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Rechnungslegung in Deutschland -

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<strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> -Internationalisierungstendenzen? E<strong>in</strong>e empirische Analyse.Lehrstuhl für Allgeme<strong>in</strong>e Betriebswirtschaftslehre undWirtschaftsprüfung, Prof. Dr. Jens Wüstemann- Forschungskolloquium SS 2003 -


Gliederung:1.0 Problemstellung2.0 Rechtliche Grundlagen für die Erstellung e<strong>in</strong>en Jahresabschlusses nach <strong>in</strong>ternationalen <strong>Rechnungslegung</strong>sgrundsätzen.2.1 Die Befreiungsvorschrift des § 292a HGB2.1.1 Empirische Analyse der Zulassung deutscher Unternehmen an ausgewählten ausländischen Börsenplätzen2.2 Die Verordnung der Europäischen Union (EU) zur Anwendung <strong>in</strong>ternationaler <strong>Rechnungslegung</strong>sstandards2.2.1 Synoptische Gegenüberstellung der Befreiungsvorschrift des § 292a HGB und der Verordnung der Europäischen Union zur Anwendung<strong>in</strong>ternationaler <strong>Rechnungslegung</strong>sstandards3.0 Stand der empirischen Forschung zur <strong>Rechnungslegung</strong>spraxis <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>4.0 <strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Analyse der angewandten <strong>Rechnungslegung</strong>ssysteme börsennotierter Unternehmen nachwesentlichen Marktsegmenten5.0 <strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Analyse der angewandten und anwendbaren <strong>Rechnungslegung</strong>ssysteme sämtlicher kapitalmarktorientierterund nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>5.1 Analyse der Unternehmensstruktur nach Rechtsformen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>5.2 Kapitalmarktorientierte Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>5.3 Datengrundlage und vere<strong>in</strong>fachungsbed<strong>in</strong>gte Annahmen5.4 <strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Ergebnisse der empirischen Analyse aller zur <strong>Rechnungslegung</strong> verpflichteten Unternehmen <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong>6.0 Thesenförmige Zusammenfassung


2.0 Rechtliche Grundlagen für die Erstellung e<strong>in</strong>es Jahresabschlusses nach <strong>in</strong>ternationalen<strong>Rechnungslegung</strong>sgrundsätzen.2.1 Die Befreiungsvorschrift des § 292a HGBGrundlagen:- E<strong>in</strong>führung im Zuge des KapAEG und Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs durch das KapCoRiLiG- Befreiung von der Aufstellung e<strong>in</strong>es Konzernabschlusses nach deutschem Recht- Öffnungsklausel für die Anwendung <strong>in</strong>ternational anerkannter <strong>Rechnungslegung</strong>sgrundsätze, wobei der <strong>in</strong>ternationaleKonzernabschluss nicht als deutscher Abschluss gilt (Befreiung)- Konzeption des §292a HGB als Wahlrecht: Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann auf die Aufstellung e<strong>in</strong>es Konzernabschlussesnach deutschem Recht (§§ 290 HGB ff. oder § 11 PublG ff. verzichtet werden).Persönlicher Anwendungsbereich:vor KapCoRiliG:-Börsennotierte Mutterunternehmen i.S. des § 3 Absatz 2 AktGnach KapCoRiliG:-Mutterunternehmen, die e<strong>in</strong>en organisierten Markt i.S.d. § 2 Absatz 5 WpHG <strong>in</strong> Anspruch nehmen;Mutterunternehmen, die nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtet s<strong>in</strong>d. Erweiterung desAnwendungsbereichs somit auch auf nicht börsennotierte Unternehmen.-Wertpapiere im S<strong>in</strong>ne des § 2 Absatz 1 Satz 1 WpHG: (Aktien, Zertifikate, Schuldverschreibungen, Genusssche<strong>in</strong>e,Optionssche<strong>in</strong>e, etc.)


