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DATENSCHUTZDer neue Personalausweis (nPA) –Röntgenblicke durch die DatenschutzbrilleKerstin Blossey und Christian Blossey, Blossey & PartnerDie Einführung des neuen Personalausweises läuft auf Hochtourenund seit 1. November 2010 ist es nun soweit. Mit diesem Stichtagwird der bisherige Personalausweis, wie man ihn in Deutschl<strong>and</strong>und Europa kannte, schrittweise durch ein zeitgemäßes undneuartiges Instrument abgelöst – den neuen Personalausweis(nPA).IN DIESEM ARTIKEL ERFAHREN SIE...• was der nPA ist• Klischees und Gerüchte um den nPA• was Sie beim Umgang mit dem nPA beachten solltenWAS SIE VORHER WISSEN/KÖNNEN SOLLTEN...• keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich.Aber nicht nur der Ausweis erscheint damit inneuem Gesicht, sondern begleitend tritt auchein neues Personalausweisgesetz (PAuswG)in Kraft. Dieses neue Gesetz über Personalausweiseund den elektronischen Identitätsnachweis löst damitdas bisher geltende Personalausweisgesetz des Bundesund die 16 L<strong>and</strong>espersonalausweisgesetze ab.Aus den verschiedensten Quellen werden seit einigenWochen Kritik und Zweifel an den Sicherheitsst<strong>and</strong>ardsbekundet. Gesetzliche Aspekte, die sich aus dem neuenPAuswG ergeben, wurden dabei zumeist fast völligunter den Tisch gekehrt, frei nach dem Grundsatz– Eins nach dem Andern. Dabei geht es weniger umstrategische Informationspolitik als vielmehr um einevoll umfängliche Aufklärung zu allen Aspekten rund umden nPA.Jede Einführung neuer Regelungen oder Produkte wirdmeistens von polarisierenden Meinungsäußerungen begleitet.Dazu bedienen sich jeweilige Meinungsvertreterverschiedenster Kommunikationswege, und häufig erweckendann Äußerungen in den Medien öffentlichesInteresse, also die Aufmerksamkeit all jener, die sichbislang entweder nur vage mit dem Thema ausein<strong>and</strong>ergesetzthaben oder sich spontan vom alarmierenden Inhalteiner Überschrift zum Weiterlesen animiert fühlen.Auf Basis des in der Regel nicht alle Seiten umfassendenInformationsgehalts entstehen folglich neue Meinungenauf Basis (mit-)geteilter Teilerkenntnissen, welche wiederumals vollständige Fakten weitergetragen und soam Ende als gesundes - oder unter Fachleuten eher alsungesundes - Halbwissen bewertet werden müssen.Klischees und Fakten zum nPAÄhnlich symptomatisch verhielt es sich im Vorfeld der Einführungdes neuen Personalausweises (kurz „nPA“), undauch nach der Einführung werden immer wieder Stimmenlaut, welche Aspekte zur Sicherheit, die Funktionalität odergar das Gesamtkonzept des nPA grundsätzlich in Fragestellen und damit nicht aufklären, sondern im Ergebnis vielmehrzu Verunsicherungen beim Bürger beitragen. Dasshierbei häufiger Klischees kommuniziert werden als Faktenzur eigentlichen Thematik, dürfte selbst dem nicht allzu Interessiertenin den vergangenen Wochen aufgefallen sein.Wird der Nutzung biometrischer Daten, beispielsweiseFingerabdruckdaten, im Rahmen der Anschaffung einesneuen Personalausweises zugestimmt, würden diesepersönlichen Fingerabdrücke vollumfänglich beim jeweiligenEinwohnermeldeamt dauerhaft gespeichert - somehrfach gehört und gelesen. In diesem Kontext wird gerneauf bisherige Datenpannen bei Behörden oder <strong>and</strong>erenöffentlichen Stellen hingewiesen, beispielsweise dieVeröffentlichung von Einwohnermeldedaten im Internet(ARD-Magazin „Report München 2008“). Schnell wird Kritiklaut und die datenschutzgerechte Nutzung der biometrischenDaten infrage gestellt. Die dadurch entstehendeUnsicherheit veranlasst schließlich den Beantragenden,keine biometrischen Daten auf dem Ausweis zu hinterlegen,obgleich diese die Identifikation des Inhabers des1411/2010

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