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Heizung und Warmwasser - ENDK Konferenz Kantonale ...

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Seite 4Ausgabe Januar 2009Vollzugshilfe EN-3 "<strong>Heizung</strong> <strong>und</strong> <strong>Warmwasser</strong>"KONFERENZ KANTONALER ENERGIEFACHSTELLEN• bei Luft-/Wasser-Wärmepumpen für Aussentemperaturen unter derAuslegetemperatur gemäss Norm SIA 384.201.• bei handbeschickten Holzheizungen (Holzkessel oder Holzofen) sindbefristete Abwesenheiten der Bewohner zu berücksichtigen. Als Notheizunggilt eine Widerstandsheizung, deren installierte Leistung nichtgrösser als 50 % des Heizleistungsbedarfs bei Auslegungstemperaturgemäss Norm SIA 384.201 ist.• bei bestimmten Räumen, für deren Nutzung ausserhalb der Heizperioderandernfalls die Inbetriebnahme des <strong>Heizung</strong>ssystems nötig wäre(z.B. Therapiezimmer, Badzimmer).• während der Abschaltung des Nah-/Fernwärmenetzes ausserhalb derHeizperiode.• für die Baustrocknung.AusnahmegesuchErsatz zentrale ElektrospeicherheizungErsatz dezentrale ElektroheizungElektroheizung <strong>und</strong>SonnenkollektorenAls Ausnahmegesuche kann der zuständigen Behörde vorgelegt werden:• bei Schutzbauten des Zivilschutzes.• bei abgelegenen Bauten (z.B. Skiliftstationen).• bei für höchstens drei Jahre erstellten provisorischen Bauten 1 .• bei kleinen Erweiterungen von elektrisch beheizten Gebäuden ohneWasserverteilsystem, wenn die Installation eines anderen Heizsystemsunverhältnismässig wäre.Bei defekten Elektrospeicherheizungen mit einem Wasserverteilsystemdürfen Reparaturen vorgenommen werden. Hingegen ist der Ersatz einerElektrospeicherheizung durch eine neue Elektrospeicherheizungnicht zulässig.Der Ersatz defekter ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen ist zulässig,wenn das Gebäude nicht über ein Wasserverteilsystem für die<strong>Heizung</strong> verfügt.Die Neuinstallation <strong>und</strong> der Ersatz einer Elektroheizung sind auch dannnicht erlaubt, wenn die Elektroheizung mit einer Solaranlage kombiniertwird.4. Abwärmenutzung4.1 AnforderungenAbwärmenutzungIm Gebäude anfallende Abwärme, insbesondere jene aus Kälteerzeugungsowie aus gewerblichen <strong>und</strong> industriellen Prozessen, ist zu nutzen,soweit dies technisch <strong>und</strong> betrieblich möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich tragbarist.1 provisorische Bauten sind nicht in allen Kantonen gleich geregelt.

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