Sachlicher Anwendungsbereich:-Konzernrechnungslegung deutscher Mutterunternehmen-Gesamt- und Teilkonzernabschlüsse-auch Mutter-/ Tochterunternehmen (=Zwischenhold<strong>in</strong>gs) i.S. des § 290 Absatz 2 HGB oder § 11 Absatz 3 PublGBefreiung von der Aufstellungspflicht - Befreiungstatbestandsmerkmale des § 292a HGB1) Mutterunternehmen, die e<strong>in</strong>en organisierten Markt durch von ihm oder e<strong>in</strong>em se<strong>in</strong>er Tochterunternehmen ausgegebeneWertpapiere <strong>in</strong> Anspruch nehmen.2.) E<strong>in</strong>beziehung des Mutterunternehmens und se<strong>in</strong>er Tochterunternehmen unbeschadet der §§ 295, 296 HGB <strong>in</strong> denbefreienden <strong>in</strong>ternationalen Konzernabschluss.3.) Aufstellung des Konzernabschlussses nach <strong>in</strong>ternational anerkannten <strong>Rechnungslegung</strong>sgrundsätzen4.) E<strong>in</strong>klang des Konzernabschlusses mit den EU-Richtl<strong>in</strong>ien5.) Gleichwertigkeit h<strong>in</strong>sichtlich der Aussagekraft mit e<strong>in</strong>em deutschen Konzernabschluss6.) Anhangangaben gemäß § 292a Absatz2 Nr.4 HGB7.) Prüfung (§ 292a Absatz 2 Nr.5 HGB)8.) Offenlegung <strong>in</strong> deutscher Sprache und DM/Euro


Zeitlicher Anwendungsbereich:-§ 292a HGB trat ab 24.04.1998 <strong>in</strong> Kraft-Befristung bis 31.12.2004 (Letztmalige Anwendung für Konzern-Geschäftsjahre, die an diesem Tag enden).Zielsetzung des § 292a HGB:-Nachteile von Internationalisierungsstrategien deutscher Unternehmen bzgl. Kapitalaufnahme ausgleichen (z.B.Zulassung an ausländischen Börsen) vgl. hierzu nächste Seite-Beseitigung der Inländerdiskrim<strong>in</strong>ierung (andere Mitgliedstaaten der EU ermöglichten Konzernabschlüsse nach<strong>in</strong>ternationalen Normen)


2.1.1 Zulassung deutscher Unternehmen an ausgewählten ausländischen BörsenplätzenSumme der an ausgewählten ausländischen Börsengelisteten deutschen Unternehmen von 1995 bis 200240353436373025201515 1523242729Anzahl der im Auslandgelisteten deutschenUnternehmen1050vor 1995 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002Quellen: New York Stock Exchange: Complete list of Non-U.S. Companies 2002, Nasdaq: NasdaqIn te rn atio n al C o m p a n ie s,h ttp ://w w w .n a sd aq .co m /a sp /N o n U sO u tp u t.a sp ? p a g e= G & p re v io u sC o u n t= 0 & reg io n = eu ro p e, 3 0 .1 0 .2 0 0 2 ,9 .0 0 h ;L o n d o n S to c k E x c h a n g e: In tern atio n al C o m p a n ie s,h ttp ://w w w .lo n d o n sto ck e x ch an g e.c o m /<strong>in</strong> te rn atio n al/W E /trig g er.asp ? filter= 3 & su b m itted = & C N S = & iP a g eNum =1, 30.10.2002, 9.15h; Tokyo Stock Exchange: Listed/delisted foreign com panies,http://w w w.tse.or.jp/english/list<strong>in</strong>g/com panies/transition.htm l, 30.10.2002, 9.30h..D arstellung: Eigene D arstellung.-Es wird deutlich, dass nach Verabschiedung des § 292a HGB im Zuge des KapAEG die Anzahl der an den dreiBörsenplätzen gelisteten Unternehmen um etwa 28% anstieg; dennoch ersche<strong>in</strong>t dieser Anstieg nichtüberproportional höher als bspw. <strong>in</strong> den Jahren 1995-1997.-An der NYSE s<strong>in</strong>d derzeit (Stand 01/03) 18 deutsche Unternehmen gelistet (Nasdaq: 5) was e<strong>in</strong>em Anstieg <strong>in</strong> derZeit von 1998-2003 von 55% entspricht (Nasdaq: 40%).-Ob die Befreiungsvorschrift des § 292a HGB zu diesem Anstieg des List<strong>in</strong>gs deutscher Unternehmen an ausländischenBörsen beitrug kann jedoch bezweifelt werden.


