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DGG_D168_Prospekt_Part 1.cdr - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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Vor- und Nachteile bei wohnwirtschaftlichen LiegenschaftenAllerdings ist immer zu beachten, dass diese Betrachtungenvom status quo zum Zeitpunkt der Beurteilung ausgehenund zukünftige Entwicklungen und Tendenzen nur im Wege derPrognoseentscheidung mit aufgenommen werden und daherkeine zwangsläufige Verbindlichkeit beinhalten. Es darf fernernicht vergessen werden, dass Chancen und Risiken nicht zwingendimmer einzeln auftreten, sondern in der Regel in unterschiedlichenKonstellationen und gegebenenfalls auch kumulativentstehen.Für den einzelnen Investor kann dies bedeuten, dass durchdie Verknüpfung mehrerer Einzelrisiken (z. B. Verschlechterungder persönlichen Einkommensverhältnisse durch Krankheitund/oder Unfall, Mietausfall, größere Modernisierungsmaßnahmensowie zu hohe Fremdfinanzierung) die Immobilieneinnahmenicht mehr alleine ausreichend ist, die Bedienung vonZins und Tilgung abzudecken und die Unterdeckung dannnicht mehr aus dem Einkommen oder dem Vermögen ausgeglichenwerden kann, mit der Folge, dass es erst zu einer Liquiditätskrisekommt und im schlimmsten Fall sogar zum persönlichenVermögensverfall.1. GeschäftspartnerEine finanzielle Transaktion und damit auch eine Immobilieninvestitionleben davon, dass sich kompetente und zuverlässige<strong>Part</strong>ner zusammenfinden, um im beiderseitigen Interesseein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Somit ist die (Aus-)Wahl des richtigen <strong>Part</strong>ners der Schlüssel für einen erfolgreichenVertragsabschluss. Erst wenn Verkäufer und Käufer einegemeinsame, offene und konstruktive Gesprächs- und Verhandlungsgrundlagegefunden haben, besteht das erforderlicheMiteinander der Geschäftspartner.Verkäuferin und <strong>Prospekt</strong>herausgeberin ist im vorliegendenFall die Firma GGH GmbH & Co. Erste Gohlis KG mit SitzKarl-Tauchnitz-Straße 2, 04107 Leipzig. Die GGH GmbH &Co. Erste Gohlis KG bzw. deren <strong>Gesellschaft</strong>er, haben in derjüngeren Vergangenheit alleine oder mit Kooperationspartnerndiverse gleichgelagerte Projekte umgesetzt, von deneneinige als Referenzen in diesem <strong>Prospekt</strong> dokumentiert sind.Von daher kann sich der Käufer von der erforderlichen Kompetenzund Leistungsfähigkeit seines Geschäftspartners ein deutlichesBild machen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sichtrotz Referenzen und des Nachweises des Stammkapitals undbei rechtlich ordnungsgemäßen vertraglichen Vereinbarungendie durch die generelle Tätigkeit im Markt bestehenden Risikenbei der Verkäuferin verwirklichen können. Sollten daher dieseRisiken durchschlagen, so besteht die Gefahr, dass die Verkäuferinin Insolvenz geraten kann.Umgekehrt offenbart der Käufer der GGH GmbH & Co.Erste Gohlis KG seine wirtschaftlichen Verhältnisse, so dass davonauszugehen ist, dass das erforderliche Eigenkapital vorhandenist und Fremdkapital zu marktüblichen Konditionendem Käufer gewährt werden würde. Damit ist die Annahme einerin sich stimmigen Finanzierung sachlich gerechtfertigt unddie erforderliche wechselseitige Transparenz gegeben.2. VertragswerkGrundlage des vorliegenden <strong>Prospekt</strong>es ist der Erwerb einernoch