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Editorial Informationen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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Vertragswesen <strong>Informationen</strong> zum Herausnehmen<br />

Vertragswesen<br />

Vereinbarung zwischen der AOK <strong>Sachsen</strong> und der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

über die Durchführung eines „Modellprojektes zur Förderung der Früherkennung gastrointestinaler<br />

Tumore“<br />

Hiermit wird darüber informiert, dass die Laufzeit der o. g. Vereinbarung (Modellprojekt gem. §§ 63 ff. SGB V) am 31.12.2005<br />

endet.<br />

Damit sind die im Rahmen dieses Modellprojektes vereinbarten ärztlichen Leistungen mit Wirkung ab dem 01.01.2006 nicht mehr<br />

berechnungsfähig.<br />

– Ve –<br />

Modellvorhaben Akupunktur der AOK <strong>Sachsen</strong><br />

In den KVS-Mitteilungen, Heft 5/2005,<br />

wurde darüber informiert, dass für neue<br />

Ärzte – auf Grund einer Vertragsänderung<br />

– mit Wirkung ab dem 1. April 2005<br />

grundsätzlich die Möglichkeit entfällt,<br />

am Modellvorhaben Akupunktur der<br />

AOK <strong>Sachsen</strong> teilzunehmen.<br />

Nach den dazu vereinbarten vertraglichen<br />

Regelungen wurde u. a. Folgendes festgelegt:<br />

• Das Akupunktur-Modellvorhaben der<br />

AOK <strong>Sachsen</strong> wird bis zur Entscheidung<br />

des Bundesausschusses Ärzte<br />

und Krankenkassen, längstens bis zum<br />

31.12.2008, fortgeführt (gem. Protokollnotiz<br />

vom 17.12.2003).<br />

• Unter Berücksichtigung der vereinbarten<br />

Ausnahmeregelungen werden – bis<br />

zur Entscheidung des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen<br />

zur Wirksamkeit von Akupunkturbehandlungen<br />

– bis auf Weiteres<br />

keine neuen Ärzte am Modellvorhaben<br />

zugelassen (gem. Protokollnotiz vom<br />

30.03.2005).<br />

Weiterhin teilte uns die AOK <strong>Sachsen</strong> mit<br />

Schreiben vom 9. November 2005 zum Modellvorhaben<br />

Akupunktur Folgendes mit:<br />

KVS-Mitteilungen Heft 12/2005<br />

„… in einer der letzten Besprechungen<br />

der Leistungsreferenten der Mitglieder<br />

des AOK-Bundesverbandes war ein Tagesordnungspunkt<br />

die weitere Vorgehensweise<br />

zum bundesweiten Modellvorhaben<br />

Akupunktur. Wir möchten Sie<br />

hiermit über die geplante Zeitschiene bis<br />

zur möglichen Aufnahme der Akupunktur<br />

als Regelleistung der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherungen in Kenntnis setzen.<br />

Mit einer ersten Beratung des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses (GemBA) bezüglich<br />

der Vorteile der Akupunktur<br />

gegenüber Standardtherapien wird noch<br />

im November 2005 gerechnet. Optimistisch<br />

ist eine Richtlinienänderung gegen<br />

Ende des 1. Quartals 2006 zu erwarten.<br />

Mit Blick auf die anstehende Entscheidung<br />

des GemBA wurde auch erörtert, ob<br />

und inwieweit die Kosten der zum Zeitpunkt<br />

der Beendigung des Modellvorhabens<br />

bereits begonnenen Behandlungen<br />

im Rahmen des Modellvorhabens übernommen<br />

werden.<br />

Bisher sprechen sich die Landes-AOK’en<br />

dafür aus, die zum Zeitpunkt der Beendigung<br />

des Modellvorhabens bereits begonnenen<br />

Akupunkturbehandlungen im<br />

Rahmen des Modellvorhabens weiter zu<br />

übernehmen…“<br />

Bereits begonnene Akupunkturbehandlungen<br />

werden – im Rahmen des Modellvorhabens<br />

– weiter übernommen, wenn<br />

diese innerhalb einer angemessenen Frist<br />

zum Abschluss gebracht werden. Nach<br />

Veröffentlichung einer entsprechenden<br />

Bekanntmachung des GemBA im Bundesanzeiger<br />

ist diese Frist von den Vertragspartnern<br />

auf Landesebene noch festzulegen.<br />

„… Bisher noch nicht endgültig geklärt<br />

ist die Frage, wie in der Übergangsphase<br />

bis zur eventuellen Umsetzung vertraglicher<br />

Lösungen verfahren werden soll.<br />

Diese Frage kann erst abhängig vom Beschluss<br />

des GemBA und des (zeitlichen)<br />

Procedere hinsichtlich der Umsetzung in<br />

vertragliche Regelungen beantwortet<br />

werden.<br />

Wir halten es dennoch für erforderlich,<br />

die am Modellvorhaben Akupunktur der<br />

AOK <strong>Sachsen</strong> teilnehmenden Ärzte bezüglich<br />

einer möglichen weiteren Verfahrensweise<br />

vorab zu informieren…“<br />

Um Beachtung wird gebeten.<br />

Vereinbarung über die Vergütung von Sach- und Dienstleistungen bei der<br />

ambulanten Durchführung von Apheresen<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Unterschriftsverfahren bezüglich der o. g. Vereinbarung abgeschlossen wurde.<br />

Die Vereinbarung (vom 22.08.2005) wird als Beilage zu diesem Heft veröffentlicht. Gegebenenfalls hierzu noch zu erlassende<br />

Abrechnungsbestimmungen werden nach Beschlussfassung in den KVS-Mitteilungen und ggf. in den Abrechnungshinweisen veröffentlicht.<br />

– Ve –<br />

– Ve –<br />

IX

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