabteilung des Landes OÖ. textliche Mängel festgestellt,welche nun korrigiert und behoben werden mit der folgenden neuerlichenVERORDNUNGbetreffend die Umlegung einer öffentlichen StraßeDer <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> hat am 28. September 2006 gemäß § 11 Abs. 1,3 und 5 sowie § 8 Abs. 2 Z. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2Z. 4 und 43 der Oö. GemO 1990 beschlossen:§ 1Zur Verbesserung der Verkehrsführung wird die Einmündung der Grabenstraße in die Julianabergstraßegemäß dem Teilungsplan des DI. Loidolt vom 10.07.2005, GZ 4521/04 verlegt.Der neu hergestellte Teil dieser Straße (Teilflächen Nr. 1,2) wird dem Gemeingebrauch gewidmetund als <strong>Gemeinde</strong>straße eingereiht.Der verbleibende Teil der alten Straße (Teilfläche von 256/3) wird dem Gemeingebrauch gewidmetund als Fußgängerweg eingereiht. Gleichzeitig wird die bisherige Einreihung (<strong>Gemeinde</strong>straße)aufgehoben. Die Umreihung wird erst bei Verkehrsübergabe der neuen Straße bzw. des neuenStraßenabschnittes wirksam.Die nicht mehr benötigten Teile der alten Straße werden, weil sie für den Gemeingebrauch infolgeder Umlegung entbehrlich geworden sind, aufgelassen. Die Auflassung wird jedoch erst mit derVerkehrsübergabe der neuen Straße bzw. des neuen Straßenabschnittes wirksam.§ 2Die genaue Lage dieser Straße ist aus dem Lageplan im Maßstab 1 : 250 zu ersehen, der beim<strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vorErlassung dieser Verordnung durch vier Wochen im <strong>Gemeinde</strong>amt zur öffentlichen Einsichtnahmeaufgelegen ist.§ 3Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. GemO 1990 durch 2 Wochen kundgemacht undwird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.Die ursprüngliche Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 21.9.2005 wird aufgehoben.Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Verordnung zu genehmigen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahl


23anwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.c) Abtretung Zufahrt Vogleder/Ditzlmüller(Lageplan wird vorgelegt)Mit Schreiben vom 6. Juli 2006 haben wir beim Land OÖ. um die Aufnahme der Hofzufahrt zumVolgedergut ins Güterweg-Förderungsprogramm ersucht.Dazu hat das Land OÖ. im Brief vom 13. Juli, eingelangt am 19.7. mitgeteilt dass unser Anliegenin Evidenz genommen wird, aber wegen der großen Anzahl von bereits vorliegenden Ansuchen,kann frühestens 2009 wieder mit der Abteilung BauE Kontakt aufgenommen werden.Durch den geplanten Abbruch und Neubau auf der Liegenschaft Ditzlmüller, Dambach 10, sollaber kurzfristig die bestehende Zufahrt laut Plan verlegt werden.Die Grundeigentümer Ortbauer und Ditzlmüller sind bereit gemäß beiliegendem Teilungsplansamt Vereinbarung, die Trennstücke 6,7,9,11 und das Grundstück 551/2 mit insgesamt 435 m²kostenlos in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> zu übertragen.Davon hat die Familie Schachner ca. 100 m² vor ihrem Grundstück 180/1 asphaltieren lassen,deshalb kann von diesen kein Anliegerbeitrag für die Straße geleistet werden.Die Familie Ortbauer besteht vorher auf die Zusicherung der Güterweg-Förderung für die Hofzufahrt.Die Vermessungs- und Verfahrenskosten übernehmen die Herren Ditzlmüller.Der Aushub samt Unterbau des neuen Straßenstückes soll in den nächsten Wochen hergestelltwerden.Straßenbau Kostenschätzung:Unterbau und Asphalt jeweils ca. 7.000,- also insgesamt ca. 14.000,-Anliegerleistung Ditzlmüller:Unterbau und Asphalt 2 x 1.619,- insgesamt 3.238,-Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorgetragene Vorgangsweise zu genehmigen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.Punkt 18)Antrag der ÖVP-Fraktion: Umfahrung <strong>Neuhofen</strong> weitere VorgangsweiseDie Abteilung Strategische Straßenplanung und Netzausbau hat im Frühjahr 2006 dem Bürgermeisterdie Ergebnisse der Überprüfung der möglichen Umfahrungsvarianten genauestens erörtertund auch in schriftlicher Form übergeben. Seither wurde in Richtung Verwirklichung nichts mehrunternommen. Die ÖVP-Fraktion fordert nun die rasche Verwirklichung der Umfahrung für<strong>Neuhofen</strong>.Da sich bei der Untersuchung nur die ortsnahe Trasse (= vom Land auch als Variante 1 bezeichnet)als genehmigungsfähig herausgestellt hat, stellt die ÖVP-Fraktion den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>-