2.2 Die Verordnung der Europäischen Union (EU) zur Anwendung <strong>in</strong>ternationaler <strong>Rechnungslegung</strong>sstandards„Mutterunternehmen, die <strong>in</strong> der EU an e<strong>in</strong>em organisierten Markt notiert s<strong>in</strong>d (kapitalmarktorientierteMutterunternehmen) müssen ab 01.01.2005 zw<strong>in</strong>gend die International Account<strong>in</strong>g Standards (IAS)/ InternationalF<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Standards (IFRS) anwenden!“KonzernabschlussKapitalmarktorientierteUnternehmenzw<strong>in</strong>gend IAS AbschlussübrigeUnternehmenMitgliedstaatenwahlrechtfakultativ/zw<strong>in</strong>gend IASAbschlussE<strong>in</strong>zelabschlussMitgliedstaatenwahlrechtfakultativ/zw<strong>in</strong>gend IASAbschlussMitgliedstaatenwahlrechtfakultativ/zw<strong>in</strong>gend IASAbschlussQuelle: Peemöller, Volker: Internationalisierung der externen <strong>Rechnungslegung</strong>: Auswirkungen auf nicht kapitalmnarktorientierte Unternehmen, <strong>in</strong>: BB, 57.Jg. (2002) S, 1799-1803, hier: 1799- Aufschub h<strong>in</strong>sichtlich der Anwendung von IAS/IFRS für USA gelistete Unternehmen bis 2007- Aufschub für Unternehmen, die den Kapitalmarkt lediglich mit FK-Titel <strong>in</strong> Anspruch nehmen- Beachte: Verordnung als anderes Instrument h<strong>in</strong>sichtlich Rechtsangleichung als „traditionelle“ Richtl<strong>in</strong>ien- Vorschläge von IDW und DSR h<strong>in</strong>sichtlich Ausgestaltung der Wahlrechte


2.2.1. Die Befreiungsvorschrift des §292a HGB und die Verordnung der Europäischen Union (EU) zurAnwendung <strong>in</strong>ternationaler <strong>Rechnungslegung</strong>sstandards - e<strong>in</strong>e GegenüberstellungBefreiung nach § 292a HGB EU-Verordnung vom 19.07.2002Unternehmen Abschluss Konzernabschluss E<strong>in</strong>zelabschluss Konzernabschluss E<strong>in</strong>zelabschlussE<strong>in</strong>zelkaufleute und Personengesellschaftendie nicht nach PublGzur Konzernrechnungslegung verpflichtets<strong>in</strong>d.E<strong>in</strong>zelkaufleute und Personengesellschaften,die nach PublG zurKonzernrechnungslegung verpflichtets<strong>in</strong>d.Kapitalgesellschaften, die nicht ane<strong>in</strong>em geregelten Markt <strong>in</strong> der EUgelistet s<strong>in</strong>d.Wahlrecht gemäß § 292a HGB(IAS oder US-GAAP)Konzernabschluss nachhandelsrechtlichen Grundsätzen –sofern Voraussetzungen des §292aHGB nicht erfüllt.E<strong>in</strong>zelabschluss nachhandelsrechtlichen Grundsätzenverpflichtend, ke<strong>in</strong>e Befreiung beiAnwendung von IAS und US-GAAPHGB oder IAS,Mitgliedstaatenwahlrecht nach EU-VerordnungHGB oder IAS,Mitgliedstaatenwahlrecht nach EU-VerordnungKapitalgesellschaften, an e<strong>in</strong>emgeregelten Markt <strong>in</strong> der EU gelistets<strong>in</strong>d.Wahlrecht gemäß § 292a HGB(IAS oder US-GAAP)IAS verpflichtend ab 2005Kapitalgesellschaften, die an e<strong>in</strong>emgeregelten Markt außerhalb der EUgelistet s<strong>in</strong>d und dazu <strong>in</strong>ternationaleNormen anwenden – oder vondenen ausschließlich Schuldtitelgehandelt werden.Wahlrecht gemäß § 292a HGB(IAS oder US-GAAP)IAS verpflichtend ab 2007Quelle: Modifizierte Darstellung aus: Kirsch, Hans Jürgen/ Dohrn, Matthias/ Wirth, Jörn: <strong>Rechnungslegung</strong>s- und Prüfungspraxis der DAX-100-Unternehmen, <strong>in</strong>: Wpg.55.Jg, (2002) S.1217-1231, hier: S.1220.


