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Heike Ellermann: „Malerbücher“

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Sachzuwendungen<br />

44 Euro im Monat<br />

Buchpreis zu nennen. Bei den in der Praxis<br />

oft vorkommenden Tankgutscheinen<br />

musste es beispielsweise heißen: "Gutschein<br />

über 25 Liter Benzin". Angaben<br />

wie "Gutschein über Benzin in Höhe<br />

von 44 €" oder "Gutschein über<br />

25 Liter Benzin, höchstens 44 €"<br />

machten aus dem eigentlich gewollten<br />

abgabenfreien Sachbezug<br />

nur wegen der Betragsangabe einen<br />

steuerpflichtigen Barlohn.<br />

Mit drei Urteilen vom<br />

11.11.2010 hat der Bundesfinanzhof<br />

(BFH) mit solch<br />

„feinsinnigen“ Unterscheidungen<br />

Schluss gemacht.<br />

Nach Ansicht<br />

des höchsten Steuergerichts<br />

kommt es<br />

allein darauf an,<br />

ob der Arbeitgeber<br />

seinem Arbeitnehmereinen<br />

Geldbetrag<br />

oder aber eine<br />

Sache zugesagt<br />

hat. Unbedeutend<br />

ist, wie die<br />

Leistung<br />

anschließender-<br />

Verlagssonderseite<br />

füllt bzw. verschafft wird. Nach der neuen<br />

Rechtsprechung ist es nun nicht mehr<br />

schädlich, wenn auf einem Warengutschein<br />

ein Betrag oder Höchstbetrag angegeben<br />

ist – oder die zugesagte Ware<br />

nicht konkret bezeichnet ist. Ein<br />

begünstigter Sachbezug liegt danach<br />

beispielsweise auch dann vor, wenn<br />

- auf einem Warengutschein nur der<br />

Lieferant (z.B. Supermarkt) und ein<br />

Betrag (natürlich nicht über 44 €)<br />

genannt ist, und der Mitarbeiter<br />

aus dem Sortiment wählen kann;<br />

- auf einem Tankgutschein neben der<br />

Angabe „Treibstoff“ ein Betrag oder<br />

der Höchstbetrag von 44 €<br />

monatlich angegeben ist.<br />

Nach Ansicht des BFH liegt ein Sachlohn<br />

sogar dann vor, wenn der Arbeitgeber<br />

dem Mitarbeiter Bargeld bis zu<br />

44 Euro mit der Auflage gibt, damit<br />

eine zugesagte Sache (z.B. eine Tankung<br />

des privaten Pkw) zu bezahlen. Eine solche<br />

Handhabung dürfte aber zu Nachweisproblemen<br />

führen.<br />

Eine Flasche Sekt ist eine typische<br />

Sachzuwendung und kann dem Arbeitnehmer<br />

steuerfrei übereicht werden<br />

– wenn ihr Wert 44 € nicht übersteigt.<br />

Wir beraten. Persönlich.<br />

Die Unternehmen der FTSP-Gruppe beschäftigen rund 60 hochmotivierte<br />

und fachlich versierte Berufsträger und Mitarbeiter.<br />

Neben den „klassischen“ Leistungen der Jahresabschlusserstellung<br />

und -prüfung, Steuerberatung und der Finanz- und Lohnbuchhaltung<br />

gehört eine intensive Betreuung unserer Mandanten in finanziellen<br />

und organisatorischen Fragen zu unserem Leistungskatalog.<br />

Besondere Schwerpunkte haben wir bei der Gründungs- und<br />

Sanierungsberatung, bei Unternehmen aus dem Bereich der<br />

erneuerbaren Energien sowie bei gemeinnützigen Einrichtungen.<br />

FRISIA-TREUHAND GMBH<br />

Schmädeke & Partner GbR<br />

Bürgerfelder Str. 1 · 26127 Oldenburg<br />

Tel. 0441 96194-0 · Fax 0441 96194-44 „Wir beraten. Persönlich.“<br />

Aus aktuellem Anlass: Spenden für die<br />

Katastrophenhilfe in Japan leichter abziehbar<br />

Normalerweise werden Spenden steuerlich<br />

nur anerkannt, wenn der Spendenempfänger<br />

eine Zuwendungsbestätigung<br />

über die Spende ausstellt.<br />

Bei Zuwendungen bis zu 200,00 € ist<br />

diese formale Bestätigung entbehrlich,<br />

wenn dem Finanzamt (z.B. durch<br />

einen Aufdruck auf der Rückseite<br />

des beim Spender bleibenden Abschnitts<br />

des Überweisungsträgers)<br />

