Editorial Informationen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
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Vertragswesen <strong>Informationen</strong> zum Herausnehmen<br />
Vertragswesen<br />
Vereinbarung zwischen der AOK <strong>Sachsen</strong> und der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
über die Durchführung eines „Modellprojektes zur Förderung der Früherkennung gastrointestinaler<br />
Tumore“<br />
Hiermit wird darüber informiert, dass die Laufzeit der o. g. Vereinbarung (Modellprojekt gem. §§ 63 ff. SGB V) am 31.12.2005<br />
endet.<br />
Damit sind die im Rahmen dieses Modellprojektes vereinbarten ärztlichen Leistungen mit Wirkung ab dem 01.01.2006 nicht mehr<br />
berechnungsfähig.<br />
– Ve –<br />
Modellvorhaben Akupunktur der AOK <strong>Sachsen</strong><br />
In den KVS-Mitteilungen, Heft 5/2005,<br />
wurde darüber informiert, dass für neue<br />
Ärzte – auf Grund einer Vertragsänderung<br />
– mit Wirkung ab dem 1. April 2005<br />
grundsätzlich die Möglichkeit entfällt,<br />
am Modellvorhaben Akupunktur der<br />
AOK <strong>Sachsen</strong> teilzunehmen.<br />
Nach den dazu vereinbarten vertraglichen<br />
Regelungen wurde u. a. Folgendes festgelegt:<br />
• Das Akupunktur-Modellvorhaben der<br />
AOK <strong>Sachsen</strong> wird bis zur Entscheidung<br />
des Bundesausschusses Ärzte<br />
und Krankenkassen, längstens bis zum<br />
31.12.2008, fortgeführt (gem. Protokollnotiz<br />
vom 17.12.2003).<br />
• Unter Berücksichtigung der vereinbarten<br />
Ausnahmeregelungen werden – bis<br />
zur Entscheidung des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen<br />
zur Wirksamkeit von Akupunkturbehandlungen<br />
– bis auf Weiteres<br />
keine neuen Ärzte am Modellvorhaben<br />
zugelassen (gem. Protokollnotiz vom<br />
30.03.2005).<br />
Weiterhin teilte uns die AOK <strong>Sachsen</strong> mit<br />
Schreiben vom 9. November 2005 zum Modellvorhaben<br />
Akupunktur Folgendes mit:<br />
KVS-Mitteilungen Heft 12/2005<br />
„… in einer der letzten Besprechungen<br />
der Leistungsreferenten der Mitglieder<br />
des AOK-Bundesverbandes war ein Tagesordnungspunkt<br />
die weitere Vorgehensweise<br />
zum bundesweiten Modellvorhaben<br />
Akupunktur. Wir möchten Sie<br />
hiermit über die geplante Zeitschiene bis<br />
zur möglichen Aufnahme der Akupunktur<br />
als Regelleistung der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherungen in Kenntnis setzen.<br />
Mit einer ersten Beratung des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses (GemBA) bezüglich<br />
der Vorteile der Akupunktur<br />
gegenüber Standardtherapien wird noch<br />
im November 2005 gerechnet. Optimistisch<br />
ist eine Richtlinienänderung gegen<br />
Ende des 1. Quartals 2006 zu erwarten.<br />
Mit Blick auf die anstehende Entscheidung<br />
des GemBA wurde auch erörtert, ob<br />
und inwieweit die Kosten der zum Zeitpunkt<br />
der Beendigung des Modellvorhabens<br />
bereits begonnenen Behandlungen<br />
im Rahmen des Modellvorhabens übernommen<br />
werden.<br />
Bisher sprechen sich die Landes-AOK’en<br />
dafür aus, die zum Zeitpunkt der Beendigung<br />
des Modellvorhabens bereits begonnenen<br />
Akupunkturbehandlungen im<br />
Rahmen des Modellvorhabens weiter zu<br />
übernehmen…“<br />
Bereits begonnene Akupunkturbehandlungen<br />
werden – im Rahmen des Modellvorhabens<br />
– weiter übernommen, wenn<br />
diese innerhalb einer angemessenen Frist<br />
zum Abschluss gebracht werden. Nach<br />
Veröffentlichung einer entsprechenden<br />
Bekanntmachung des GemBA im Bundesanzeiger<br />
ist diese Frist von den Vertragspartnern<br />
auf Landesebene noch festzulegen.<br />
„… Bisher noch nicht endgültig geklärt<br />
ist die Frage, wie in der Übergangsphase<br />
bis zur eventuellen Umsetzung vertraglicher<br />
Lösungen verfahren werden soll.<br />
Diese Frage kann erst abhängig vom Beschluss<br />
des GemBA und des (zeitlichen)<br />
Procedere hinsichtlich der Umsetzung in<br />
vertragliche Regelungen beantwortet<br />
werden.<br />
Wir halten es dennoch für erforderlich,<br />
die am Modellvorhaben Akupunktur der<br />
AOK <strong>Sachsen</strong> teilnehmenden Ärzte bezüglich<br />
einer möglichen weiteren Verfahrensweise<br />
vorab zu informieren…“<br />
Um Beachtung wird gebeten.<br />
Vereinbarung über die Vergütung von Sach- und Dienstleistungen bei der<br />
ambulanten Durchführung von Apheresen<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Unterschriftsverfahren bezüglich der o. g. Vereinbarung abgeschlossen wurde.<br />
Die Vereinbarung (vom 22.08.2005) wird als Beilage zu diesem Heft veröffentlicht. Gegebenenfalls hierzu noch zu erlassende<br />
Abrechnungsbestimmungen werden nach Beschlussfassung in den KVS-Mitteilungen und ggf. in den Abrechnungshinweisen veröffentlicht.<br />
– Ve –<br />
– Ve –<br />
IX