3.0 Stand der empirischen Forschung zur <strong>Rechnungslegung</strong>spraxis <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>- Kirsch, Hans Jürgen: <strong>Rechnungslegung</strong>s- und Prüfungspraxis der DAX-100 Unternehmen - Bestandsaufnahmeund Auswirkungen der EU-Verordnung zur Anwendung <strong>in</strong>ternationaler <strong>Rechnungslegung</strong>sstandards, <strong>in</strong>: WPg,55.Jg., (2002), S. 1217-1231.- d´Arcy, Anne/Leuz, Christian: <strong>Rechnungslegung</strong> am Neuen Markt - E<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme, <strong>in</strong>: DB, 53.Jg.,(2000), S. 385-391.- Spanheimer, Jürgen/ Koch, Christian: Internationale Bilanzierungspraxis <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Ergebnisse e<strong>in</strong>erempirischen Untersuchung der Unternehmen des DAX und MDAX sowie des Neuen Marktes-, <strong>in</strong>: WPg, 53.Jg.(2000), S. 301-310.- Krawitz, Norbert/ Albrecht, Christian/ Büttgen, Dagmar: Internationalisierung der deutschen Konzernrechnungslegungaus Sicht deutscher Mutterunternehmen - Ergebnisse e<strong>in</strong>er empirischen Studie zur Anwendung und zurFolgeregelung von § 292a HGB -, <strong>in</strong>: WPg, 53.Jg. (2000), S. 541-555.- Alvarez, Manuel/ Wotschofsky, Stefan: Zwischenberichterstattung <strong>in</strong> der Praxis -E<strong>in</strong>e empirische Analyse derDAX100-Unternehmen-, <strong>in</strong>: WPg, 53.Jg. (2000), S. 311-319.Problemfelder:- Beschränkung auf große Marktsegmente des Aktienmarktes DAX, Neuer Markt, etc.- Studien häufig auf e<strong>in</strong> Geschäftsjahr begrenzt- Ke<strong>in</strong>e Aussagen über generelle Anwendung der unterschiedlichen <strong>Rechnungslegung</strong>ssysteme HGB, IAS/IFRSund US-GAAP <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>- Ke<strong>in</strong>e Aussagen über tatsächliche Anzahl der im Ausland gelisteten deutschen Unternehmen


4.0 <strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Analyse der angewandten <strong>Rechnungslegung</strong>ssysteme börsennotierterUnternehmen nach MarktsegmentenUntersuchte Marktsegmente:a) DAX 30b) M-DAXc) DAX 100d) Nemax


a) DAXDAX 30 <strong>Rechnungslegung</strong>ssysteme Geschäftsjahr2001DAX 30 <strong>Rechnungslegung</strong>ssysteme Geschäftsjahr 19952%0% 7%13%27%US-GAAPIASHGBUS-GAAPIASHGBke<strong>in</strong>e Angaben91%60%Quellen (alle Abbildungen zu DAX 30): Eigene Darstellung; alle Angaben <strong>in</strong> %.1009080US-GAAPIASHGB7060504030201001995 1996 1997 1998 1999 2000 2001US-GAAP 0 3,5 3,5 10,34 16,66 23,33 26,66IAS 7,1 10,7 14,28 37,93 46,66 50 60HGB 92,8 85,7 82,14 51,72 33,33 26,66 13,33