24rat möge dieser Variante zuzustimmen, damit sofort mit den konkreten Planungen begonnen werdenkann.Der Bürgermeister führt dazu aus, dass die Umfahrungsvarianten im Juli der Bevölkerung präsentiertwurden. Nun gibt es einen Gesprächstermin mit den Fraktionen beim Land Oberösterreicham 13. Oktober 2006. Dann wird der Ausschuss beraten, anschließend der <strong>Gemeinde</strong>rat.Der Bürgermeister hofft auf eine breite Zustimmung zu einer Variante, die sich herauskristallisiert.GV Strauß erklärt, dass laut Auskunft des Planungsbüros Axis noch wichtige Daten zur Entscheidungsfindungfehlen.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag der ÖVP-Fraktion abzustimmen.Punkt 19)Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern abgelehnt;3 Stimmen dafür: FPÖ, Mayr2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Hoffelner14 Stimmen dagegen: SPÖAntrag der ÖVP-Fraktion: Sanierung Sauna weitere VorgangsweiseDie weitere Vorgangsweise wurde unter Punkt 1 erörtert.Punkt 20)Antrag der ÖVP-Fraktion: Abschaffung des InfrastrukturbeitragesDie ÖVP-Fraktion stellt den Antrag, den eingeführten Infrastrukturbeitrag wieder abzuschaffen.Begründung: es wird immer schwieriger, Betriebe in <strong>Neuhofen</strong> anzusiedeln, da sich die Grundpreisein <strong>Neuhofen</strong> um 11 Euro erhöhen siehe Umwidmung Betriebsbaugebiet für Firma WeratschnigGV Hauhart schlägt vor, die Angelegenheit im Ausschuss zu diskutieren. Es ist zu überdenken,ob nicht die Bemessungsgrundlage abzuändern ist. Die Aufschließungskosten für ein Grundstücksind unabhängig von dessen Ausmaß.Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Antrag der ÖVP-Fraktion abzustimmen.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern abgelehnt;1 Stimmenthaltung: Hauhart18 Stimmen dagegen: SPÖ, Grüne, Irndorfer


25Punkt 21)Antrag der Grünen: Forderung nach einem gesicherten Zugang zu den BahnsteigenDie Grünen stellen den Antrag, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> ein Ansuchen an die ÖBB sendet, indem ein gesicherter Zugang zu den Bahnsteigen gefordert wird.Begründung:Für jene Schüler und Pendler, die mit dem Zug täglich nach Traun, Linz, Kremsmünster oderSchlierbach pendeln, beginnt wieder eine abenteuerliche Zeit, nämlich der Gang zum Bahnsteig,da es auf dem so stark frequentierten Bahnhof wie dem in <strong>Neuhofen</strong> keinen unterirdischen oderoberirdischen Zugang zum Bahnsteig gibt.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.Punkt <strong>22</strong>)Antrag der Grünen: Teilnahme an GV-Sitzungen seitens FPÖ und GrüneDie Grünen ziehen den Antrag zurück. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.Punkt 23)Verleihung von Ehrenzeichen in Gold an Mitglieder der Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong>Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong> ersucht um Verleihung von Ehrenzeichen in Gold an ihreMitglieder- Franz Aumair sen.- Johann Kranawetter- Karl LederhilgerDie drei Feuerwehrmänner sind seit 1951 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong>. DieVerleihung soll bei der diesjährigen Vollversammlung am Freitag, 17. November 2006 stattfinden.Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Verleihung zu beschließen.Beschluss: Der Antrag wird einstimmig von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen.Punkt 24)Allfälligesa) Prüfung durch den Prüfungsausschuss


26<strong>GR</strong> Chalupar kirtisiert, dass die Prüfung seitens des Prüfungsausschusses in einem Tagesordnungspunktder letzten Prüfungsausschusssitzung nicht möglich war, weil die Unterlagen vomAmt nicht zur Verfügung gestellt wurden.Der Amtsleiter führt dazu aus, dass der Prüfungsausschuss vor der Sitzung bekannt geben muss,welche Unterlagen benötigt werden. Der Prüfungsausschuss hat ein Einsichtsrecht in die Akten,während er tagt.b) Bericht im Aktiv<strong>GR</strong> Chalupar kritisiert, dass der Bericht der SPÖ-Fraktion über GV Hagmair in SPÖ-Aktiv nichtin Ordnung ist.c) HalbzeitbilanzGV Hauhart erkundigt sich, von welcher Seite die Halbzeitbilanz des Bürgermeisters finanziertwurde.Der Bürgermeister teilt mit, dass die Broschüre aus dem <strong>Gemeinde</strong>budget bezahlt wurde.d) OktoberfestDer Bürgermeister gibt eine Einladung des Harley-Davidson-Vereins zum Oktoberfest am30. September 2006 in den Räumlichkeiten der Gumpenhub weiter.e) KulturherbstFolder wurden an sämtliche <strong>GR</strong>-Mitglieder ausgeteilt. Die erste Veranstaltung findet am19. Oktober um 16.00 Uhr statt.Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 21.55 Uhr.


27___________________________Schriftführerin________________________________Vorsitzender____________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied_________________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied____________________________<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedDie gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am_____________________ genehmigt.<strong>Neuhofen</strong>, amBürgermeisterGünter Engertsberger

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