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Volkshochschule Eckental

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Anmeldungen für das<br />

Herbst-/Wintersemester 2011/2012:<br />

ab Do. 8.9.2011<br />

Anmeldungen bitte schriftlich/persönlich oder<br />

per Fax an die Rathäuser:<br />

90542 <strong>Eckental</strong>, Rathausplatz 1<br />

90562 Heroldsberg, Hauptstr. 104<br />

90562 Kalchreuth, Schulstraße 9<br />

Veranstaltungsorte der VHS<br />

<strong>Eckental</strong>/Heroldsberg/Kalchreuth:<br />

Altes Rathaus Brand, OG (EDV im EG), Fliederstraße 3<br />

Altes Schloss Brand, Brander Hauptstraße 12<br />

Hauptschule (3-fach Turnhalle) <strong>Eckental</strong>, Schulstraße 10<br />

Gemeinde-Bücherei <strong>Eckental</strong>, Ambazacstraße 4<br />

Grundschule (Mehrzweckhalle) Eschenau, Pfarrgarten 1<br />

Grundschule (Turnhalle) Eckenhaid, Heidestraße11<br />

Grundschule Forth, Martin-Luther-Straße 37<br />

Sportheim ASV Forth, Albrecht-Dürer-Straße 15<br />

Schule Heroldsberg, Schustergasse 5, sanierter Altbau, 1. Stock links<br />

Vereinsraum Großgeschaidt, Großgeschaidt 37<br />

Rat- und Bürgerhaus Kalchreuth, Schulstraße 9<br />

Interimsgebäude Gymnasium <strong>Eckental</strong>, Ambazac-Str. 5<br />

Montessori – Kinderhaus, Eckenhaider Hauptstr. 22<br />

Mindestteilnehmerzahl<br />

Die Mindestteilnehmerzahl wird von der <strong>Volkshochschule</strong> nach den Erfordernissen<br />

des jeweiligen Kurses festgelegt. Bei zu wenig Teilnehmern behält sich die <strong>Volkshochschule</strong><br />

vor, den Kurs abzusagen oder in Über einstimmung mit<br />

den Teil nehmern entweder die Gebühr anteilmäßig zu erhöhen oder - soweit möglich<br />

- die Kursdauer zu kürzen. Mindestteilnehmerzahl 12, mit Ausnahme der EDV).<br />

An folgenden Tagen finden keine VHS-Kurse statt:<br />

3.10.2011 Tag der dt. Einheit<br />

29.10. – 6.11.2011 Herbstferien<br />

16.11.2011 Buß- und Bettag<br />

23.12.2011 – 08.01.2012 Weihnachtsferien<br />

Gebührensatzung für die <strong>Volkshochschule</strong> des Marktes <strong>Eckental</strong>:<br />

■ § 1 Gebührenerhebung<br />

Der Markt <strong>Eckental</strong> erhebt für die Teilnahme an Veranstaltungen<br />

