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Änderung des Flächennutzungsplans „Klinikgebiet ... - Stadt Wertheim

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<strong>Änderung</strong> <strong>des</strong><strong>Flächennutzungsplans</strong><strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“Begründung einschließlich UmweltberichtStand: 1. August 2013


<strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> Entwurf Begründung<strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“Stand: 01.08.2013Inhaltsübersicht1 Geltungsbereich der <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong>2 Ziele und Zwecke der <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong>3 Darstellungen <strong>des</strong> geänderten <strong>Flächennutzungsplans</strong>4 Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes5 Wesentliche Auswirkungen <strong>des</strong> geänderten <strong>Flächennutzungsplans</strong>6 Festlegungen in Raumordnungsplänen7 Verfahrensbericht8 Umweltbericht17282362_1 Seite 1 von 5


<strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> Entwurf Begründung<strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“1. Geltungsbereich der <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong>Der Geltungsbereich der <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> umfasst eine Flächevon ca. 5,07 ha und ist südlich <strong>des</strong> bestehenden Wohngebietes „Auf der BestenheiderHöhe“ gelegen.2. Ziele und Zwecke der <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong>Am Rande der Altstadt von <strong>Wertheim</strong> befindet sich die Rotkreuzklinik <strong>Wertheim</strong>,welche im Eigentum der Krankenhaus <strong>Wertheim</strong> gemeinnützige GmbH steht undvon dieser betrieben wird. Die Klinik ist bereits mehrere Jahrzehnte alt. Obwohl imLaufe der Zeit mehrere bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind, genügtdie Klinik nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Klinikbetrieb.Aus diesem Grund war ursprünglich geplant, am bisherigen Standort einen Klinikneubauzu errichten und die bestehende Klinik entweder vollständig oder zumin<strong>des</strong>tteilweise abzubrechen. Untersuchungen zur Ausführung dieses Vorhabens habenjedoch ergeben, dass die Topographie am bisherigen Standort für den geplantenNeubau ungünstig und die zur Verfügung stehende Fläche zu klein ist, umden Neubau in einem vertretbaren wirtschaftlichen Rahmen zu errichten.Aus diesem Grund wurde nach einem Alternativstandort gesucht, der auch imHinblick auf künftige Erweiterungen eine ausreichende Größe aufweist, einen möglichstflachen Geländeverlauf zeigt, um ein kostensparen<strong>des</strong> Bauen und eine weitgehendsteigungsfreie Binnenerschließung zu ermöglichen, und über eine angemesseneVerkehrsanbindung verfügt. Hierbei schieden Standorte fernab <strong>des</strong> bestehendenBebauungszusammenhangs auch dann aus, wenn sie verkehrlich gutangebunden waren, um eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden.Im Verlauf der Suche kristallisierten sich zwei Standorte heraus. Zum einen der imGeltungsbereich der <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> gelegene und zum anderendie westlich an diesen Standort angrenzende Fläche. Letztere konnte sich imdirekten Vergleich nicht durchsetzen, weil sie zu einer stärkeren Zersiedelung geführthätte. So schließt sich an den ausgewählten Standort im Süden, Norden, Südwestenund Südosten unmittelbar Bebauung an, während sich der Alternativstandortim Westen, Norden und Osten zum Außenbereich hin öffnet und nur im Südenan eine bestehende Bebauungsstruktur angrenzt. Der ausgewählte Standort istin den Bebauungszusammenhang daher besser eingebunden und weist gute Voraussetzungenfür den Neubau einer Klinik auf.Vor diesem Hintergrund wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der die bauplanungsrechtlichenVoraussetzungen für die Verlagerung der Rotkreuzklinik <strong>Wertheim</strong> vombisherigen Standort an den neuen Standort schafft, um für die Zukunft eine zeitgemäßeund leistungsfähige medizinische Versorgung in <strong>Wertheim</strong> sicherzustellen.Damit am neuen Standort ein möglichst breites und umfassen<strong>des</strong> Spektrum medizinischerDienstleistungen vorgehalten werden kann und Synergieeffekte genutztwerden können, sollen sich am neuen Standort neben der neuen Klinik auch weiteremedizinische Einrichtungen ansiedeln dürfen (z.B. Facharztzentren). Der aufzustellendeBebauungsplan trägt die Bezeichnung <strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“.Seite 2 von 5


<strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> Entwurf Begründung<strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“Da der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich <strong>des</strong> aufzustellenden Bebauungsplansim Wesentlichen ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport“ausweist und der Bebauungsplan daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeltwerden kann, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend geändert, um die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans<strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“ zu ermöglichen.3. Darstellungen <strong>des</strong> geänderten <strong>Flächennutzungsplans</strong>3.1 Art der baulichen NutzungDie Darstellungen zur Art der baulichen Nutzung decken sich mit den Festsetzungenzur Art der baulichen Nutzung im aufzustellenden Bebauungsplan <strong>„Klinikgebiet</strong><strong>Wertheim</strong>“ und entsprechen der städtebaulichen Zielsetzung, die bauplanungsrechtlichenVoraussetzungen für die Errichtung einer neuen Klinik samt weiterenmedizinischen Einrichtungen zu schaffen. Damit sich verschiedene medizinischeEinrichtungen ansiedeln können, die zusammen ein möglichst breites und umfassen<strong>des</strong>Spektrum medizinischer Dienstleistungen vorhalten, sind die Darstellungenzur Art der baulichen Nutzung weit auszulegen. Insbesondere ist für die Qualifizierungals medizinische Einrichtung unerheblich, ob diese eine bauliche Anlage oderEinrichtung <strong>des</strong> Gemeinbedarfs i.S.v. § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. a BauGB darstellt und ob sieeiner freiberuflichen heilkundlichen Betätigung dient. Im Sondergebiet <strong>„Klinikgebiet</strong><strong>Wertheim</strong>“ sollen gerade auch gewerblich und freiberuflich betriebene medizinischeEinrichtungen zulässig sein.Aus diesem Grund ist bewusst nicht an die Terminologie zu den vertypten Baugebietenangeknüpft worden, wo beispielsweise in § 4 Abs. 2 Nr. 3, § 6 Abs. 2 Nr. 5und § 7 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO von Anlagen für gesundheitliche Zwecke die Rede ist.Denn nach wie vor ist umstritten, ob hierunter ausschließlich Gemeinbedarfsanlagenzu verstehen sind oder auch Anlagen, die mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenwerden. Darüber hinaus zählen Anlagen für die freiberufliche heilkundliche Betätigung– wie z.B. Ärztehäuser – nicht zu den Anlagen für gesundheitliche Zwecke,so dass auch aus diesem Grund die Übernahme der Terminologie zu den vertyptenBaugebieten ausschied. Statt<strong>des</strong>sen ist als Oberbegriff im Rahmen der Zweckbestimmungdie Formulierung „medizinische Einrichtungen“ gewählt worden.Medizinische Versorgungszentren sind nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V fachübergreifendeärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister nachAbsatz 2 Satz 3 eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Umsicherzustellen, dass auch sonstige räumliche Zusammenschlüsse von Ärzten im weitestenSinne zulässig sind, welche die Tatbestandsmerkmale von § 95 Abs. 1 Satz 2SGB V nicht erfüllen, sind auch Facharztzentren und Ärztehäuser zugelassen worden.Als Ärztehäuser sind Gebäude zu verstehen, in denen min<strong>des</strong>tens zwei odermehr selbstständige Arztpraxen untergebracht sind, bei denen es sich nicht umFacharztpraxen handeln muss. Zu den medizinischen Praxen zählen neben Arztpraxenauch andere Praxen mit medizinischem Bezug, z.B. Praxen von Physiotherapeutenoder Heilpraktikern.3.2 Maß der baulichen NutzungSeite 3 von 5


<strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> Entwurf Begründung<strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“Mit der Darstellung zur maximalen Höhe baulicher Anlagen soll nicht nur das OrtsundLandschaftsbild geschützt, sondern insbesondere auch verhindert werden,dass bauliche Anlagen entstehen können, die aus Sicht der umliegenden Wohnbebauungeine erdrückende Wirkung entfalten.4. Belange <strong>des</strong> UmweltschutzesDa die Minimierung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe auf der Ebene<strong>des</strong> im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplans <strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“geregelt werden, enthält der Flächennutzungsplan keine diesbezüglichen Darstellungen.5 Wesentliche Auswirkungen <strong>des</strong> geänderten <strong>Flächennutzungsplans</strong>Die <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> ermöglicht die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans<strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“ im Parallelverfahren und trägt folglich dazu bei,die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung der Rotkreuzklinik<strong>Wertheim</strong> vom bisherigen Standort an den neuen Standort zu schaffen und dieAnsiedlung weiterer medizinischer Einrichtungen am neuen Standort zu ermöglichen.6 Festlegungen in RaumordnungsplänenVon Relevanz ist insbesondere die folgende Festlegung im Regionalplan Heilbronn-Franken 2020:„2.3.0.2 Zentralörtliche GliederungGDie erforderlichen öffentlichen und privaten Einrichtungen zur überörtlichenVersorgung mit Gütern und Diensten sind schwerpunktartig in den Versorgungskernen,d.h. in den zentralen Gemeindeteilen, zu sichern und auszubauen:…• im Mittelzentrum zusätzlich für die Deckung <strong>des</strong> periodischen oder seltenerauftretenden gehobenen Bedarfs im Mittelbereich…“Zu den „öffentlichen und privaten Einrichtungen“ zählen nach der Begründungzum Regionalplan typischerweise auch ein Krankenhaus der Regional- oder Zentralversorgungund Spezialärzte verschiedener Sparten. Nach der zitierten Festlegungsind diese öffentlichen und privaten Einrichtungen schwerpunktartig im Versorgungskernzu sichern und auszubauen. Das Sondergebiet befindet sich jedochnicht im Versorgungskern der <strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong>.Da die Festlegung als Grundsatz der Raumordnung i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG zuqualifizieren ist, kann sie im Rahmen der Abwägung aber auch überwunden werden,wenn gewichtigere Belange dafür sprechen. Dies ist vorliegend der Fall, da imVersorgungskern der <strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> keine Fläche vorhanden ist, die auch im Hinblickauf künftige Erweiterungen eine ausreichende Größe aufweist, einen mög-Seite 4 von 5


<strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> Entwurf Begründung<strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> <strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“lichst flachen Geländeverlauf zeigt, um ein kostensparen<strong>des</strong> Bauen und eine weitgehendsteigungsfreie Binnenerschließung zu ermöglichen, und über eine angemesseneVerkehrsanbindung verfügt.7 VerfahrensberichtDer Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 denAufstellungsbeschluss i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung<strong>des</strong> Aufstellungsbeschlusses ist am 13. April 2013 erfolgt. Die frühzeitigeBeteiligung der Öffentlichkeit hat nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden, indemdie Entwürfe der Bauleitpläne und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit denBegründungen in der Zeit vom 23. April 2013 bis einschließlich 10. Mai 2013 öffentlichausgelegt worden sind. Parallel hierzu ist die frühzeitige Beteiligung der Trägeröffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden.Seite 5 von 5


STADT WERTHEIMKAPITEL 8 DER BEGRÜNDUNG:UMWELTBERICHTZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 89BEZOGEN AUF DEN GELTUNGSBEREICHDES BEBAUUNGSPLANS„KLINIKGEBIET WERTHEIM“Allersberger Str. 185/A890461 Nürnbergwww.anuva.de


Umweltbericht01.08.2013Inhaltsverzeichnis1 Einleitung ....................................................................................................................... 31.1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhalts und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong>Bauleitplanes ........................................................................................................ 31.2 Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes gem. Fachgesetzen und Fachplänen .......................... 32 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .......................................... 42.1 Bestandsaufnahme .............................................................................................. 42.2 Entwicklungsprognose .......................................................................................... 62.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleichnachteiliger Auswirkungen .................................................................................... 62.4 Planungsalternativen ............................................................................................ 73 Sonstige Angaben ......................................................................................................... 73.1 Methodik der Umweltprüfung ................................................................................ 73.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .................................... 73.3 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen ............................................... 84 Zusammenfassung ........................................................................................................ 85 Quellen ........................................................................................................................... 8BearbeiterAndrea Schleicher, ANUVA <strong>Stadt</strong>- und Umweltplanung GbR, Nürnberg.Nürnberg, 01.08.2013(Andrea Schleicher)ANUVA <strong>Stadt</strong>- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 1