zu sanierenden Eigentumswohnung in der eingangs be-zeichneten Liegenschaft Delitzscher Straße 168 in 04129 Leipzig.Der Käufer erhält eine schlüsselfertig hergestellte Wohnung,im Wege eines notariellen Bauträgerkaufvertrages, mitFestpreiszusage. Da es sich um einen Festpreis handelt, trägtdie Verkäuferin in diesem Fall das Risiko von nach Vertragsabschlussentstehenden Kostensteigerungen (z. B. Material und/oder Lohn) und eventuell erst nachträglich auftretenden Baurisiken.Der vorliegende <strong>Prospekt</strong> hat den Kauf von Teil- und Wohnungseigentumnach Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)zum Inhalt. Des Weiteren gibt es einen Verwaltervertrag für dasGemeinschaftseigentum, in welchen der Käufer eintritt (vgl.“Ziffer 6. Immobilienverwaltung”). Ferner wird dem Käufer,falls er die Wohnung nicht zur Eigennutzung erwirbt, die Möglichkeiteingeräumt, mit der Hausverwaltung einen Mietverwaltervertrag(vgl. “Ziffer 5. Eigen-/Fremdnutzungskonzept” und“Ziffer 6. Immobilienverwaltung”) zu schließen. Die Verkäuferinbietet dem Käufer, im Fall der Fremdnutzung, den Abschlusseiner Mietgarantievereinbarung an (vgl. “5. Eigen-/Fremdnutzung”).a) Regelung durch die Makler- undBauträgerverordnung (MaBV)Für das Rechtsverhältnis zwischen den Geschäftspartnern sinddie Regelungen der sog. Makler- und Bauträgerverordnung(MaBV) in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend, die ihrenEingang in den konkreten Bauträgerkaufvertrag finden. Diesbedeutet, dass der Käufer vertragsgemäß nur in der Höhe Zahlungenzu erbringen hat, als diesen Zahlungen zuvor festgelegteBauleistungen durch die Verkäuferin gegenüber stehen. Dadiese Sätze pauschalisiert sind, entspricht der gezahlte Kaufpreisanteilnicht unbedingt dem Wert der Bauleistung. Fernermuss die Verkäuferin dafür Sorge tragen, dass die konkreteschlüsselfertige Wohnung (=Sondereigentum) bis zum vertragsgemäßvereinbarten Termin bezugsfertig ist.b) Einbehalt oder SicherheitsleistungSollte es sich bei dem Käufer um einen klassischen Verbraucherhandeln, so hat dieser kraft Gesetzes (§ 632a Abs. 3 BGB)die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Einbehalt von5 % des Kaufpreises bei der ersten Abschlagszahlung vornehmenzu können oder sich von der Verkäuferin eine Sicherheitstellen zu lassen (z. B. selbstschuldnerische Bürgschaft), damitdie Verkäuferin sicherstellt, dass der Kaufgegenstand rechtzeitigund ohne wesentliche Mängel an den Käufer übergebenwird, da sie sonst Gefahr läuft, den Einbehalt nicht ausgezahltzu bekommen bzw. die Sicherheit in Anspruch genommen wird.Allerdings ist zu beachten, dass weder der Einbehalt noch dieSicherheit als solche verhindern können, dass es zu Leistungsstörungenim Vertragsverhältnis kommt, denn es handelt sichhier nur um spezielle Formen von Sicherheiten.c) Verjährung der AnsprücheNach erfolgter Abnahme der Liegenschaft gilt die gesetzlicheVerjährungsvorschrift des § 634a Abs.1 Ziffer 2 BGB, mit einerfünf Jahre dauernden Mängelbeseitigungsverpflichtung für dieam Gebäude erbrachten Bauleistungen. Wirtschaftlich bestehtallerdings das Risiko, dass dieser Mängelbeseitigungsanspruchnur eingeschränkt oder gar nicht durchgesetzt werden kann,wenn die Verkäuferin innerhalb des Fünf-Jahreszeitraums in10| Delitzscher Straße 168 | Leipzig

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