der kommunalen <strong>Volkshochschule</strong> (VHS) Gebühren<br />

und Auslagen.<br />

■ § 2 Gebühren<br />

1. Folgende Gebühren werden erhoben:<br />

(Kurse pro Unterrichtseinheit à 45 Min)<br />

– Sprachen m 2,15<br />

– Kreativ m 2,15<br />

– handwerkl.+ berufl. Bildung m 2,15<br />

– Gesundheit m 2,15<br />

– Kochen m 2,15<br />

– EDV m 4,50<br />

– Einzelveranstaltungen m 3,75 bis 7,50<br />

2. Für Einzelveranstaltungen und Kurse mit einem besonderen<br />

Kostenaufwand werden von dem/der Leiter/in der<br />

VHS gesonderte Gebühren festgesetzt.<br />

3. Für alle Veranstaltungen der VHS werden Mindestteilnehmerzahlen<br />

festgesetzt. Die Mindestteilnehmerzahl ist<br />

erreicht, wenn sich für einen Kurs die erforderliche Zahl<br />

an Hörern eingeschrieben hat. Kurse, für die die Mindestzahl<br />

nicht erreicht wird, werden am zweiten Kurs-<br />

abend abgesetzt. In Ausnahmefällen können die Teilnehmer<br />

die zur Mindestzahl fehlenden Gebühren aufzahlen<br />

bzw. den Kurs zur gleichen Gebühr mit einer<br />

auf Vorschlag der VHS-Leitung reduzierten Stundenzahl<br />

durchführen.<br />

4. Für bestimmte Kurse werden im Interesse der Teilnehmer<br />

und ihrer angestrebten Lernerfolge Höchstteilnehmerzahlen<br />

durch die Leitung der VHS festgelegt.<br />

■ § 3 Ermäßigungen<br />

Kinder, Schüler, Studenten, Zivildienstleistende und Sozialhilfeempfänger<br />

erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von<br />

25 Prozent., Der Anmeldung ist bei Hörern ab dem 16.<br />

Lebensjahr ein Nachweis in Fotokopie über den Ermäßigungsgrund<br />

beizufügen; andernfalls kann die Ermäßigung<br />

nicht berücksichtigt werden. Nicht in Anspruch genommene<br />

Ermäßigungen werden im Nachhinein nicht gewährt.<br />

■ § 4 Entstehen und Fälligkeit der<br />

Gebührenschuld, Gebührenerstattung<br />

1. Kursgebühren sind bei der Einschreibung zu entrichten.<br />

Dies gilt auch für einschreibepfl. Einzelveranstaltungen.<br />

2. Gebühren werden erstattet, wenn eine Veranstaltung<br />

abgesetzt wird.<br />

<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Eckental</strong><br />

mit Außenstellen<br />

Heroldsberg & Kalchreuth<br />

So melden Sie sich an:<br />

Sie können sich von Donnerstag, 8.9.2011 schriftlich (Post, Fax,<br />

Briefkasten) anmelden.<br />

Eine persönliche Anmeldung hat keinen Vorrang vor der schriftlichen<br />

Anmeldung. Die Anmeldungen werden ab Einschreibungsbeginn in<br />

der Reihenfolge des Eingangs an genommen. Erhalten Sie von uns<br />

KEINE Nachricht, so sind Sie verbindlich angemeldet. Fällt die Veranstaltung<br />

aus oder konnte Ihre Anmeldung wegen Überschreiten der<br />

Höchstteilnehmerzahl nicht mehr berücksichtigt werden, werden Sie<br />

(eventuell kurzfristig) von uns verständigt. Bitte füllen Sie in jedem Fall<br />

für jede Person ein eigenes Anmeldeformular aus (liegt dem Programm<br />

bei). Weitere Anmelde formulare erhalten Sie in der Geschäftsstelle.<br />

Schicken Sie das Formular an die VHS per Post/Fax oder geben Sie<br />

es persönlich ab. Sie haben sich dadurch verbindlich angemeldet.<br />

Die Gebühr wird von Ihrem Konto im Lastschriftverfahren eingezogen.<br />

Dies kann auch zu einem Zeitpunkt nach dem Kursbeginn sein.<br />

Der Lastschriftbeleg oder der Kontoauszugstext gilt als Teilnahme -<br />

nachweis. Fällt die Ver anstaltung aus oder konnte Ihre Anmeldung<br />

wegen Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl nicht mehr berücksichtigt<br />

werden, werden Sie von uns verständigt.<br />

Telefonische Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich.<br />

Voranmeldungen können nicht berücksichtigt werden!<br />

VHS-Telefone<br />

<strong>Eckental</strong>: 09126 903-224 Fr. Zink<br />

09126 903-226 Fr. Lohbeck<br />

Heroldsberg: 09 11 518 57 12 Fr. Seits<br />

Kalchreuth: 09 11 51 83 44 17 Fr. Meierhöfer<br />

VHS-Anmelde-Fax: 0 9126 903-222<br />

0 9126 57 54<br />

Bürozeiten der VHS <strong>Eckental</strong>:<br />

Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag: 14.00 – 18.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

3. Bei rechtzeitiger Abmeldung (5 Tage vor Kursbeginn)<br />

wird die Kursgebühr erstattet, wenn der Hörer wegen<br />

Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen, die<br />

von ihm nicht zu vertreten sind, an der Teilnahme gehindert<br />

ist.<br />

4. Gebühren für Exkursionen und Seminare werden erstattet,<br />

wenn der Rücktritt bis spätestens 8 Tage vor der Veranstaltung<br />

erfolgt. Danach werden Gebühren nur erstattet,<br />

wenn der freiwerdende Platz anderweitig besetzt<br />

werden kann.<br />

5. Die Erstattung der Gebühren kann nur bis zum Ablauf<br />

des Semesters geltend gemacht werden, für das die<br />

Gebühren angefallen sind.<br />

■ § 5 Bescheinigungen, Zeugnisse,<br />

Prüfungen, Nebenkosten<br />

1. Teilnahmebescheinigung m 1,50<br />

Zeugnisse bei Prüfungen:<br />

ohne Prüfungsgebühr m 2,50<br />

mit Prüfungsgebühr m 17,50<br />

(für alle gilt: bei Versand zuzügl. Porto)<br />

2. Nebenkosten (Skripte, Kopien, Gerätegebühren) werden<br />

auf die Teilnehmer umgelegt und zusätzlich zum<br />

Kursentgelt erhoben.

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