Untersuchungsergebnisse DAX 30:- Im Segment des DAX-30 ist zu beobachten, dass erstmalig mit dem Geschäftsjahr 1999 mehr Unternehmen nach<strong>in</strong>ternationalen <strong>Rechnungslegung</strong>sgrundsätzen Rechnung legten als nach handelsrechtlichen Grundsätzen.- Der Anstieg der <strong>Rechnungslegung</strong> nach US-GAAP von 0% im Geschäftsjahr 1995 bis zu fast 27% im Geschäftsjahr2001ist offensichtlich erklärbar durch e<strong>in</strong>e verstärkte Inanspruchnahme des US-Kapitalmarktes (1996: 2 DAX 30Unternehmen; 2001: 14 Unternehmen aus dem DAX 30). Überleitungsrechnungen HGB/US-GAAP bzw. IAS/US-GAAP.- Insgesamt wird dieses Segment jedoch mitlerweile durch die Anwendung der IAS/IFRS beherrscht (Geschäftsjahr 200160%), was im Schrifttum durch die offensichtlich breite Unterstützung der IAS/IFRS auf europäischer Ebene erklärtwird, was <strong>in</strong> der EU-Verordnung zur Anwendung <strong>in</strong>ternationaler <strong>Rechnungslegung</strong>sstandards (Verpflichtung zurAnwendung von IAS) gipfelte.- Im Zuge der EU-Verordnung zur Anwendung <strong>in</strong>ternationaler <strong>Rechnungslegung</strong>sstandards lässt sich <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>ekünftig noch stärkere Dom<strong>in</strong>anz von IAS/IFRS prognostizieren, wobei <strong>in</strong>sbesondere durch e<strong>in</strong>ige <strong>in</strong> diesem Segmentgeplante List<strong>in</strong>gs an der New York Stock Exchange und die Übergangsvorschrift der EU-Verordnung bei Anwendungvon US-GAAP auch noch e<strong>in</strong>en Anstieg von US-GAAP erwarten lässt.


) MDAX100908070605040US-GAAPIASHGB30201001997 1998 1999 2000 2001US-GAAP 7,00 4,10 16,00 21,00 15,71IAS 5,00 10,00 25,00 21,00 32,85HGB 88,00 86,10 59,00 58,00 51,42Quellen: Eigene Darstellung; alle Angaben <strong>in</strong> %.Untersuchungsergebnisse MDAX:- Auch im Geschäftsjahr 2001 wenden im M-DAX noch mehr als 50% der Unternehmen die handelsrechtlichen<strong>Rechnungslegung</strong>sgrundsätze an.- Der im DAX 30 beobachtete Trend h<strong>in</strong> zu IAS/IFRS ist auch hier grundsätzlich erkennbar, wenngleich sich derMDAX im Geschäftsjahr 2001 h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Verbreitung <strong>in</strong>ternationaler Normen etwa auf dem DAX 30Niveau von 1998 bef<strong>in</strong>det, man <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e zeitliche Verschiebung beobachtet.- Dieser Trend h<strong>in</strong> zu IAS/IFRS sollte sich <strong>in</strong>sbesondere durch die EU-Verordnung, aber auch durch den E<strong>in</strong>flussdes Basel-II-Akkords noch verstärken; die Anwendung von US-GAAP ersche<strong>in</strong>t <strong>in</strong>sbesondere aufgrund der <strong>in</strong>diesem Segment doch verhältnismäßig ger<strong>in</strong>gen Anzahl an Unternehmen, die an der NYSE gelistet s<strong>in</strong>d ( 2001:3 Unternehmen) weniger attraktiv als im DAX 30 Segment.


c) DAX 100Verwendete <strong>Rechnungslegung</strong>ssysteme DAX 100Geschäftsjahre 1994-2001100806040US-GAAPIASHGBohne Angaben2001994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001US-GAAP 0 0 1 1 5 16 18 20IAS 1 4 5 7 15 28 32 41HGB 96 93 91 91 79 56 50 39ohne Angaben 3 3 3 2 2 0 0 0Quellen (alle Abbildungen): Eigene Darstellung; alle Angaben <strong>in</strong> %.Untersuchungsergebnisse DAX 100:- Bei Betrachtung des DAX 100 ist der Trend h<strong>in</strong> zu <strong>in</strong>ternationalen <strong>Rechnungslegung</strong>sgrundsätzendeutlich weniger stark erkennbar als bspw. Im DAX oder Nemax (vgl. d)).- Im Geschäftsjahr 2001 legen annähernd ebenso viele Unternehmen nach handelsrechtlichen Grundsätzenwie nach IAS/IFRS-Standards Rechnung.- vgl. auch a) und c)


