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Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

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5.6 – Hygienische UntersuchungenHygienische Untersuchungen in Krankenhäusern <strong>und</strong>anderen medizinischen EinrichtungenAnlage zu Ziffer 5.6 der <strong>Richtlinie</strong> für <strong>Krankenhaushygiene</strong> <strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl.6/93)1 EinleitungZur Sicherstellung der Hygiene in Krankenhäusern <strong>und</strong> anderen medizinischen Einrichtungenwird es als notwendig angesehen, nachstehende Untersuchungen durchzuführen.Sie sind von einem Krankenhaushygieniker gemäß Anlage zu Ziffer 5.3.4 der<strong>Richtlinie</strong> für <strong>Krankenhaushygiene</strong> <strong>und</strong> Infektionsprävention entsprechend seinemAufgabenkatalog <strong>und</strong> unter Berücksichtigung derjeweiligen Gegebenheiten des Krankenhauses bzw. der medizinischen Einrichtung festzulegen<strong>und</strong> in Abstimmung mit dem Krankenhaushygieniker oder von ihm selbstdurchzuführen.Die Untersuchungen dienen zur Qualitätssicherung in der Hygiene, z.B. der Erkennung von Infektionsrisiken, der Kontrolle von Desinfektions-, Sterilisations- <strong>und</strong> anderen hygienischen Maßnahmen, der Motivierung der Mitarbeiter.Hygienische Untersuchungen sind wesentlicher Bestandteil der medizinischen Qualitätssicherung<strong>und</strong> Eigenkontrolle. Durch sie soll sichergestellt <strong>und</strong> dokumentiert werden,dass in Krankenhäusern <strong>und</strong> anderen medizinischen Einrichtungen die hygienischenBedingungen derart sind, dass die Wahrscheinlichkeit von Ges<strong>und</strong>heitsschäden<strong>und</strong> -beeinträchtigungen bei Patienten <strong>und</strong> Mitarbeitern durch Einhaltung anerkannterRegeln der Hygiene auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert wird. Die Ergebnissedieser Untersuchungen sind daher in Maßnahmen der Qualitätssicherungeinzubeziehen.Das aseptische Arbeiten sowie antiseptische Maßnahmen, wie Reinigungs-, Desinfektions-<strong>und</strong> Sterilisationsmaßnahmen, sollen durch entsprechende Laboruntersuchungenobjektiv überprüft <strong>und</strong> kontrolliert werden.In den Krankenhäusern <strong>und</strong> anderen medizinischen Einrichtungen können ohne ausreichendehygienische Untersuchungen Ges<strong>und</strong>heitsrisiken (z.B. durch Schadstoffe;wasserführende Systeme; RET-Anlagen; Instrumente; Lebensmittel; betriebstechnischeGeräte, wie Reinigungsautomaten; medizintechnische Geräte, wie Narkosegeräte, Beatmungsgeräteetc.) unerkannt bleiben <strong>und</strong> zu einer Gefährdung von Patienten <strong>und</strong>Mitarbeitern führen.Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass trotz Schulung <strong>und</strong> Aufklärung überdie Notwendigkeit von unverzichtbaren hygienischen Maßnahmen diese oft nicht konsequentdurchgeführt werden. Kontrolluntersuchungen können den Mitarbeitern Verhaltensfehlervor Augen führen.Nachfolgend werden die Einzelbereiche für die hygienischen Untersuchungen <strong>und</strong> ggf.deren Häufigkeiten aufgeführt. Abweichende Untersuchungsintervalle <strong>und</strong> die Einbe-<strong>Richtlinie</strong> <strong>Krankenhaushygiene</strong>Elsevier, Urban & Fischer, München1

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