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19 Pathologische Gebührenordnungspositionen

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Seite 1018<br />

4<br />

<strong>19</strong>.2 <strong>Pathologische</strong> Konsiliarpauschalen<br />

<strong>19</strong>210 Konsiliarpauschale<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

– Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

– Entnahme von Material für histologische und zytologische<br />

Untersuchungen,<br />

– In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,<br />

einmal im Behandlungsfall 180 Punkte<br />

Die Gebührenordnungsposition <strong>19</strong>210 ist im Behandlungsfall<br />

nicht neben den <strong>Gebührenordnungspositionen</strong><br />

01600 bis 01602 berechnungsfähig.<br />

Ärztlicher Leistungsanteil<br />

Kostenstelle Beitrag<br />

zur<br />

Leist. in %<br />

Kalk.<br />

Zeit<br />

Min.<br />

Assistenten<br />

A1 A2<br />

Punktzahl<br />

Sprechzimmer 100 7,0 0,0 0,0 117,2<br />

Summe 7 115<br />

Bezug<br />

Prüfzeit 5 Minuten Nur Quartalsprofil<br />

Technischer Leistungsanteil<br />

Kostenstelle Beitrag<br />

zur<br />

Leist. in %<br />

<strong>19</strong> <strong>Pathologische</strong> <strong>Gebührenordnungspositionen</strong><br />

Kalk.<br />

Zeit<br />

Min.<br />

Punktzahl<br />

TL PB<br />

Sprechzimmer 100 8,0 62,1 7,1<br />

Summe 8 60 5<br />

Bezug<br />

Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig, wenn es zwischen<br />

dem Arzt und dem an ihn überwiesenen Patienten zu einer persönlichen<br />

Begegnung und zu einem Gespräch gekommen ist, das sich auf den Grund<br />

der Überweisung bezieht. Die Beratung des Patienten, eine Untersuchung,<br />

die Entnahme von Untersuchungsmaterial und die Besprechung der Untersuchungsergebnisse<br />

sind nicht obligater Leistungsbestandteil, zumal diese<br />

Leistungen je nach Erfordernis des Einzelfalles vorrangig vom überweisenden<br />

Arzt erbracht werden. Wenn aber nach Lage des Falles von dem Arzt, an<br />

den überwiesen wird oder der eine Auftragsleistung durchführt, erwartet<br />

wird, dass er sich ein eigenes fachliches Urteil über die in Anbetracht der<br />

diagnostischen Fragestellung notwendigen Untersuchungsmethoden bildet,<br />

muss er ggf. neben einer Beratung auch eine orientierende Untersuchung

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