d) NEMAX All ShareBilanzierungspraxis deutscher Unternehmen am Neuen Markt Entwicklung47,850,29 49,7 49,745,518,2036,736,43033,301.07.9701.06.9801.04.9901.11.014,40HGB-Abschluss IAS-Abschluss US-GAAP01.07.97 18,20 36,4 45,501.06.98 36,7 30 33,301.04.99 4,4 47,8 49,701.11.01 0 50,29 49,7Quellen: Spanheimer, Jürgen/Koch, Christian: Internationale Bilanzierungspraxis <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Ergebnisse e<strong>in</strong>er empirischen Untersuchung der Unternehmen des DAXund MDAX sowie des neuen Marktes -, <strong>in</strong>: Wpg. 53.Jg.(2000), S. 301-309. Die Untersuchungsgesamtheit umfasst alle zum 30.06.1999 am Neuen Markt notiertendeutschen Unternehmen.(108); Küt<strong>in</strong>g, Karlhe<strong>in</strong>z u.a.: Internationalisierung der <strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Ausweitung durch die Unternehmen des SMAX ab2002, <strong>in</strong>: KoR, 02.Jg. (2002) S.1-13. Die Untersuchungsgesamtheit umfasst den NEMAX All Share; alle am Neuen Markt zum 15.11.2001 notierten deutschenUnternehmen (342); d´Arcy, Anne/Leuz, Christian: <strong>Rechnungslegung</strong> am Neuen Markt - E<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme, <strong>in</strong>: DB, 53.Jg., (2000), S. 385-391. Darstellung: EigeneDarstellung. Alle Angaben <strong>in</strong> %.Untersuchungsergebnisse NEMAX (All Share):- Der Konzernabschluss nach handelsrechtlichen Grundsätzen hat im Segment des Neuen Marktes mitlerweile ke<strong>in</strong>eBedeutung mehr, was aber aufgrund der hier geltenden restriktiven (erhöhten)Prospektanforderungen (vgl. Ziffer4.1.9 Regelwerk des Neuen Marktes) nicht überraschen kann.- Die Frage nach e<strong>in</strong>er Präferenz für IAS/IFRS oder US-GAAP ist bis zum Geschäftsjahr 2001 (noch) nichtabschließend beantwortbar, da die Relation zwischen den beiden Normengefügen mit jeweils etwa 50%ausgeglichen ist: Insofern lässt sich nicht von der Dom<strong>in</strong>anz e<strong>in</strong>es Regel-Sets sprechen. Motivation für dieAnwendung der US-GAAP dürfte jedoch weniger e<strong>in</strong> angestrebtes List<strong>in</strong>g an der NYSE se<strong>in</strong>, da <strong>in</strong> diesem Segmentnur e<strong>in</strong> verschw<strong>in</strong>dend ger<strong>in</strong>ger Anteil hier gelistet ist oder e<strong>in</strong> List<strong>in</strong>g zukünftig anstrebt.- (Exkurs) Außergewöhnlich ersche<strong>in</strong>t jedoch e<strong>in</strong>e Analyse der Deutschen Börse, die <strong>in</strong> dem <strong>in</strong> 2003 neu formierten,sogenannten Prime-Standard-Segment e<strong>in</strong>e deutliche Dom<strong>in</strong>anz der US-GAAP (über 60% Anwender)sieht (vgl.Anlage)


e) Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse:Prozentuale Darstellung der verwendeten <strong>Rechnungslegung</strong>ssysteme <strong>in</strong> DAX 30, M DAX, DAX 100 und Nemax(All Share) - Geschäftsjahr 2001:DAX 30 M-DAX DAX 100 NemaxHGB 13 51 39 0IAS 60 33 41 50,29US-GAAP 27 16 20 49,7Quelle: Eigene Darstellung. Alle Angaben <strong>in</strong> %.<strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> nach Marktsegmenten 20011009080706050403020100DAX 30 M-DAX DAX 100 NemaxHGBIASUS-GAAP