Umweltbericht01.08.20131 Einleitung1.1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhalts und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong> BauleitplanesZiel der <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> FNP 89 bezogen auf den Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans<strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“ ist die Ausweisung eines Sondergebiets <strong>„Klinikgebiet</strong><strong>Wertheim</strong>“ als neuer Standort für eine Klinik in <strong>Wertheim</strong>.Die Krankenhaus <strong>Wertheim</strong> gemeinnützige GmbH betreibt die in ihrem Eigentumstehende Rotkreuzklinik <strong>Wertheim</strong>. Da die Rotkreuzklinik bereits mehrere Jahrzehntealt ist und den Anforderungen an einen modernen Klinikbetrieb nicht mehr genügt,wird der Neubau einer Klinik in <strong>Wertheim</strong> angestrebt. Der alte Standort ist hierfürnur bedingt geeignet, da die Fläche <strong>des</strong> alten Standortes für das neue baulicheKonzept der Rotkreuzklinik zu klein und die Topographie für den Neubau ungünstigist. Demgegenüber bietet sich die Fläche <strong>des</strong> Grünenwörter Kirchwegflurs, welchesüdlich <strong>des</strong> Wohngebietes „Auf der Bestenheider Höhe“, westlich <strong>des</strong> BestenheiderHöhenweges, östlich <strong>des</strong> Messegelän<strong>des</strong> Reinhardshof und nördlich der Karl-Carstens-Straße liegt, zur Ansiedlung der Klinik an. Dieses Gebiet ist verhältnismäßigeben, verkehrstechnisch bereits heute gut angebunden und von ausreichenderGröße, so dass nicht nur Erweiterungspotenzial für die Zukunft besteht, sondernneben der neuen Klinik ggf. auch ein integriertes Gesundheitszentrum errichtet werdenkann.Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> weist für die Fläche einSondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport“ aus. Um die bauplanungsrechtlichenVoraussetzungen für die Ansiedlung der neuen Klinik samt integriertem Gesundheitszentrumzu schaffen, bedarf es der Durchführung von Bauleitplanungsverfahrenzur <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes.Ein ausführlicher Umweltbericht wird im Rahmen <strong>des</strong> parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens<strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“ erarbeitet. Auf der Ebene <strong>des</strong> vorliegendenFlächennutzungsplanes sei daher im Wesentlichen auf die Darlegungen imUmweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden v.a. Bestand, Entwicklungsprognose,Maßnahmen zur Vermeidung und Ausgleich der Umwelteinwirkungendetailliert betrachtet.Die Gesamtfläche <strong>des</strong> <strong>Änderung</strong>sbereichs beträgt 5,07 ha (vgl. Planteil).1.2 Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes gem. Fachgesetzen und FachplänenIm Flächennutzungsplan 89 einschließlich seiner <strong>Änderung</strong>en in den Teilbereichen„Bestenheider Höhe“ 1991 sowie „SO Bund Reinhardshof“ 1998 sind die Flächen im<strong>Änderung</strong>sbereich größtenteils als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport“ausgewiesen. Kleinere Fläche sind als öffentliche Grünfläche dargestellt (im Norden),als Wohngebietsfläche (im Nordwesten) und als Verkehrsflächen (im Südenund Osten) dargestellt.Gem. Regionalplan der Region Heilbronn-Franken 2020 einschl. seiner 7. <strong>Änderung</strong>vom September 2012 gehört der nördliche Teil <strong>des</strong> Plangebiets zu einem „Schwerpunkt<strong>des</strong> Wohnungsbaus“. Für den südlichen Teil trifft der Regionalplan keine Aussagen.Außerhalb <strong>des</strong> Plangebiets grenzen im Westen geplante Wohn- und Gewer-ANUVA <strong>Stadt</strong>- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 3


