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Editorial Informationen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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XVIII<br />

<strong>Informationen</strong> zum Herausnehmen<br />

Richtlinien und gesetzliche Verordnungen<br />

Über die Voraussetzungen zur Erteilung<br />

der Genehmigung zur Verordnung von<br />

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

und über die Verlängerung der<br />

Übergangsfrist bis zum 31.03.2007 berichteten<br />

wir bereits im KVS-Mitteilungsheft<br />

6/2005 und 4/2006.<br />

Ziel der verlängerten Übergangsfrist um<br />

ein Jahr, war es, bis dahin eine flächendeckende<br />

Versorgung mit Rehabilitation<br />

zu gewährleisten.<br />

Nach Mitteilung der KBV hat der Unterausschuss<br />

Rehabilitation beim Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss beschlossen,<br />

Struktur und Inhalte der 16-stündigen Fortbildung<br />

zu ändern. So wird die 16-stündige<br />

Fortbildung in ein Selbststudium (acht<br />

Stunden) und in ein anwesenheitspflichtiges<br />

Seminar (acht Stunden) aufgeteilt. Für<br />

das Selbststudium erhält der teilnehmende<br />

Vertragsarzt eine CD-ROM. Die Inhalte<br />

der CD-ROM werden für die Teilnahme an<br />

dem anwesenheitspflichtigen Seminar vorausgesetzt,<br />

um darauf aufbauend anhand<br />

von Fallbeispielen aus den unterschiedlichen<br />

Fachbereichen die Systematik der<br />

ICF (Internationale Klassifikation der<br />

Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit<br />

der WHO) zu vermitteln. Das<br />

Seminar schließt mit einer Lernzielkontrolle,<br />

deren Gestaltung nicht vorgegeben<br />

ist, ab.<br />

In diesem Zusammenhang möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass Zertifikate, die<br />

bislang nach dem 16-stündigen Kurs<br />

(zwei Tage Anwesenheitsseminar) erworben<br />

wurden ihre Gültigkeit behalten.<br />

Vertragsärzte, die bislang noch keinen<br />

Antrag auf Erteilung der Genehmigung<br />

zur Durchführung und Abrechnung von<br />

Leistungen nach 01611 EBM 2000plus<br />

gestellt haben, sollten dies umgehend tun.<br />

Antragsformulare sind über die Abteilungen<br />

Sicherstellung der zuständigen<br />

Bezirksgeschäftsstelle erhältlich. Anmeldungen<br />

für die 16-stündige Fortbildung<br />

nehmen die zuständigen Bezirksgeschäftsstellen<br />

entgegen.<br />

Die KBV informierte mit Schreiben vom<br />

07.06.2006, dass die überarbeitete RPK-<br />

Empfehlungsvereinbarung der Bundes-<br />

Richtlinien und gesetzliche Verordnungen/Fortbildung<br />

Qualifikation des Vertragsarztes nach den Rehabilitations-Richtlinien<br />

Fortbildung<br />

Nichtepileptische zerebrale Anfälle<br />

Termin: 28. Oktober 2006, 10.00 – 16.00 Uhr<br />

Ort: Universitätsklinikum „Carl Gustav Carus“ der Technischen Universität Dresden<br />

Fetscherstraße 74, 01307 Dresden<br />

Konferenzraum der Klinik für Neurologie, Schubertstraße 18, Haus 62, Zi. 508<br />

Leitung: Prof. i. R. Dr. D. Müller<br />

Referenten: Priv.-Doz. i. R. Dr. H. Broeker, Prof. i. R. Dr. D. Müller, Prof. i. R. Dr. H. Todt<br />

Anmeldung schriftlich bis spätestens 23.10.2006 an:<br />

Neurologische Univ.-Klinik, Arbeitsbereich EEG/Anfallsambulanz<br />

Fetscherstraße 74, 01307 Dresden<br />

Fax: 0351/4 85 63 00<br />

Auskunft: Prof. i. R. Dr. D. Müller, Tel.: 0351 / 2 68 78 96<br />

(täglich 8.00 – 9.00 Uhr/20.30 – 21.30 Uhr)<br />

Gebühr: 50,00 Euro<br />

Hauptinteressenten: Nervenärzte, Kinderärzte, Internisten, Allgemeinärzte, Notfallärzte<br />

arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />

(BAR) vom 29.09.2005 am 01.07.2006 in<br />

Kraft treten wird. In der RPK-Empfehlungsvereinbarung<br />

wird die Zusammenarbeit<br />

der Krankenversicherungsträger<br />

und der Rentenversicherungsträger sowie<br />

der Bundesagentur für Arbeit bei der<br />

Gewährung von Leistungen zur Teilhabe<br />

in Rehabilitationseinrichtungen für psychisch<br />

kranke und behinderte Menschen<br />

(RPK) geregelt.<br />

Die neue RPK-Empfehlungsvereinbarung<br />

gilt für alle Anträge, die nach dem<br />

30.06.2006 gestellt werden. Für alle vor<br />

diesem Zeitpunkt gestellten Anträge hat<br />

die alte RPK-Empfehlungsvereinbarung<br />

vom 17.11.1986 nach wie vor Gültigkeit.<br />

Zu finden ist die Empfehlungsvereinbarung<br />

unter der Internet-Adresse<br />

http://www.bar-frankfurt.de ➞<br />

Aktuelles<br />

überarbeitete RPK-Empfehlungsvereinbarung<br />

– Sicherstellung/ba –<br />

KVS-Mitteilungen Heft 7-8/2006

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