5.0 <strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Analyse der angewandten und anwendbaren <strong>Rechnungslegung</strong>ssystemesämtlicher kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>5.1 Unternehmensstruktur (nach Rechtsformen) <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>1994 1996 1997 1998 1999 2000Natürliche Person (E<strong>in</strong>zelunternehmung) 2.018.431 1.971.181 1.992.356 2.033.853 2.037.230 2.040.713OHG 230.547 236.911 243.054 251.332 257.321 262.030KG 30.623 28.307 27.164 26.132 25.095 24.283GmbH & Co.KG 57.791 63.039 65.791 69.728 74.359 78.386AG & Co. KG 167 175 192 197 233 265AG 2.115 2.282 2.540 2.980 3.831 5.407KG aA 59 61 62 65 73 75GmbH 400.723 413.344 418.269 426.724 438.085 446.797Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften 8.178 7.400 7.149 6.962 6.693 6.372Körperschaften des öffentlichen Rechts 5.918 6.005 5.678 5.813 5.752 5.802Sonst. Juristische Personen des privaten Rechts 32.443 34.118 35.183 36.103 37.548 38.9735.2 Kapitalmarktorientierte Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Börsennotierte Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>Kapitalmarktorientierte Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 2002Kapitalmarktorientierte Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 2001127148EigenkapitaltitelFremdkapitaltitelEigenkapitaltitelFremdkapitaltitel715748Quelle: World Federation of Exchanges: Number of Bond Issurrers; Number of companies with shares listed, download unter:http://www.world-exchanges.org/WFE/home.asp?menu=289, Mittwoch,11.06.2003, 15.34h. Hierbei kann es sich nur um Näherungswerte handeln, da die Daten zum e<strong>in</strong>en nur diejenigen an der Deutschen Börse notierten Unternehmen erfssen, zum anderen Doppelnennungen möglichs<strong>in</strong>d (Unternehmen, die sowohl EK-Titel, als auch FK-Titel an der Deutschen Börse notieren.


5.3 Datengrundlage und vere<strong>in</strong>fachungsbed<strong>in</strong>gte Annahmen:- Die Untersuchungsgesamtheit bilden alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> mit e<strong>in</strong>emsteuerbaren Umsatz von mehr als 20.000 Euro.- Als Indikator für den Anteil der potentiellen nach IAS/IFRS und US-GAAP Rechnung legenden Unternehmen anallen zur <strong>Rechnungslegung</strong> verpflichteten Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> wird vom „steuerbaren Umsatz“ (i.S.v.umsatzsteuerpflichtigem Umsatz) ausgegangen.- Bei den dargestellten Aktiengesellschaften, die den Hauptteil der kapitalmarktorientierten Unternehmen ausmachendürften s<strong>in</strong>d im Geschäftsjahr 2001 748 als kapitalmarktorientiert i.S.d. § 292a HGB e<strong>in</strong>zustufen, da Wertpapierei.S. des § 2 WpHG an e<strong>in</strong>em organisierten Markt (hier nur Deutsche Börse überprüfbar) notiert wurden.H<strong>in</strong>zu kommen max. 148 Unternehmen die Fremdkapitaltitel i.S. des § 2 WpHG an e<strong>in</strong>em organisierten Marktnotierten wodurch auch Nicht-AGs (<strong>in</strong>sbesondere Personengesellschaften, GmbHs, etc) durch die Befreiungsvorschriftbetroffen se<strong>in</strong> können.- Über Unternehmen die <strong>in</strong> ihrer Eigenschaft als Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne oder aus sonstigenGründen e<strong>in</strong>en Abschluss nach <strong>in</strong>ternationalen Normen freiwillig erstellen werden ke<strong>in</strong>e Prognosen erstellt.


5.4 Untersuchungsergebnisse <strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - alle Unternehmen:- Der Anteil an Unternehmen, die unter die Regelung des §292a HGB fallen dürfte nach e<strong>in</strong>er ersteneigenen Schätzung verlässlich bei weit unter 4.000 Unternehmen liegen (gezählt wurden alle börsennotiertenAktiengesellschaften (derzeit etwa 750 <strong>in</strong> 2001) sowie sämtliche Unternehmen anderer Rechtsformen, die überden §11 PublG oder auch § 264a Absatz 1 HGB unter die Regelung des § 292a HGB fallen könnten - als e<strong>in</strong>zigesnachprüfbares Kriterium konnten hier die Umsatzerlöse herangezogen werden).- Wenn man die Summe der Lieferungen und Leistungen bei diesen Unternehmen mit der Summe der Lieferungenund Leistungen aller Unternehmen vergleicht, so macht die Summe der Lieferungen und Leitungen der (beiden oben getroffenen Annahmen unter den § 292a HGB fallenden Unternehmen etwa 2.100.000 Mio € oder etwa48% der gesamten Lieferung und Leistungen aller hier erfassten Unternehmen aus.- Sofern man lediglich von den kapitalmarktorientierten <strong>in</strong>ländischen Aktiengesellschaften ausgeht (i.S.d. §292aHGB) (2001: 896; 2002: 842), beträgt deren Anteil am Gesamtumsatz sämtlicher Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>806.873 Mio. € oder etwa 18,88% (wobei die Unternehmen des DAX 30 hierbei etwa 13% aller Unternehmen<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> umfassen).- Die tatsächliche Anzahl an Unternehmen, für die die Befreiungsvorschrift des § 292a HGB gilt dürfte somitzwischen 500 und 1500 Unternehmen liegen, wobei der Anteil derjenigen Unternehmen die IAS/IFRS oder US-GAAP anwenden zwischen 350 und 750 Unternehmen liegen sollte.- Es wird deutlich, dass man bei e<strong>in</strong>er Betrachtung aller rechnungslegungspflichtigen Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>wenn überhaupt, dann nur sehr e<strong>in</strong>geschränkt von e<strong>in</strong>er „<strong>in</strong>ternationalen Bilanzierungspraxis“ sprechen kann,da die <strong>in</strong>ternationalen Normen zum<strong>in</strong>dest für über 99% aller Unternehmen aber auch für große Teileder gesamten Volkswirtschaft (bei E<strong>in</strong>bezug und Gewichtung des Umsatzes) ke<strong>in</strong>e Alternative darstellt.