nachgewiesen wird, dass der Spendenempfänger<br />

die Voraussetzungen<br />

für die Steuerbegünstigung der Spende<br />

erfüllt.<br />

Für den Katastrophenfall in Japan hat das<br />

Bundesfinanzministerium nun Erleichterungen<br />

für den Spendenabzug zugelassen.<br />

Als Nachweis für die Unterstützung der<br />

Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe<br />

in Japan genügt - ohne betragsmäßige Be-<br />

„Jeder dritte (!) Steuerbescheid ist falsch“<br />

Wir, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe, erkennen<br />

und beheben die Fehler. Prüfung<br />

des Steuerbescheids<br />

und evtl. Einspruchseinlegung<br />

sind im Mitgliedsbeitrag<br />

enthalten.<br />

Profitieren Sie von der<br />

hohen fachlichen Kompetenz<br />

und der persönlichen<br />

Betreuung in einer<br />

zertifizierten Beratungsstelle.<br />

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durchschnittlich mehrere hundert Euro<br />

Rückerstattung durch rechtzeitige Ab-<br />

Wir sind Ihr Partner in<br />

Lohn- und Einkommensteuerfragen,<br />

bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen<br />

und Unterhaltsleistungen, auch bei Vorliegen von selbstgenutztem<br />

Wohneigentum. Die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften<br />

dürfen die Einnahmegrenze von insgesamt 13.000 bzw. 26.000 Euro nicht<br />

übersteigen. Nur im Rahmen einer Mitgliedschaft.<br />

Beratungsstelle:<br />

Detlev Gronwald · Am Alexanderhaus 68B · 26127 Oldenburg · Telefon 0441-88 51 27<br />

Kostenloses Info-Tel.: 0800-1817616 · E-Mail: info@vlh.de · Internet: www.vlh.de<br />

Ihr Partner in den Bereichen<br />

* Existenzgründungsberatung<br />

(Mitglied der KfW Beraterbörse)<br />

* Betriebswirtschaftliche Beratung<br />

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* Finanzbuchhaltung<br />

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* Bilanzierung / Abschl usserstellung<br />

*Steuererklärungen<br />

Jörg Hinrichs<br />

Steuerberater<br />

www.stb-hinrichs.de<br />

schränkung - schon der Bareinzahlungsbeleg<br />

oder die Buchungsbestätigung (z. B.<br />

Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder<br />

auch der PC-Ausdruck bei Online-Banking,<br />

wenn die Spende auf ein Sonderkonto<br />

geflossen ist, das von inländischen<br />

öffentlichen Dienststellen oder von den<br />

amtlich anerkannten Verbänden der freien<br />

Wohlfahrtspflege eingerichtet wurde.<br />

Diese Vereinfachung gilt für Zahlungen<br />

bis Ende des Jahres 2011. Das Deutsche<br />

Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)<br />

gibt auf seiner Homepage – www.dzi.de<br />

– Auskunft über die Arbeit und Seriosität<br />

gemeinnütziger Spendenorganisationen.<br />

Es hat auch eine Liste mit Namen,<br />

Adressen und Kontonummern derjenigen<br />

Hilfswerke zusammengestellt, die zu<br />

Spenden für die Opfer des Erdbebens und<br />

Tsunamis in Japan aufrufen.<br />

gabe der Einkommensteuererklärung!<br />

Herzlich Willkommen in meiner Beratungsstelle.<br />

Lassen Sie sich<br />

von mir ganz persönlich<br />

beraten. Gerne nehme<br />

ich mir für Sie Zeit. Nur<br />

mit einer individuellen<br />

Beratung lassen sich Ihre<br />

steuerlichen Möglichkeiten<br />

voll ausschöpfen.<br />

Schenken auch Sie mir Ihr<br />

Vertrauen! Rufen Sie<br />

mich an und vereinbaren Sie einen Termin<br />

mit mir. Ihr Detlev Gronwald<br />

Blumenstrasse 26<br />

26121 Oldenburg<br />

Tel.: 0441 / 21854-0<br />

Fax: 0441 / 21854-25<br />

Mail: oldenburg@stb-hinrichs.de

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