FNP-<strong>Änderung</strong> Klinikgebiet <strong>Wertheim</strong>2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungenbegebietsflächen an, im Süden die Fläche <strong>des</strong> Bebauungsplans „SonderflächeBund“ und im Osten Wald, der sowohl Teil eines regionalen Grünzugs als auch einesVorbehaltsgebiets für Erholung ist. Das Plangebiet selbst ist vom RegionalenGrünzug „Raum <strong>Wertheim</strong>“ und dem Vorbehaltsgebiet für Erholung ausgenommen.Somit steht die geplante <strong>Änderung</strong> nicht im Widerspruch mit den umweltfachlichenregionalplanerischen Zielen für den <strong>Änderung</strong>sbereich. Das Gebiet besitzt keine besondereBedeutung als Lebensraum für Tiere oder Pflanzen. Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzesgenießen keinen Vorrang.Der Regionalplan weist daraufhin, dass bei der Entwicklung von Bauflächen auf dasLandschaftsbild und die Belastbarkeit <strong>des</strong> Naturhaushaltes Rücksicht genommenwerden soll. Durch die festgesetzten Vorschriften zur Eingrünung und zur Gestaltungder Sondergebietsflächen und Minimierungsmaßnahmen sowie die im weiterenVerfahren noch zu konkretisierenden Ausgleichsmaßnahmen wird mit der Planungdiesen Zielen entsprochen.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen2.1 BestandsaufnahmeDer FNP 89 einschließlich seiner o.g. <strong>Änderung</strong>en stellt für den <strong>Änderung</strong>sbereichSonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ und Verkehrsflächen dar.Die Aussagen <strong>des</strong> rechtskräftigen Landschaftsplans aus dem Jahr 1978 sowie <strong>des</strong>Landschaftsplanvorentwurfs von 2010 (Hage+Hoppenstedt Partner 2010) und weitereAngaben zum tatsächlichen Bestand von Natur und Landschaft flossen in denUmweltbericht zum Bebauungsplan ein und sind diesem zu entnehmen.Zentrale Aussagen <strong>des</strong> Umweltberichtes zum Bebauungsplan sind:• Für den <strong>Änderung</strong>sbereich existieren keine Zielaussagen <strong>des</strong> rechtskräftigenFNP und LP bzw. <strong>des</strong> LP-Vorentwurfs zur Entwicklung, Pflege oder Verbesserungvon Lebensräumen von Pflanzen und Tieren, die durch die <strong>Änderung</strong> berührtwürden.• Auf der Grundlage einer Ortsbegehung, einer Biotop- und Nutzungstypenkartierungund faunistischen Erhebungen zur Zauneidechse im Frühling und Sommer2013 kann die Bedeutung der Strukturen im <strong>Änderung</strong>sbereich für das SchutzgutArten, Lebensgemeinschaften und Biodiversität überwiegend als gering bis mitteleingestuft werden. Allein die Gehölze im Norden und Osten sowie die Trockenmaueram Bestenheider Höhenweg bilden Elemente besonderer Bedeutung.Vorkommen zulassungsrelevanter Tierarten, wie insbesondere Zauneidechse,Feldlerche und das Rebhuhn, können ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungenfür das Schutzgut Pflanzen, Tiere und natürliche Vielfalt resultieren demnachaus dem Verlust von Lebensraum für Offenland bewohnende Pflanzen undTiere einschl. <strong>des</strong>sen Funktion für den Biotopverbund. Der Ausgleichsbedarf von366.771 Ökopunkten wird durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenaußerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereichs <strong>des</strong> Bebauungsplans (Schaffung/Aufwertunghochwertiger Lebensräume) kompensiert werden.4