6.0 Thesenförmige Zusammenfassung:(1) Die <strong>Rechnungslegung</strong> nach handelsrechtlichen Grundsätzen im Konzern verliert h<strong>in</strong>sichtlich der<strong>Rechnungslegung</strong>spublizität <strong>in</strong> allen betrachteten Segmenten zunehmend an Bedeutung, es überrascht jedoch die(noch) relativ hohe Bedeutung der handelsrechtlichen Abschlüsse im Geschäftsjahr 2001 im Segment M-DAX undDAX 100.(2) E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Präferenz zu IAS/IFRS sche<strong>in</strong>t sich im Segment DAX 30, dem mit über 70% der gesamtenBörsenkapitalisierung <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> größten Marktsegment und DAX 100 abzuzeichnen, im Nemax s<strong>in</strong>dIAS/IFRS und US-GAAP nahezu gleich häufig vertreten, der sogenannte Prime-Standard, der die numerisch größteAnzahl an Unternehem erfasst (625) zeigt h<strong>in</strong>gegen e<strong>in</strong>e deutliche Überzahl an US-GAAP Abschlüssen; aufgrundder <strong>in</strong> nächster Zeit geplanten zusätzlichen List<strong>in</strong>gs deutscher DAX 30 Unternehmen an der New York StockExchange wird es auch <strong>in</strong> diesem Segment noch zu e<strong>in</strong>er Annäherung zwischen US-GAAP und IFRS kommen.(3) Insbesondere im Segment des Nemax wird deutlich, dass <strong>in</strong>sbesondere aufgrund der hier geltenden restriktivenPublizitätsvorschriften die Konzernrechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen ke<strong>in</strong>e wesentlicheBedeutung mehr hat; US-GAAP und IFRS s<strong>in</strong>d hier etwa gleich häufig vertreten.(4) E<strong>in</strong> völlig anderes Bild h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Verbreitung der <strong>in</strong>ternationalen Normgefüge ergibt sich bei e<strong>in</strong>erAnalyse der verwendeten <strong>Rechnungslegung</strong>snormen <strong>in</strong> allen zur <strong>Rechnungslegung</strong> verpflichteten Unternehmen:Hier ist die Bedeutung <strong>in</strong>ternationaler Normen wesentlich ger<strong>in</strong>ger - die Möglichkeit e<strong>in</strong>es Abschlussses nach IAS/IFRS oder US-GAAP steht nur e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>gen Anteil der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen offen.(5) Gleichwohl ist auch <strong>in</strong> dieser „absoluten Sichtweise“, (<strong>in</strong>sbesondere bei E<strong>in</strong>beziehung des Umsatzes alsIndikator) e<strong>in</strong>e Relevanz von IAS/IFRS und US-GAAP gegeben, doch wird diese bei bloßer Betrachtung dergängigen Marktsegmente auch im Schrifttum häufig überschätzt.(6) Über zukünftige Entwicklungen h<strong>in</strong>sichtlich der „<strong>Rechnungslegung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“ bei allen rechnungslegungspflichtigenUnternehmen lässt sich noch ke<strong>in</strong>e Prognose anstellen; diese wird <strong>in</strong>sbesondere von der Ausgestaltungder (der länderspezifischen Wahlrechte) der EU-Verordnung abhängen.

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