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GR_28092006_22 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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12Gesellschaftsvertrages an die Zustimmung der Kommanditistin zu Geschäftsführungsmaßnahmengemäß Punkt 5. sowie die Ausübung des Weisungsrechtes der Kommanditistin gebunden.Die Darlehensaufnahme bedarf unbeschadet der Vorschriften der OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 inder jeweils geltenden Fassung (OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung) über die Zuständigkeit zur Vertretungder Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems nach außen zu ihrer Wirksamkeit darüber hinaus derBeschlussfassung bzw. Zustimmung durch jenes <strong>Gemeinde</strong>organ, das auf Grund der Bestimmungender OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung zur Beschlussfassung über die betreffende Geschäftsführungsmaßnahmezuständig wäre, wenn die betreffende Geschäftsführungsmaßnahme von der <strong>Gemeinde</strong>selbst zu treffen wäre.In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 19.6.2006 wurde grundsätzlich die Vergabe an den Billigstbieterbeschlossen: Das Darlehen wird von der in Gründung begriffenen gemeindeeigenen Kommanditerwerbsgesellschaftaufgenommen, wobei sich die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Kremsals Kommanditistin einer Garantieerklärung zur ordnungsgemäßen und vollständigen Rückzahlungzuzüglich aller Zinsen, Provisionen, Spesen und Nebenkosten verpflichten muss.Die <strong>Gemeinde</strong> ist gesetzlich verpflichtet, dem Billigstbieter den Zuschlag zu erteilen.Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Zustimmung zu erteilen, dass die KEG dieses Darlehenaufnimmt.Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit von den in beschlussfähiger Anzahlanwesenden stimmberechtigten <strong>GR</strong>-Mitgliedern angenommen;16 Stimmen dafür: SPÖ, FPÖ3 Stimmenthaltungen: Grüneb) Genehmigung der GarantieerklärungDie Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat Kenntnis davon, dass die Verein zur Förderungder Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG beabsichtigt, ein Darlehenin der Höhe von EUR 425.250, mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei der BAWAG P.S.K.AG aufzunehmen. In Anbetracht ihrer Position als Gesellschafterin (Kommanditistin) der Vereinzur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG gibt dieMarktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems nachstehende Garantieerklärung ab:Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems übernimmt hiermit Ihnen gegenüber die unwiderrufliche,unkündbare Garantie für die ordnungsgemäße und vollständige Rückzahlung des aufgenommenenDarlehensbetrags zuzüglich aller anfallenden Zinsen, Provisionen, Spesen und sonstigerNebenkosten bis zum Höchstbetrag von EUR 425.250,--.Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems verpflichtet sich daher, auf erste, mittels eingeschriebenenBriefes zu erfolgende Anforderung unter Verzicht auf alle Einwendungen und Einreden ausdem Grundgeschäft den Höchstbetrag bzw. Teile davon innerhalb von 8 Tagen, gerechnet vomTage der Postaufgabe, an die BAWAG P.S.K. abzugs- und spesenfrei auf ein von der BAWAGP.S.K. bekannt zugebendes Konto zu überweisen. Im Falle der Anforderung von Teilbeträgenvermindert sich der Höchstbetrag im selben Ausmaß.

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