Umweltbericht01.08.2013• Für das Schutzgut Boden erwachsen durch die <strong>Änderung</strong> neue Beeinträchtigungen,die im Rahmen <strong>des</strong> Bebauungsplanes ausgeglichen werden. Die GRZ vonmaximal 0,5 und weitere Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes minimieren denEingriff bei gleichzeitiger Beachtung <strong>des</strong> Ziels einer Verdichtung im städtischenUmfeld zur Schonung umliegender Gebiete.• Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Schutzguts Wasser werden durch entsprechende Festsetzungen<strong>des</strong> Bebauungsplanes minimiert, verbleibende unvermeidbare Beeinträchtigungenwerden ausgeglichen.• Für das Lokalklima sind vor dem Hintergrund der Festsetzungen im Bebauungsplanzu Dachbegrünung und Gehölzpflanzungen keine erheblichen zusätzlichenBeeinträchtigungen zu erwarten.• Erhebliche Beeinträchtigungen von Landschafts- und Ortsbild sind durch dieNutzungsänderung nicht zu erwarten. Durch die Grünordnung (gärtnerische Gestaltung,Gehölzpflanzungen, Dachbegrünung, Extensivwiese) im Bebauungsplanwird für eine hochwertige Durchgrünung, Gestaltung und Einbindung in dieLandschaft gesorgt.Das Wegenetz für Freizeit und Erholung wird von Nutzungsänderung nicht beeinträchtigt.• Die Funktion <strong>des</strong> <strong>Änderung</strong>sgebietes und der umliegenden Bereiche (v.a. LSG„<strong>Wertheim</strong>“) für den Mensch als Erholungsraum wird durch die Nutzungsänderungnur unwesentlich reduziert. Das Wegenetz für Freizeit und Erholung bleibtvon der Nutzungsänderung unangetastet.• Lärmmehrbelastungen der empfindlichen Nutzungen in der Umgebung <strong>des</strong>Plangebiets (v.a. Wohngebiete in Wartberg und Bestenheid) durch Verkehr undGewerbe werden auf der Ebene <strong>des</strong> Bebauungsplans durch die Festsetzung einesSchallschutzwalls minimiert. In einem Fachgutachten (Pötz 2013a) wurdegezeigt, dass durch weitere Schallschutzmaßnahmen, die auf bei der Baugenehmigungzu konkretisieren sind, eine Umsetzung <strong>des</strong> Klinikgebiets unter Einhaltungder maßgeblichen Richtwerte möglich ist.• Für das Sondergebiet kann auf der Ebene <strong>des</strong> Bebauungsplans eine Einhaltungder maßgeblichen Lärmpegel nicht sicher angenommen werden. Durch Festsetzungen(Festlegung von Baugrenzen, Festsetzung von Lärmpegelbereichen undzu öffenbaren Fenstern) wurden die Lärmbeeinträchtigungen im zukünftigenSondergebiet jedoch so weit wie möglich minimiert. Erhebliche, gesundheitsschädigendeLärmbeeinträchtigungen sind sicher auszuschließen.• Im Hinblick auf geruchliche Belastungen durch den in über 200 m Entfernungöstlich gelegenen Reiterhof können aufgrund der Entfernung zwischen dem <strong>Änderung</strong>sbereichund dem Reiterhof erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossenwerden.• Kulturgüter, die als kulturelle Werte Bestand haben und bewahrt werden müssen,sind im Plangebiet nicht vorhanden. Beeinträchtigungen von Sachgütern imPlangebiet sind nicht gegeben.ANUVA <strong>Stadt</strong>- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 5


FNP-<strong>Änderung</strong> Klinikgebiet <strong>Wertheim</strong>2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen2.2 EntwicklungsprognoseBei Nichtdurchführung der Planung und Beibehaltung der bisherigen Nutzung im<strong>Änderung</strong>sbereich würde der aktuelle Zustand voraussichtlich nicht erhalten bleiben.Im Hinblick auf die Darstellung <strong>des</strong> Plangebiets im rechtskräftigen Flächennutzungsplander <strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Sport“ sindverbindliche Bauleitplanungen, die eine zukünftige Umnutzung ermöglichen, mit hoherWahrscheinlichkeit anzunehmen. Sollte keine weitere verbindliche Bauleitplanungfolgen, würde die Fläche aufgrund der guten Ertragsfähigkeit voraussichtlichweiter landwirtschaftlich genutzt. Eine Entwicklung zu ökologisch höherwertigen Biotoptypenwürde daher voraussichtlich nicht erfolgen.Bei Durchführung der Planung werden die durch Baumaßnahmen reduzierten Lebensräumeim Zuge der neu zu erstellenden Ausgleichsflächen im Rahmen <strong>des</strong> Bebauungsplanskompensiert.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiligerAuswirkungenIm Umweltbericht zum Bebauungsplan sind die Regelungen und Festsetzungen zurEingriffsvermeidung sowie zum Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe genannt.Zusammengefasst sind folgende Maßnahmen zu nennen:• Gärtnerische Gestaltung der nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke zurEingrünung und zur (Neu-)Gestaltung <strong>des</strong> Orts- bzw. Landschaftsbil<strong>des</strong>• Begrünung von min<strong>des</strong>tens 75% der Dachflächen• Entwicklung bzw. Erhalt naturnaher Elemente im Baugebiet durch Festsetzungenzur Entwicklung von Extensivgrünland und zur Pflanzung gebietsheimischerund standortgerechter Baum- und Straucharten: Dadurch kann voraussichtlichdie Funktion <strong>des</strong> Geltungsbereichs für den Biotopverbund gesichert werden.• Festsetzung eines Schallschutzwalls und von Lärmpegelbereichen, Definitionvon Baufenstern und Ausschluss öffenbarer Fenster für schutzbedürftige Räumei.S.d. TA Lärm in West und Südfassaden zur Minimierung von Lärmbeeinträchtigungenim zukünftigen Klinikgebiet und in den umliegenden empfindlichen Nutzungen• Beschränkung von Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten im Bereich von Wohngebietenzur Reduzierung von Verkehrsaufkommen und verkehrlichen Immissionen inden umliegenden Wohngebieten• Ausgleich der Beeinträchtigung der Biotopfunktion von 366.771 Ökopunkten sowieder Beeinträchtigung der Boden- und Grundwasserfunktionen von 416.900Ökopunkten auf insgesamt neun von der Gemeinde bereitgestellten bzw. durchGrunddienstbarkeiten gesicherten Flächen außerhalb <strong>des</strong> <strong>Änderung</strong>sbereichsdurch geeignete Maßnahmen:ooodie Entwicklung artenreicher, magerer Flachlandmähwiesengesellschaftendie Umwandlung von Acker in Grünlanddie Wiederaufnahme einer Niederwaldnutzung6


