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Business Review 2013 Nr. 10 - Uniconsult

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14 | UNICONSULT GruppeEU-Beitritt Kroatien –Änderungen bei derUmsatzsteuerMit Stichtag 01.07.<strong>2013</strong> ist nun auch Kroatien der Europäischen Unionbeigetreten. Dies erfordert diverse Anpassungen in der Rechnungslegung.Grundsätzlich gilt seit 1. Juli die USt-Binnenmarktregelung auf Warenlieferungenund Dienstleistungen von oder nach Kroatien; was bedeutet, dassdas System der Umsatzsteuer der bisherigen Regelung in der EU angepasstwird (innergemeinschaftliche Lieferung / Reverse Charge).Ausfuhrlieferungen werden zu innergemeinschaftliche LieferungenGrenzüberschreitende Lieferungen aus Österreich an kroatische Geschäftspartnermüssen als „innergemeinschaftliche Lieferungen“ deklariert werden.Eine steuerfreie Fakturierung darf nur dann vorgenommen werden, wenn diegesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Neben den Beförderungsnachweisennach Kroatien ist das Hauptaugenmerk auf die gültige UID-Nummerdes Abnehmers zu richten.Eine gültige kroatische UID-Nummer beginnt mit den Buchstaben HR,gefolgt von einer 11-stelligen Nummer (Bsp. HR123456789<strong>10</strong>. Achtung:UID-Nummer dringend mittels Finanz-Online-Verfahren auf ihre Gültigkeitmit Stufe 2 prüfen!).Umgekehrt unterliegt ein Kauf aus Kroatien (bei dem die Ware nach Österreichbefördert oder versendet wird) nicht mehr der Einfuhrumsatzsteuer. Erkann als innergemeinschaftlicher Erwerb in die Umsatzsteuervoranmeldungaufgenommen werden.Reverse ChargeHandelt es sich um Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, die in Kroatiensteuerbar sind, geht die Steuerschuld auf den kroatischen Unternehmerüber (Reverse-Charge-System). Sowohl bei der innergemeinschaftlichenLieferung als auch beim Reverse-Charge-System muss mit Nettobeträgen(ohne Verrechnung der österreichischen USt) fakturiert werden. EineMeldung in der zusammenfassenden Meldung ist verpflichtend!Übergangsregelung bei fehlenderkroatischer UID-NummerDurch die Masse an Neuanträgenfür eine kroatische UID-Nummerkommt es derzeit zu massivenVerzögerungen bei der Ausstellungdurch das Finanzamt in Kroatien. FürLieferungen zwischen 01.07.<strong>2013</strong>und 31.12.<strong>2013</strong> kann eine Übergangsregelungin Anspruch genommenwerden. Zurückgegriffenwerden darf auf diese nur im Falle einer noch nicht vorhandenen UID-Nummer.Eine fehlende UID-Nummer bei der Fakturierung ohne Umsatzsteuerstellt nur bei folgenden Voraussetzungen keine Problematik dar:• Der kroatische Abnehmer muss schriftlich dem Lieferer erklären, dass ereine UID-Nummer beim Finanzamt beantragt hat und die Voraussetzungenfür die Erteilung derselben vorliegen.• Die noch fehlende UID-Nummer muss spätestens bis zur gesetzlichenAbgabefrist der Umsatzsteuererklärung <strong>2013</strong> ergänzt werden.Freier Warenverkehr vs. Personenkontrollen an der GrenzeDank der Grundfreiheit des freien Warenverkehrs in der EU gibt es seit01.07.<strong>2013</strong> keine Zollabfertigung an der Grenze zu Kroatien (Gemeinschaftsgebiet– gilt für Waren, die im EU-Gemeinschaftsgebiet gefertigt bzw. hergestelltoder bereits in einem anderen EU-Land zur Zollabfertigung an derEU-Außengrenze bereitgestellt wurden). Nach wie vor werden Personenkontrollenan der Grenze zu Kroatien durchgeführt, da der Staat noch nicht allenAuflagen des „Schengen-Gebietes“ nachkommt. Nach heutigem Stand wirdeine Erfüllung dieser Auflagen bis Ende 2015 erfolgen.Karl Peham, Schärding

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