Umweltbericht01.08.2013odie Verbesserung von Boden- und Grundwasserfunktionen durchBodenauftrag2.4 PlanungsalternativenEine Überplanung <strong>des</strong> vorgesehenen Plangebiets ist möglich und sinnvoll. Es weistauch im Hinblick auf künftige Erweiterungen eine ausreichende Größe auf, zeigt einenmöglichst flachen Geländeverlauf, und verfügt bereits aktuell über eine angemesseneVerkehrsanbindung. Im Vergleich zu möglichen Alternativstandortenfernab <strong>des</strong> bestehenden Bebauungszusammenhangs wird durch die Standortwahleine Zersiedelung der Landschaft und eine Neubelastung bislang weitestgehend naturnaherRäume vermieden. Auch im Hinblick auf die westlich an das Plangebietangrenzende, als Alternativstandort konkret diskutierte Fläche, ist dem Plangebietaus umweltfachlicher Sicht der Vorzug zu geben. Während das Plangebiet im Süden,Norden, Südwesten und Südosten unmittelbar von bebauten Bereichen umgebenist, öffnet sich der Alternativstandort im Westen, Norden und Osten zum Außenbereichhin und würde so eine Ausdehnung <strong>des</strong> Siedlungsbereichs mit seinenBelastungen in die freie Landschaft begünstigen. Somit gibt es aus umweltfachlicherSicht keine Planungsalternative, die mit geringeren Umweltbelastungen verbundenwäre.3 Sonstige Angaben3.1 Methodik der UmweltprüfungDie Bewertung der einzelnen Schutzgüter und Ermittlung <strong>des</strong> Kompensationsbedarfserfolgte gemäß der Ökokonto-Verordnung vom 19.12.2010 (GBI. S 1089), derArbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“(UM 2006) sowie der „Empfehlungen für die Bewertungen Eingriffen in Natur undLandschaft in der Bauleitplanung“ (Küpfer 2005). Als Grundlage der Umweltprüfungdienten die aktuellen Daten zu Arten- und Biotopschutz aus dem „InformationssystemZielartenkonzept Baden-Württemberg“ der Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt, Messungenund Naturschutz Baden-Württemberg (Stand März 2013), der Flächennutzungsplan89 der <strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong> einschließlich seiner <strong>Änderung</strong>en im Geltungsbereich,die Vorentwurfsfassung <strong>des</strong> Landschaftsplans der Gemeinde <strong>Wertheim</strong> (Hage+HoppenstedtPartner 2010), eigens erstellte Fachgutachten zu Verkehr (PlanungsgruppeKölz 2013) und Schall (Peutz 2013a, 2013b, Wölfel 2013), eigeneOrtsbegehungen im April und im Juni 2013 sowie faunistische Erfassungen zurZauneidechse im Juni und Juli 2013. Die Ziele der Fachplanungen wurden mit denZielen <strong>des</strong> vorliegenden Planes abgeglichen und auf Widersprüche hin geprüft.3.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der AngabenSchwierigkeiten bei der Zusammenstellung der projektrelevanten Aussagen sindnicht aufgetreten.ANUVA <strong>Stadt</strong>- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 7


FNP-<strong>Änderung</strong> Klinikgebiet <strong>Wertheim</strong>4 Zusammenfassung3.3 Maßnahmen zur Überwachung der AuswirkungenDie fachlich richtige Umsetzung der Maßnahmen wird durch eine fach- und ortskundigeBegleitung der Baumaßnahme und der Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt.Die Wirksamkeit der Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird innerhalb derersten 3 Jahre nach Umsetzung min<strong>des</strong>tens einmal jährlich fachkundig kontrolliert,danach erfolgen noch zwei weitere Kontrollen im Abstand von 2 Jahren. Bei Feststellungvon Fehlentwicklungen bzw. Fehlentwicklungstendenzen sind die erforderlichenKorrektur- und Vorsorgemaßnahmen vorgesehen.4 ZusammenfassungDer Umweltbericht zur <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> beschreibt und bewertetgemäß der §§ 2 und 2a BauGB die Umwelt und die möglichen Umweltauswirkungender <strong>Änderung</strong>. Der Umweltbericht informiert die Öffentlichkeit hierüber undsoll den betroffenen Bürgern eine Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfangsie von den Umweltauswirkungen der Planung betroffen sein können. Eine detaillierteBewertung ist dem Umweltbericht zum Bebauungsplan <strong>„Klinikgebiet</strong> <strong>Wertheim</strong>“zu entnehmen.Das <strong>Änderung</strong>sgebiet liegt zwischen den <strong>Wertheim</strong>er <strong>Stadt</strong>teilen Bestenheider Höheund Wartberg und dem Gewerbe- und Industriegebiet Reinhardshof. Die <strong>Änderung</strong>betrifft eine Fläche von ca. 5,07 ha.Erhebliche Zusatzbelastung durch die <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplans</strong> für dieSchutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- undSachgüter sind vor dem Hintergrund der im Bebauungsplan getroffenen Maßnahmenzur Minimierung und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft nichtzu erwarten. Erhebliche Lärmmehrbelastungen in der Umgebung <strong>des</strong> Sondergebietswerden durch im B-Plan getroffene Festsetzungen vermieden. Für das Sondergebietkann eine Einhaltung der maßgeblichen Lärmpegel auf der Ebene <strong>des</strong> Bebauungsplansnicht sicher angenommen werden. Durch Festsetzungen im Bebauungsplanwurden die Lärmbeeinträchtigungen im zukünftigen Sondergebiet jedoch soweit wie möglich minimiert. Erhebliche, gesundheitsschädigende Lärmbeeinträchtigungensind jedoch sicher auszuschließen.5 QuellenHage+Hoppenstedt Partner (2010): Vorentwurfsfassung <strong>des</strong> Landschaftsplans derGroßen Kreisstadt <strong>Wertheim</strong>. - unveröffentl. Gutachten.Kuepfer, C. (2005). Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur undLandschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang vonKompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung. Teil A und B. Lan<strong>des</strong>anstaltfür Umweltschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe.Peutz (2013a): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan <strong>„Klinikgebiet</strong><strong>Wertheim</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong>. Bericht F 7270-1.1 vom 29.07.2013.8


Umweltbericht01.08.2013Peutz (2013b): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan <strong>„Klinikgebiet</strong><strong>Wertheim</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Wertheim</strong>, hier: Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet.Bericht F 7270-2.1 vom 29.07.2013.Planungsgruppe Kölz (2013): Verkehrsuntersuchung Klinikgebiet <strong>Wertheim</strong>. - unveröffentl.Gutachten.Umweltministerium Baden-Württemberg (UM) (Hrsg.) (2006). Das Schutzgut Bodenin der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. URL:wwww.xfaweb.baden-wuerttemberg.de.Wölfel (2013); Schallimmissionsprognose Anlagen- und Verkehrslärm für die frühzeitigeÖffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Stand 16. April 2013.ANUVA <strong>Stadt</strong>- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 9

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